Businessplan Pragmatische Stadtentwicklung

GESCHÄFTSFELD Hier steht eine Headline in zwei Zeilen Dies ist ein Beispiel für die Subline. Weit hinten, hinter den Wortbergen, fern der Länder Vokalien und Konsonantien. IHK BERLIN Businesspla „Pragmatische Stadtentwicklung“

3 Inhalt Die Mitglieder des Expertenteams 4 Vorwort 5 Executive Summary 6 Stakeholder/Partner 7 Bedarfsanalyse 8 Produkte Bedarfsfeld Attraktive Stadt – Resiliente Zentren „Senatsstelle für praxistaugliches BID-Gesetz schaffen“ 10 „Zwischennutzung zur Regel machen“ 12 Bedarfsfeld Beschleunigtes Bauen „Baugenehmigungsprüfung outsourcen“ 14 „Baugenehmigungen beschleunigen“ 16 Bedarfsfeld Neue Baukultur „Planwerk Berlin-Brandenburg schaffen“ 18 „Neubauquartiere als 5-Minuten-Städte planen“ 20 „Förderprogramm für selbstgenutztes Wohneigentum auflegen“ 22 „Nachverdichtung in der Innenstadt (innerhalb des S-Bahn-Rings) ermöglichen“ 24 Bedarfsfeld Mobile Stadt „Mobilitäts-HUBs schaffen – über die ganze Stadt“ 26 „Anwerbung neuer Langstrecken- und Cityverbindungen am BER“ 28 Impressum 30 Wir wollen Berlin für alle Menschen, die hier leben, besser und lebenswerter machen. Damit sowohl die heutigen Generationen als auch nachfolgende Generationen eine Stadt vorfinden, die funktioniert, die bezahlbar ist, die mit einer starken Wirtschaft gute Arbeit ermöglicht und die Herausforderungen des Klimawandels annimmt. „Zukunftshauptstadt Berlin“ – Koalitionsvertrag 2021-2026, Präambel

4 5 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ Zugegeben: Die Herausforderungen – oder besser: die Aufgaben – denen Berlin auf dem Themenfeld der Stadt- entwicklung gegenübersteht, sind zahlreich und knifflig. „Wie lösen wir die angespannte Situation am Wohnungsmarkt?“, „Wie erhalten wir die Lebendigkeit unserer Zentren in Zeiten des Online-Handels?“, ,,Wie können Mobilität und Logistik im 21. Jahrhundert funktionieren?“ sind nur drei Beispiele, an denen deutlich wird, wie groß die Bandbreite, aber auch die Tragweite in der Stadtentwicklung ist. Denn zugleich hängt von den Antworten ab, wie sich Berlin für die Zukunft aufstellt. Diese Antworten können wir als Stadtgesellschaft nur gemeinsam geben. Als Unternehmerinnen und Unternehmer können wir aber Märkte analysieren und Produkte für bestimmte Zielgruppen entwickeln. Nimmt der Markt die Produkte an, erwirtschaften wir Rendite. Wenn wir als Wirtschaft unseren Teil der Antworten auf die obigen Fragen geben, adaptieren wir dieses Vorgehen: Unser „Business-Plan“ für die Stadt benennt Produkte, messbare Ziele, die nötigen Ressourcen und die relevanten Stakeholder, mit denen die Stadtgesellschaft „Rendite“ erwirtschaften kann. Natürlich sprechen wir dabei nicht von finanzieller Rendite, sondern von einer Verbesserung unseres Zusammenlebens und der Entwicklung zu einer nachhaltigen Weltmetropole. Unsere zehn Produkte sind, wie es sich für einen guten Business-Plan gehört, diversifiziert: Sie sind manchmal brandneu, manchmal kopiert, mal klein und mal groß, mal provokant und mal dem Zeitgeist folgend. Je nach Herausforderung und erforderlicher Herangehensweise. Wenn es beispielsweise darum geht, wie wir das in der gesamten Region in Zukunft besser hinbekommen wollen mit dem Zusammenleben, der Erreichbarkeit und dem wirtschaftlichem Wachstum, dann geht das aus unserer Sicht nicht ohne neue Strukturen in der gemeinsamen Planung. Und deshalb besteht ein Produkt darin, die Gemeinsame Landesplanung in beiden Landesregierungen zu verankern – und gemeinsam einen neuen Plan für Berlin-Brandenburg aufzustellen. Wenn es aber „nur“ darum geht, die Wartezeit auf eine Baugenehmigung in Berlin zu verkürzen, entlasten externe Prüfarchitekten die überlasteten Ämter – und sparen uns allen Zeit, Geld und Nerven. Die Produkte sind aber immer pragmatisch und realistisch, wir haben keine Luftschlösser gebaut: Alle Produkte könnten 2023 auf den Markt kommen! Wir würden uns freuen, wenn Ihnen unser Portfolio gefällt und Sie mit uns gemeinsam investieren. Je schneller wir uns einigen, umso schneller sind die Produkte marktreif! Vorwort Robert Rückel VIZEPRÄSIDENT DER IHK BERLIN Die Mitglieder des Expertenteams „Pragmatische Stadtentwicklung“ Robert Rückel, IHK Berlin, Vizepräsident | Deutsches Spionagemuseum, Geschäftsführer Mario Billhardt, Billhardt Transport und Logistik GmbH, Geschäftsführer Prof. Dr. Philipp Bouteiller, artprojekt Entwicklungen GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter Christof Deitmar, IHK Berlin, Public Affairs Manager Wirtschaft & Politik Torben Greve, mib mobility GmbH, Geschäftsführer Thomas Groth, allod Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft Markus Gruhn, Erwin Gruhn Immobilien, Bevollmächtigter Michael Hapka, Transiträume e.V., Vorstandsvorsitzender Dr. Lutz Kaden, IHK Berlin, Public Affairs Manager Wirtschaft & Politik Sebastian Klatt, pwr Development GmbH, Geschäftsführer Jens Krause, Urban Systems Consult AG, Vorstandsvorsitzender Jörg Lammersen, JRL Investment & Consulting GmbH, Geschäftsführer Simon Margraf, IHK Berlin, Bereichsleiter Wirtschaft & Politik Jana Michaela Mrowetz, GIBE real estate GmbH, Geschäftsführerin Tobias Nöfer, Nöfer Gesellschaft von Architekten mbH, Geschäftsführer Peter Rau, IHK Berlin, Public Affairs Manager Wirtschaft & Politik Georg Reuter, SIGNA Real Estate Management Germany GmbH, Managing Director Timon Rupp, The Drivery GmbH, Geschäftsführer Martin Schmidt, Cycle Logistics CL GmbH, Geschäftsführer Michael Georg Schmitt, MiANA GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Sebastian Sooth, DB mindbox Deutsche Bahn AG, Startup Manager Robert Sprajcar, Deutsche Immobilien Entwicklungs AG, Vorstandsmitglied Nicole Srock.Stanley, dan pearlman, Geschäftsführerin Florian Wichelmann, Orbis Holding GmbH, Geschäftsführer

6 7 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ Die Mitglieder des Expertenteams Pragmatische Stadtentwicklung haben sich in mehreren Workshops konzentriert mit den Bedarfen und Herausforderungen des Wirtschaftsstandorts Berlin an eine – im besten Sinne pragmatische Stadtentwicklung auseinandergesetzt. In insgesamt vier Handlungsfeldern wurden zehn konkrete Lösungen in Form von Produktvorschlägen entwickelt. Mit der Umsetzung dieser Lösungsvorschläge kann ein erster Beitrag geleistet werden, wie unsere Zentren attraktiv und selbstbestimmt bleiben. Wie Genehmigungsprozesse vereinfacht und beschleunigt werden. Wie Entwicklungsplanungen mehr Perspektive bekommen. Und wie Mobilität und Wirtschaftsverkehr in eine nachhaltige Zukunft geführt werden. Diese Top Ten finden Sie im Folgenden konkret beschrieben. Sie stellen eine Auswahl aus insgesamt 36 Produktvorschlägen dar, die von den Mitgliedern des Expertenteams identifiziert wurden. Angelehnt an die Struktur eines Businessplans, gliedern sich die priorisierten Produkte in eine erklärende Darstellung, eine Wirkungs- und Zielbeschreibung, die Auflistung der erforderlichen Stakeholder, aufzubringende Ressourcen sowie messbare Key Performance Indicators (KPIs). Baugenehmigungen beschleunigen Executive Summary Stakeholder/Partner Die Bandbreite der Themen, die vom Expertenteam Pragmatische Stadtentwicklung behandelt werden, ist sehr weit aufgespannt und reicht von der interkontinentalen Erreichbarkeit, der länderübergreifenden Regionalplanung, Vorschlägen zur Verwaltungsoptimierung bis hin zur Quartiers- und Standortentwicklung. Dies beinhaltet eine Reihe übergeordneter Verantwortlicher der Landes- und Bezirksebene sowie nachgelagerter Behörden, Unternehmen und Netzwerke aus der Stadtgesellschaft (siehe folgend). Darüber hinaus zielen die entwickelten Produktideen auf die Einbindung weiterer spezifischer Partnerinnen und Partner ab, welche in die individuelle Operationalisierung bzw. Umsetzung der Produkte eingebunden werden sollten. BUNDESEBENE ¡ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ¡ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) LANDESEBENE ¡ Regierende Bürgermeisterin von Berlin – Senatskanzlei (RBm-Skzl) ¡ Ministerpräsident des Landes Brandenburg – Staatskanzlei ¡ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) ¡ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) ¡ Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) ¡ Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) ¡ Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (SenInnDS) ¡ Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg BEZIRKSEBENE/REGIONALE EBENE ¡ Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister ¡ Bezirksstadträtinnen und -räte ¡ Regionale Planungsgemeinschaften in Brandenburg ¡ Kommunales Nachbarschaftsforum NACHGELAGERTE BEHÖRDEN ¡ Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg ¡ IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) NETZWERKE, UNTERNEHMEN & MULTIPLIKATOREN ¡ IHK Berlin ¡ IHKs Brandenburg ¡ Architekten- und Ingenieurverein Berlin-Brandenburg e.V. ¡ Architektenkammer Berlin ¡ Handwerkskammer Berlin ¡ Handwerkskammern in Brandenburg ¡ Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. ¡ Bau- und Immobilienverbände ¡ Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH ¡ Berlin Tourismus und Kongress GmbH (visit Berlin) ¡ Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ¡ S-Bahn Berlin GmbH ¡ Deutsche Bahn AG ¡ Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ¡ Fluggesellschaften ¡ Investitionsbank Berlin (IBB) ¡ Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften ¡ Post- und Paketdienstleistungsunternehmen ¡ Mobilitätssharingunternehmen ¡ Standortkooperationen ¡ Immobilieneigentümer Senatsstelle für praxistaugliches BID-Gesetz schaffen Zwischennutzung zur Regel machen Neubauquartiere als 5-Minuten- Stadt planen Baugenehmigungsprüfung outsourcen Förderprogramm für selbstgenutztes Wohneigentum auflegen Attraktive Stadt - Resiliente Zentren Beschleunigtes Bauen Planwerk Berlin-Brandenburg schaffen Nachverdichtung in der Innenstadt ermöglichen Neue Baukultur Mobilitäts-HUBs schaffen – über die ganze Stadt Anwerbung neuer Langstrecken- und Cityverbindungen am BER Mobile Stadt

8 9 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ 1. ATTRAKTIVE STADT – RESILIENTE ZENTREN Berlins Attraktivität begründet sich wesentlich in der Vielfalt der Zentren und der darin agierenden Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Handel, Tourismus, Gastronomie, Dienstleistung, Kultur und Kreativwirtschaft. Sie schaffen für die Gäste Berlins und die Besucherinnen und Besucher unserer innerstädtischen Zentren das besondere Flair und das Mehr an Abwechslung. Corona – aber auch die fortschreitende Digitalisierung – machen es notwendig, dass sich unsere Zentren und Einkaufsstraßen anpassen und modernisieren, damit sie attraktiv und funktionsfähig bleiben. Dies können wir am besten erreichen durch passgenaue Konzepte gegen Leerstände sowie Unterstützung der lokal Aktiven. 2. BESCHLEUNIGTES BAUEN Die angespannte Situation am Wohnungs- und Gewerbe- immobilienmarkt begründet sich nicht im geringen Entwicklungspotenzial als aktuell vielmehr an den Folgen des Kriegs in der Ukraine und der damit verbundenen Verschärfung bestehender Lieferengpässe und Preissteigerungen bei Baumaterialien. Dennoch stehen auch die Berliner Rahmenbedingungen der Entwicklung von dringend benötigten pragmatischen Lösungen im Gewerbe- und Wohnungsneubau im Wege. Diesbezüglich ist vor allem die Berliner Verwaltung in vielerlei Hinsicht nicht in die Lage versetzt, in angemessenen Zeiträumen Flächen zu beplanen und Genehmigungen zu erteilen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Auf fast allen Ebenen mangelt es Personal, Prozesse und Abläufe sind unnötig verkompliziert und schlecht aufeinander abgestimmt, Beteiligungsverfahren zu zeitaufwendig. Mit einem mutigen Neudenken von Verwaltungsprozessen, das einen effizienteren Personaleinsatz ebenso beinhaltet wie das Umverteilen von Verantwortlichkeiten und Erhöhung des Digitalisierungspotenzials, kann die Zeit von der Planidee zum ersten Spatenstich beschleunigt werden. 3. NEUE BAUKULTUR Um dem Wirtschaftsstandort Berlin ein nachhaltiges, zukunftsfestes Wachstum auf allen Ebenen zu ermöglichen, ist es nötig, die Möglichkeiten der Stadtentwicklung neu auszutarieren. Das fängt bei den grundlegenden Planungen an. Veraltete – und räumlich wie sektoral begrenzte Planungen – wie der Baunutzungsplan aus den fünfziger Jahren, werden den Anforderungen an zukünftige Bedarfe des Wohnens, Arbeitens und Lebens nicht mehr gerecht. Hier sollten moderne Anforderungen – nicht zuletzt an Dichte und Nutzungsmischungen – neu betrachtet werden. Im Hinblick auf die nachhaltige und klimagerechte Umgestaltung müssen Wege verkürzt und gewerbliche sowie soziale Angebote dezentralisiert werden. Zudem ist es nötig, im wahrsten Sinne des Wortes, den Blick zu weiten und über die Berliner Bezirks- und Landesgrenzen hinweg Planungen noch konsequenter als bisher mit Brandenburg gemeinsam vorzunehmen. Schließlich lassen sich Entwicklungen wie die TESLA-Ansiedlung oder der Strukturwandel entlang der Lausitz-Achse nur gemeinsam erfolgreich für die gesamte Region voranbringen. Traditionell weist Berlin eine sehr niedrige Eigentumsquote auf. Mit der gezielten Unterstützung, die es mehr Berlinnerinnen und Berlinern ermöglicht, ihre landeseigenen Wohnungen zu kaufen, können sichere Zukunftsperspektiven geschaffen werden und die Wohnungsbaugesellschaften bekommen finanziellen Spielraum für Neubau und energetische Sanierungen. Bedarfsanalyse 4. MOBILE STADT Die Mobilität von Menschen und Gütern ist für das Leben und Arbeiten in einer Stadt unerlässlich, doch die Herausforderungen des Klimaschutzes drängen und die Stadt wird weiter verdichtet. Es kommt nun darauf an, diese Mobilität effizienter zu organisieren. Ansatzpunkte liegen sowohl bei den riesigen Flächen des ruhenden Verkehrs als auch in jedem halbvollen Lieferfahrzeug. Der laufende fahrradfreundlichen Umbau des kompletten Berliner Straßennetzes bedingt die Notwendigkeit, dafür überall Flächen freizuräumen. Aber für die effiziente Nutzung von Nahmobilitätsangeboten auf der sog. Letzten Meile fehlt es akut an Umsteige- und Umlademöglichkeiten. Nur wer auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem von Tür zu Tür kommt, wird gerne auf sein Privatauto verzichten und genauso müssen die Transportketten effizient bis zum Endziel funktionieren, damit sie umfassend neu aufgestellt werden. Und dass Berlin heute abseits der Hauptverbindungen des weltweiten Luftverkehrs liegt, bedeutet auch im Fernverkehr viel ineffizientes Umladen und Umsteigen.

10 11 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Senatsstelle für praxistaugliches BID-Gesetz schaffen“ Operationalisierung 1. Schaffung einer Abteilung für BID-Direktion mit mindestens drei Personalstellen auf Senatsebene durch die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bis 2024 2. Beginn der Arbeit der BID-Direktion durch Ausweitung der Infor- mationsarbeit in den Bezirken und bei den Eigentümern und Standortkooperationen ab 2025 3. Anpassung des BID-Gesetzes in Richtung einer Kombination mit Anschub-Förderung 4. Einführung eines leicht anwendbaren, attraktiven BID-Modells ab 2025 5. Parallel: Ausgestaltung und Einführung der Anschub-Förder- möglichkeiten in Zusammenarbeit mit der IBB 6. Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung der BID- Projekte durch die BID-Direktion Produktbeschreibung BIDs (Business Improvement Districts) sind ein gut geeignetes Instrument zur eigenverantwortlichen Umsetzung von vielfältigen Ideen und Projekten zur Standortaufwertung. Um ein BID auf den Weg zu bringen, sind allerdings Information, anfängliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Anschubfinanzierung notwendig. Durch die Einführung einer zentralen BID-Direktion, die mit ausreichend Manpower, Beratung und konkreter Unterstützung den Eigentümern und Initiativen in den Zentren zur Seite steht, können mehr BID-Projekte initiiert und durchgeführt werden. Eine anfängliche finanzielle Unterstützung erleichtert die Startphase der Projekte. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Die Bekanntheit des Instruments BID hat sich von 2022 bis 2024 verdoppelt ¡ Mindestens 10 BID-Projekte bis 2030 (durchschnittliches Projektvolumen: 2 Mio. €) ¡ Mindestens 15 Mio. € an privaten Investitionen sind in BID-Projekte geflossen Stakeholder & Partner ¡ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Federführung, Sitz der BID-Direktion, Ausgestaltung des Informations- und Förderangebots ¡ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe: Unterstützung bei Abstimmung zwischen Bezirken und lokalen Akteuren ¡ Bezirke: Kooperation mit BID-Direktion, Bindegliedfunktion ¡ Senatsverwaltung für Finanzen: Ausgestaltung der Anschubfinanzierung, Abstimmung mit dem Finanzamt (BID-Abgabe) ¡ Investitionsbank Berlin (IBB): Mitwirkung bei der Anschubfinanzierung ¡ Eigentümerinnen und Eigentümer: Ideengeber, Initiatoren und Umsetzer der BID-Projekte ¡ Eigentümerverbände, Standortkooperationen, lokale Gewerbetreibende: Impulsgeber für BID-Ideen ¡ IHK Berlin: Schnittstelle zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern, Gewerbetreibenden Standortkooperation und BID-Direktion, Mitwirkung in den Beiräten einzelner BID-Projekte Ressourcen ¡ 3 Personalstellen in der BID-Direktion ¡ 6 Mio. € Förderung für stufenweise Anschubfinanzierungen der ersten zehn Projekte (bei durchschnittlich 2 Mio. € Projektvolumen) (1. Jahr: 100 Prozent, 2. Jahr: 50 Prozent, 3.-5. Jahr: komplette Eigen- finanzierung)

12 13 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Zwischennutzung zur Regel machen“ Operationalisierung 1. Einrichten einer Berliner Zwischennutzungsagentur durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (bzw. Berlin Partner) mit mindestens 4 Personalstellen bis Mitte 2023 2. Ab Mitte 2023 Beginn der Arbeit der Berliner Zwischennutzungsagentur: ¡ Erfassen und Katalogisieren von Leerständen bis Anfang 2024 ¡ Erfassen von Nutzungsprojekten bis Anfang 2024 3. Aufbau der Online-Plattform zum Matching Leerstand/Nutzungen bis Mitte 2024 4. Aufbau des Marketing- und Beratungsangebots (Rechtsberatung, Musterverträge, Aushandeln von Zwischenmietverträgen) ab Mitte 2023 5. Beginn von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen ab Anfang 2024 6. Betreuung/Information/Beratung der Zwischenmietprojekte ab 2024 Produktbeschreibung Leerstände führen zu Image-, Funktions- und Wertverlust von Zentren. Durch attraktive Zwischennutzungen können diese verhindert werden. Neue Nutzungen, Experimentallabore und Kiezinitiativen können dazu beitragen, Zentren aufzuwerten und die Lebendigkeit der Standorte zu erhalten. Durch die Einführung einer Berliner Zwischennutzungsagentur können zunächst Leerstände erfasst und Möglichkeiten geschaffen werden Ideen und Leerstände zu matchen. Zudem bietet die Zwischennutzungsagentur Informationen zu Detailfragen der Umsetzung (auch juristischen) und zur Finanzierung der Zwischennutzungsprojekte auf. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Die Berliner Zwischennutzungsagentur hat bis Ende 2023 ihre Arbeit aufgenommen ¡ Bis Ende 2023 sind 80 Prozent des gewerblichen Leerstands durch die Zwischennutzungsagentur erfasst ¡ Mindestens 30 Angebote und Nachfragen befinden sich auf der Matchingplattform bis Mitte 2024 ¡ Bis Ende 2025 hat sich der gewerbliche Leerstand um 10 Prozent reduziert Stakeholder & Partner ¡ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Berlin Partner): Federführung, Aufbau der Zwischennutzungsagentur, Aufbau und Betrieb der Matching-Plattform, Ausgestaltung des Informations- und Förderangebots ¡ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Beteiligung mit Know-how über Zwischennutzungen aus dem Projekt „Post-Corona-Stadt“ ¡ Senatsverwaltung für Finanzen, IBB: Beratung zu finanziellen Förderpro- grammen ¡ Bezirksämter (Bauamt, Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderung): Mitwirkung beim Erfassen der Leerstände und Bekanntmachen des Angebots ¡ Entwickler, Eigentümer, Makler, Investoren: Mitwirken beim Erfassen und Anbieten von Leerständen ¡ IHK Berlin, Handelsverband Berlin- Brandenburg e.V., Bau- und Immobilien- verbände, Transiträume e.V., Handwerkskammer Berlin: Mitwirken am Bekanntmachen des Angebots, Einbringen von Know-How bei der Ausgestaltung des Angebots der Zwischennutzungsagentur ¡ Kultur-, Kunst- und Kreativbranche, Einzelhandel, Gastronomie Kiez-Initiativen, soziale Dienstleister, öffentliche Einrichtungen: potenzielle (Zwischen-) Nutzerinnen und Nutzer von Leerständen Ressourcen ¡ 4 Personalstellen in der Zwischennutzungsagentur ¡ 1 Mio. € p.a. für Personal, Leerstandserfassung, Aufbau und Betrieb Matchingplattform, Unterstützungs- und Beratungsangebot)

14 15 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Baugenehmigungsprüfung outsourcen“ Operationalisierung 1. Anpassung der Berliner Bauordnung Berlin bis Ende 2022 2. Abstimmung zur Zertifizierung und Zulassung von Prüfarchitekten zwischen Architektenkammer und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bis Ende 2023 3. Vereidung von Prüfarchitekten bis 2024 Produktbeschreibung Chronischer Personalmangel, langwierige Einstellungsprozesse und Bauantragsverfahren: Die Lage in den Berliner Bauämtern ist dramatisch. Und auch im Bereich der Planung sieht es nicht besser aus: Ein Bebauungsplanverfahren dauert im Schnitt 3 bis 5 Jahre. Einfachere Bebauungsplanverfahren benötigen einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren, während komplizierte Bebauungsplanverfahren bis zu 8 Jahre dauern. Damit sind nicht zuletzt die Neubauziele von 20.000 Wohnungen p.a. des Landes Berlin sind in Gefahr. Es gilt, alle personellen Kapazitäten auszuschöpfen, um diesen Flaschenhals zu beseitigen. Deswegen sollte die Verwaltung auch auf die hochqualifizierten und erfahrenen Kräfte außerhalb der Verwaltung (Architektinnen und Architekten) zurückgreifen. Es ist keine neue Idee – bereits 1973 diskutierte das Berliner Abgeordnetenhaus die Einführung des Prüfarchitekten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Prüfarchitekt kann in Prüfverfahren für Bauanträge die Behörden unterstützen und entlasten. Die Kosten hierfür trägt der Bauherr und zusätzliche Personalkosten für das Land Berlin fallen nicht an. Architektinnen und Architekten haben schon jetzt die Verpflichtung bei ihren Planungen die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Bestellung von Prüfarchitekten ist daher die logische Konsequenz. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Bis zum Jahr 2025 sollen 20 Prozent der Bauanträge durch Externe geprüft werden ¡ Ab 2027 Einhaltung des vorgegebenen Bearbeitungszeitraums von vier Wochen bei allen Bauanträgen Stakeholder & Partner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Architektenkammer: Verantwortlich für Ausbildung, Bestellung und Vereidigung des Prüfarchitekten. Ebenfalls zuständig für die Sicherstellung der Eignungs-, und Sachkundeprüfung einzelner Architektinnen und Architekten Ressourcen ¡ 200.000 € für die juristische Prüfung und Vorbereitung der Anpassung der Berliner Bauordnung ¡ gebührenfinanzierte Prüfung und Zertifizierung von Architekten (aufkommensneutral)

16 17 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Baugenehmigungen beschleunigen“ Operationalisierung 1. Identifizierung von Erfordernissen im Baugenehmigungsprozess und Komplettierung des Digitalen Verfahrens bis Ende 2023 2. Erstellen eines Konzepts für Personal- und Ressourcenbedarf für landesweite fachliche Kompetenzzentren bis Mitte 2023 3. Anwerbung/Qualifizierung des zusätzlichen Personalbedarfs für die Ausstattung der Bau- und Planungsämter, bzw. der Kompetenzzentren ab Mitte 2023 4. Start des komplett digitalen Verfahrens ab 2024 5. Start der Kompetenzzentren ab 2024 Produktbeschreibung Berlin braucht mehr Tempo beim Bauen – nicht zuletzt, um die ehrgeizigen Wohnungsbauziele zu erreichen – aber auch, damit gewerbliche, soziale und verkehrliche Infrastruktur mit dem Wachstum Schritt halten kann. Bauämter von Bezirk und Senat sollten Vorreiter für eine Digitalisierung der Verwaltung werden. Baugenehmigungsverfahren sollten deshalb grundsätzlich entschlackt und digital organisiert werden. Grundlage dafür ist die komplett digitale Bauakte. Zudem sollen die Ämter personell aufgestockt und fachlich in die Lage versetzt werden, Kompetenzzentren aufzubauen – in denen z.B. Know-how für bestimmte Bautypen oder Sonderprojekte wie Großwohnsiedlungen gebündelt wird. Der Einsatz dieser Kompetenzzentren wird strategisch nach Bedarfen gesteuert, d.h. generell bezirksübergreifend – bei Bedarf auch prophylaktisch. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Das Baugenehmigungsverfahren ist ab 2024 komplett digitalisiert ¡ 80 Prozent der laut Personalkonzept benötigten Fachkräfte für die Kompetenzzenten sind bis Ende 2023 angeworben ¡ Bis Ende 2024 sind die ersten 10 Projekte von den Kompetenzzentren bearbeitet und evaluiert Stakeholder & Partner ¡ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen, Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, ITDZ: Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Bereitstellung der digitalen Infrastruktur, Aufbau der FachUnits (Kompetenzzentren), Aufbau einer bedarfsgerechten Personalstruktur ¡ Bezirksämter: Implementierung der digitalen Systeme, Evaluierung des Prozesses, Mitwirkung am System der Kompetenzzentren ¡ Architektenkammer, Architekten- und Ingenieursvereinigung, Bau- und Immobilienverbände: Mitwirkung am Entwicklungs- und Evaluierungsprozess, fachlicher Input zum Aufbau und der Arbeit der Kompetenzzentren Ressourcen ¡ Mittel zur Vervollständigung des Digitalisierungsprozesses der Baugenehmigungen ¡ Mittel zum Aufbau des Personalstocks der Kompetenzzentren

18 19 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Planwerk Berlin-Brandenburg schaffen“ Operationalisierung 1. Parlamentarische Initiative in Berlin und Brandenburg zum gemeinsamen Planwerk bis Ende 2022 2. Verständigung der Landesregierungen Berlin und Brandenburg über Aufwertung der Position der Gemeinsamen Landesplanung bis Mitte 2023 3. Damit einhergehend: Einverständnis beider Länder zur Schaffung eines gemeinsamen Planwerks Berlin-Brandenburg bis Mitte 2023 4. Die neue Gemeinsame Landesplanungsabteilung nimmt Anfang 2024 ihre Arbeit auf 5. Vorbereitung, Programmierung, Durchführung des Diskussions- und Beteiligungsverfahrens für ein Planwerk Berlin-Brandenburg ab 2024 6. Erarbeiten von Grundlagen für das neue Planwerk Berlin-Brandenburg auf Grundlage der vorhandenen Planungen (LEP HR, FNPs, Stadtentwicklungspläne, Regionalpläne Brandenburg, Berlin Strategie 2030, bezirkliche und kommunale Entwicklungskonzepte, B-Pläne etc.) in Kooperation mit den anderen Ressorts ab 2024 7. Herbeiführen eines gemeinsamen Beschlusses beider Landes- regierungen über das Planwerk bis 2026 Produktbeschreibung Berlin und Brandenburg benötigen ein breit abgestimmtes und akzeptiertes Leitbild für die weitere Entwicklung. Der aktuelle Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion sieht Entwicklungen entlang der bestehenden Verkehrsachsen vor (Siedlungsstern). Übergeordnete Achsenbildungen (Lausitz-Korridor) und jüngste Neuansiedlungen (TESLA-Cluster) sind nachzuarbeiten, weitere – auch verkehrliche – Entwicklungspotenziale sind nicht vorgesehen. Um qualitatives und nachhaltiges Wachstum strategisch zu steuern, sind jetzt Planungen für weitere ÖPNV-Verkehrsachsen als Grundlage künftiger Entwicklungen vorzunehmen („Erst die Infrastruktur, dann die Ansiedlung“). Mit einem neuen, gemeinsamen Planwerk Berlin-Brandenburg können abgestimmte Entwicklungsperspektiven geschaffen werden. Das Planwerk bildet die Grundlage für weitere Überlegungen, wie z.B. Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan und strategische Abstimmungen mit den europäischen Nachbarregionen. Angesichts der Bedeutung dieser Aufgabe für die positive Entwicklung beider Bundesländer ist die Verankerung der Leitung der Gemeinsamen Landesplanung mit Kabinettsrang sowohl in Berlin als auch in Brandenburg vorgesehen. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Gemeinsame parlamentarische Initiative für ein Planwerk Berlin-Brandenburg bis Ende 2022 ¡ Leitung der Gemeinsamen Landesplanung erhält Kabinettsrang in beiden Bundesländern bis Anfang 2024 ¡ Verabschiedung des gemeinsamen, kooperativen Planwerks Berlin Brandenburg bis 2026 Stakeholder & Partner ¡ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg: Initiierung des Prozesses für ein gemeinsames Planwerk Berlin-Brandenburg, Verständigung auf Aufwertung der Position der Gemeinsamen Landesplanung ¡ Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg: Federführung der Planerstellung, Durchführung des Abstimmungs- und Beteiligungsprozesses ¡ Regionale Planungsgemeinschaften, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Kommunales Nachbarschaftsforum, Bezirke Berlins: Mitwirken am Abstimmungs- und Beteiligungsprozess ¡ IHKs Berlin und Brandenburg, Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg e.V., Bau- und Immobilienverbände: Mitwirken am Abstimmungs- und Beteiligungsprozess, Einbringen von Know-how ¡ Zivilgesellschaft (betroffene Verbände und Organisationen, Bürgerinnen und Bürger): Mitwirken am Diskussions- und Beteiligungsprozess Ressourcen ¡ Aufwertung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (finanziell und personell) ¡ Leitung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung erhält Kabinettsrang in Berlin und Brandenburg ¡ 2 Mio. € für Diskussions- und Beteiligungsprozess sowie fachliche Erstellung der Grundlage für eine neues Planwerk Berlin-Branden- burg ( juristische Prüfung, Erstellung von Plandarstellungen, Einholen von Fachgutachten, Abstimmung mit anderen betroffenen Ressorts und Nachbarländern, Durchführung von Planwerkstätten etc.)

20 21 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Neubauquartiere als 5-Minuten-Städte planen“ Operationalisierung 1. Landespolitische Initiative in Berlin und Brandenburg zur Schaffung und Definition eines neuen Planungsgrundsatzes der „5-Minuten- Stadt“ bis Ende 2022 2. Vorbereitung und Durchführung Diskussions- und Erarbeitungs- prozesses des Planungsgrundsatzes ab Mitte 2023 3. Herbeiführen eines gemeinsamen Beschlusses beider Landes- regierungen über den Planungsgrundsatz bis 2024 4. Verständigung der Landesregierungen Berlins und Brandenburgs (in Kooperation mit dem Bund) über die Auslobung und Durchführung eines Wettbewerbs zu einem Modellprojekt im Metropolenraum bis Mitte 2023 5. Wettbewerbsaufruf ab 2024 Produktbeschreibung Damit die Klimawende gelingen kann, soll das Prinzip der „Stadt der kurzen Wege“ wieder Priorität haben. Das heißt: Bei allen Planungen für neue Entwicklungsräume muss die Nutzungs- mischung im Sinne einer 5-Minuten-Stadt berücksichtigt werden, um den monostrukturellen Wohn-Siedlungsbau mit seinen negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen zu verhindern. Im Hinblick auf Nachhaltigkeit müssen – in bester Tradition der Berliner Mischung – Wege verkürzt und gewerbliche sowie soziale Angebote dezentralisiert werden. Dazu gehören neue Formen der Arbeitswelt wie Co-Working Spaces, gestapelte Produktion und Share-Economy. Hierbei ist es wichtig, dass die Planung der verkehrlichen und sozialen Infrastruktur der immobilienwirtschaftlichen Optimierung vorangeht und der Blick der Entwicklungen auf den Metropolenraum Berlin-Brandenburg geweitet wird. Damit die 5-Minuten-Stadt in Berlin-Brandenburg zu einem Erfolg wird, wird in einem ersten Schritt ein entsprechender Planungsgrundsatz definiert. Dieser Planungsgrundsatz wird in der Folge bei allen Neuplanungen zur Regel. Ein Wettbewerb um eine 5-Minuten-Modellstadt im Metropolraum Berlin-Brandenburg verleiht dem Gedanken zusätzlichen Drive. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Verabschiedung eines Planungsgrundsatzes 5-Minuten-Stadt in Berlin und Brandenburg bis 2024 ¡ 5 Neubauquartiere werden auf Grundlage des Planungsgrundsatzes bis Ende 2025 begonnen ¡ Realisierung eines Modellprojekts „5-Minuten-Stadt“ als Ergebnis des Wettbewerbs ab 2025 Stakeholder & Partner ¡ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg; Initiierung und Durchführen des Prozesses zur Definition und Verankerung eines Planungsgrundsatzes „5-Minuten-Stadt“ ¡ Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Ausschreibung des Wettbewerbs zur Suche nach einem Modellprojekt im Metropolraum; Unterstützung bei der Standortsuche, ggf. unterstützt durch Bundesmittel für den Strukturwandel in der Lausitz ¡ Regionale Planungsgemeinschaften, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Kommunales Nachbarschaftsforum, Bezirke Berlins: Mitwirken an der Definition des Planungsgrundsatzes ¡ IHKs Berlin und Brandenburg, Handwerkskammern Berlin und Brandenburg, Architektenkammern Berlin und Brandenburg, Architekten- und Ingenieursvereinigung, Bau- und Immobilienverbände, Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V.: Mitwirken an der Definition des Planungsgrundsatzes, Einbringen von Know-how, Bekanntmachen des Wettbewerbs ¡ BVG, S-Bahn-Berlin, Deutsche Bahn: Mitwirkung an der verkehrlichen Anbindung der Projektgebiete Ressourcen ¡ 500.000 € für den Prozess der Erstellung des Planungsgrundsatzes „5-Minuten-Stadt“ (Diskussions- und Beteiligungsprozess in Berlin und Brandenburg sowie fachliche Erstellung des Planungsgrund- satzes, incl. Fachwerkstätten, Gutachten, juristischen Prüfungen etc.) ¡ 2 Mio. € für die Auslobung und Durchführung des Wettbewerbs um ein Modellprojekt (evtl. mit Unterstützung durch Fördermittel des Strukturwandels Lausitz)

22 23 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Förderprogramm für selbstgenutztes Wohneigentum auflegen“ Operationalisierung 1. Parlamentarische Initiative für ein Wohneigentums-Förderungs- Programm bis Anfang 2023 2. Identifizierung von geeigneten landeseigenen Grundstücken für den Verkauf/die Vergabe in Erbbaupacht an Baugruppen bis Mitte 2023 3. Änderung der Grunderwerbssteuer bis Ende 2024 4. Die IBB entwickelt bis Ende 2024 ein Programm für eigenkapital- ersetzende Darlehen 5. Ab 2024 werden landeseigene Wohnungen den interessierten Mieterinnen und Mietern zum üblichen Marktpreis zum Kauf angeboten Produktbeschreibung Die Eigentumsquote in Berlin ist im europäischen Vergleich einzigartig niedrig. Dabei bietet selbstgenutztes Eigentum im Vergleich zum Mietverhältnis viele Vorteile. Selbstgenutztes Wohneigentum schützt vor Verdrängung, trägt zum nachhaltigen Erhaltungszustand der Gebäudesubstanz bei – und ist ein effektiver Bestandteil der Altersvorsorge; leistet somit einen Beitrag für die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme. Mit Hilfe eines mehrstufigen Förderprogramms können in Zukunft mehr Berlinerinnen und Berliner befähigt werden, zu Wohnungseigentümern zu werden. Bestandteile dieses Programms sind u.a. die Abschaffung der Grunderwerbssteuer für Selbstnutzer, die Bereitstellung von Bauland (Kauf und Erbbau) durch Land und Bund. Großes Potenzial liegt in dem Verkauf landeseigener Wohnungen an die eigenen Mieterinnen und Mietern. Dieser Teil des Programms befähigt einerseits Mieterinnen und Mieter zur Eigentumsbildung, und trägt andererseits zur Entlastung der landeseigenen Wohnungsunternehmen bei. Komplettiert wird dieses Programm durch eigenkapitalersetzende Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB), um möglichst vielen Teilen der Bevölkerung eine Kauf-Perspektive zu ermöglichen. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Bis Mitte 2023 sind landeseigene Poten- zialflächen für den Bau von 5.000 Wohnungen durch Baugruppen identifiziert worden ¡ Bis 2030 hat sich die Berliner Eigentumsquote von heute rund 15 Prozent auf dann rund 30 Prozent verdoppelt (Bundesdurchschnitt aktuell: 40 Prozent) Stakeholder & Partner ¡ Landespolitik (Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Senatsverwaltung für Finanzen; Senatsverwaltung für Justiz): Herbeiführen der grundsätzlichen Entscheidung zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, Aufsetzen des Berliner Förderprogramms ¡ Investitionsbank Berlin (IBB): Mitwirkung an der Ausgestaltung des Förderprogramms, insbesondere hinsichtlich des Darlehensangebots ¡ Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften: Mitwirkung bei der Umsetzung des Förderprogramms (Ansprache der Mieterinnen und Mieter, Verkauf der entsprechenden Wohnungen, Investition der dadurch entstehenden Einnahmen) ¡ Immobilienverbände, IHK Berlin: Einbringen von Know-how, Mitwirkung an der Ausgestaltung des Förderprogramms Ressourcen ¡ Durch den Verkauf von 150.000 der rund 300.000 landeseigenen Wohnungen (das sind 7,5 Prozent des gesamten Berliner Wohnungsbestands von 2 Mio. Wohnungen) an die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen werden Einnahmen in Höhe von 60 Mrd. € generiert. (Durchschnittlicher Wohnungspreis: rd. 400.000 €, bei einem durchschnittlichen Angebotspreis von 5.400 €/qm und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 73 qm. Quelle: IBB-Wohnungsmarkt- bericht 2021) ¡ Dem gegenüber steht der (anfängliche) Einsatz von 12 Mrd. € für das eigenkapitalersetzende Darlehen der IBB (bei 20 Prozent der durchschnittlichen Kaufsumme) ¡ Zurverfügungstellung landeseigener Grundstücke an Baugruppen ¡ Durch den Verzicht der Grunderwerbssteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum sind – abhängig von der Anzahl der verkauften Wohnungen – Mindereinnahmen für den Fiskus zu berücksichtigen (bis zu rd. 7 Mrd. € bei vollständiger Verdopplung der heutigen Eigentumsquote)

24 25 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Nachverdichtung in der Innenstadt (innerhalb des S-Bahn-Rings) ermöglichen“ Operationalisierung 1. Schaffung einer Arbeitsgruppe in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (unter Leitung der Senatsbaudirektorin) bis Anfang 2023 2. Vorbereitung, Programmierung, Durchführung der begleitenden Fachkommission ab 2023 3. Erarbeiten von Grundlagen für das neue Planwerk Innenstadt auf Grundlage der vorhandenen Planungen (FNP, Stadtentwicklungspläne, Berlin Strategie 2030, bezirkliche Konzepte, B-Plänen etc.) in Kooperation mit den anderen Verwaltungen und den Bezirken ab 2023 4. Recherche rechtlicher Rahmenbedingungen für Modellprojekte ab 2023 5. Durchführung des öffentlichen Diskussions- und Beteiligungs- prozesses ab 2024 6. Erstellen der Senatsvorlage und Senatsbeschluss: bis 2025 Produktbeschreibung Das im Westteil Berlins vorherrschende Regelwerk ist der Baunutzungsplan von 1958/60, dessen Leitbild eine Reduzierung der städtebaulichen Dichte anstrebte. Heute geplante Baumaßnahmen, die der Nachverdichtung dienen, widersprechen i.d.R. diesem Leitbild und damit dem geltenden Recht. Deshalb ist die Befreiung vom Planungsrecht als Einzelfallentscheidung der Normalfall, was den Planungsprozess maßgeblich verlängert und zugleich Stadtplanung ad absurdum führt. Mit der Schaffung einer breit abgestimmten Planungsgrundlage wird die Voraussetzung für die angestrebte und angesichts des Wachstums benötigte Innenstadtverdichtung geschaffen. Das neue Planwerk Innenstadt ist gekennzeichnet durch die Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung. Es drückt Mut zu innovativen Lösungen und Modellprojekten aus beinhaltet ein Überdenken des Hochhauleitbilds. Die allgemeine Akzeptanz und fachliche Tiefe wird durch den Einsatz einer Fachkommission zur Erarbeitung des Leitbilds gewährleistet. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Erstellung des neuen Baunutzungsplans bis Ende 2024 ¡ Senatsbeschluss und Inkrafttreten: 2025 Stakeholder & Partner ¡ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Senatsbaudirektorin): Federführung, Durchführung des Diskussions- und Beteiligungsprozesses (Fachkommission), Erstellen der Senatsvorlage für ein neues Planwerk Innenstadt ¡ IHK Berlin, Architektenkammer, Architekten- und Ingenieursvereinigung, Bau- und Immobilienverbände: Mitwirken an der Fachkommission, Einbringen von Vorschlägen für innovative Lösungen und Modellprojekte, Einbeziehung in den Beteiligungsprozess ¡ Bezirke: Mitwirkung am Diskussions- und Beteiligungsprozess ¡ Stadtgesellschaft (betroffene Verbände und Organisationen, Bürgerinnen und Bürger): Mitwirken am Diskussions- und Beteiligungsprozess Ressourcen ¡ 2 Planstellen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur fachlichen Begleitung der Fachkommission aus Interessen- und Branchenvertretern sowie Politik/Verwaltung zur Erarbeitung einer Planungsgrundlage für nachhaltige und innovative Nachverdichtung ¡ 2 Mio. € für Diskussions- und Beteiligungsprozess sowie fachliche Erstellung der Senatsvorlage ( juristische Prüfung, Erstellung von Planwerkstätten etc.)

26 27 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Mobilitäts-HUBs schaffen – über die ganze Stadt“ Operationalisierung 1. Erarbeitung von Leitlinien für die Anordnung, Ausgestaltung und den Betrieb der HUBs in Verantwortung der SenUMVK in 2022 2. Sicherung der Finanzierung von Aufbau und Betrieb aus Haushalts- und Bundesfördermitteln in 2022 3. Umsetzungsgremium mit verantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern der SenUMVK, der InfraVelo GmbH und der Bezirke ab 2022 4. Bereitstellung ausreichend großer Flächen an geeigneten Standorten nach Analyse ab 2022 5. Diskussion der Anforderungen und der Kostenaufteilung mit den Betreibern und den späteren Nutzerinnen und Nutzern ab 2022 6. Aufbau eines Vertragswerks zwischen Bereitstellenden, Betreibern und Nutzern für die regelmäßige und lokal anpassbare Anwendung bis 2023 7. Umsetzung der Anforderungen in funktionierende und ausbaubare Standorte bis 2024 Produktbeschreibung Um Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz im Berliner Stadtverkehr zu verbessern, ohne dabei die Mobilität und Erreichbarkeit von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zu verschlechtern, müssen viele Verkehre neu organisiert werden. Ein Kernelement dabei ist die Multimodalität. Damit Personen und Güter zwischen ihren Start- und Zielpunkten die Verkehrsmittel wechseln können, braucht es die Einrichtung von Mobilitäts-Hubs an ÖPNV-Stationen in der ganzen Stadt, insbesondere im Außenbereich mit: ¡ Attraktiven P&R-Parkplätzen mit Zusatznutzen (E-Ladestationen, Autoreinigung, Werkstattservice) und Fahrradabstellmöglichkeiten (Fahrradparkhäuser) ¡ White-Label-Paketstationen ¡ Rufbussen und Shuttle-Verkehren ¡ Verleih- bzw. Mietstationen ¡ Lieferung von Einkäufen zum Fahrzeug Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Bis 2024 errichtet Berlin mindestens 15 dieser hochfunktionalen Mobilitäts-Hubs an geeigneten ÖPNV-Stationen in Kooperation mit Mobilitäts- und Dienstleistungsunternehmen ¡ Zuordnung einer zentralisierten Zuständigkeit für Errichtung und Betrieb der HUBs in 2022 ¡ Die Fahrgastzahlen im ÖPNV steigen wieder und erreichen 2023 das Niveau von 2019 ¡ Die Nutzerzahlen von Nahmobilitätsanbietern steigen weiter und das durch Verknüpfung verbesserte Angebot macht viele Kfz-Fahrten unnötig, so dass schon bis 2025 zwei Prozentpunkte der täglichen Wege vom Kfz-Verkehr auf ÖPNV und gesharete Nahmobilitätsangebote verlagert werden Stakeholder & Partner ¡ Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz verantwortet die einheitliche Umsetzung in den Bezirken auf Basis zu erarbeitender Leitlinien und evtl. nötiger Rechtsanpassungen ¡ Bezirksämter verantworten die Bereitstellung der nötigen Flächen und ordnen verkehrsrechtlich an ¡ Gewobag und weitere Wohnungsbaugesellschaften mit eigenen Freiflächen stellen ihre Flächen im eigenen Interesse bereit und verantworten deren Medienausstattung ¡ BVG, S-Bahn-Berlin, Deutsche Bahn stellen ggf. eigene Flächen bereit und verantworten die Anbindung der HUBs mit öff. Verkehrsangeboten inkl. neuer Konzepte wie Rufbusse ¡ IHK Berlin organisiert den Start der Initiative und begleitet den Prozess als Problemlöser ¡ Post- und Paketdienstleister sowie Mobilitätssharingunternehmen bringen praktische Anforderungen in die Ausgestaltung ein, nutzen die HUBs intensiv und erschaffen so ein vollumfängliches Angebot ¡ Betreffende Dienstleistungsunter- nehmen (E-Lade-Anbieter, Fahrzeug- services etc.) bringen praktische Anforderungen in die Ausgestaltung ein, nutzen die HUBs intensiv und erschaffen so ein vollumfängliches Angebot Ressourcen ¡ Bereitstellung geeigneter zentraler Flächen im öffentlichen Raum für 15 Mobilitäts-Hubs zum Teil in der Innenstadt mit Fokus auf Paketstation und Nahmobilitätsangebote sowie zum anderen Teil in der Außenstadt mit Fokus auf P+R. ¡ Vereinheitlichte Bewirtschaftung dieser Mobilitäts-HUBs, etwa durch die BVG (Jelbi)

28 29 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Anwerbung neuer Langstrecken- und Cityverbindungen am BER“ Operationalisierung 1. Open Sky-Abkommen ausweiten bzw. Luftverkehrsverträge deregulieren bis 2023 2. Verzicht auf Flughafengebühren in den ersten Jahren für neue und ergänzte Routen ab 2023 3. Incentives für Fluglinien (Teilübernahme von Kosten durch visitBerlin) bis 2025 4. Internationale Werbekampagne mit belastbaren Daten und Fakten sowie überzeugenden Testimonials wesentlicher Nutzergruppen im Jahr 2023 Produktbeschreibung Die Anbindung Berlins an die weltweiten Wirtschaftszentren muss dringend verbessert werden durch Anwerbung neuer Direktflug- verbindungen zum BER. Im Fokus stehen dabei Langstreckenflüge in die Zentren der Weltwirtschaft sowie Cityverbindungen innerhalb Europas ab ca. 800 km Entfernung. Wenn Berlin sich künftig wieder als Messe-, Kongress-, Tourismus-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort von Weltrang etablieren will, ist die schnelle und deutliche Verbesserung der Fernerreichbarkeit eine zwingende Voraussetzung. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Einrichtung von 10 zusätzlichen Langstreckenverbindungen ab/an BER bis 2025 ¡ Erhöhung der Passagierzahlen auf den interkontinentalen Routen bis 2024 auf das Niveau von 2019 ¡ Kontinuierliche jährliche Steigerung des Anteils der Business-Passagiere ab/an BER ¡ Wegfall der Beschränkung im Luftverkehrsvertrag zwischen Deutschland und den VAE bis 2023 Stakeholder & Partner ¡ Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Ergänzung der bilateralen Luftverkehrsverträge ¡ Senatskanzlei Berlin: Eintreten ggü. dem Bund für die Liberalisierung; Miteigentümer des BER ¡ Ministerpräsident des Landes Brandenburg: Eintreten für ggü. dem Bund für die Liberalisierung; Miteigentümer des BER ¡ Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: Fachliche Begründung der Zweckmäßigkeit der Liberalisierung und Verbesserung der BER-Verkehrsanbindung ¡ Deutsche Lufthansa AG: Airlinekonzern mit seinen deutschen Hubs in Frankfurt/ Main und München scheut Fernflüge ab BER ¡ Weitere Airlines wie Hainan und Emirates: internationale Wettbewerber bringen Daten und Engagement für Berlin-Flugrechte ein ¡ VisitBerlin, BerlinPartner, Wirtschaftsverbände: als Interessenvertreter direkt motiviert und Partner in der Langstreckeninitiative ¡ Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB): Verhandlungspartner der Airlines, aber kein direkter Auftritt ggü. der Politik Ressourcen ¡ Kosten für Incentives, wie z.B. Verzicht auf Landegebühren ¡ Kosten für professionelle Marketingkampagne und deren Datenbasis ¡ Kosten für die Verbesserung der Verkehrsanbindung BER an Berlin

30 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ Herausgeber IHK Berlin Fasanenstraße 85 10623 Berlin Telefon: +49 30 31510-0 Telefax: +49 30 31510-166 E-Mail: service@berlin.ihk.de www.ihk.de/berlin Das Expertenteam Pragmatische Stadtentwicklung ist aus einer Initiative des Präsidiums der IHK Berlin entstanden. Als temporäres Gremium bündelt es die Kompetenzen aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, um die erforderlichen Impulse zur Modernisierung der Stadtentwicklung in Form von ausgewählten Produkt- und Umsetzungsvorschlägen zu geben. Kontakt Robert Rückel | IHK Berlin, Vizepräsident | E-Mail: robert.rueckel@berlin.ihk.de Christof Deitmar | IHK Berlin, Public Affairs Manager Wirtschaft & Politik | E-Mail: christof.deitmar@berlin.ihk.de Bildnachweise Titel: ©anyaivanova – iStockphoto.com | S. 10: ©Christian Kruppa – IHK Berlin | S. 12: ©Axel Bueckert – iStockphoto.com | S. 14: ©psisa – iStockphoto.com | S. 16: ©ronstik – iStockphoto.com | S. 18: ©fatido – iStockphoto.com | S. 20: ©elxeneize – iStockphoto.com | S. 22, 28: ©querbeet – iStockphoto.com | S. 24: ©Michaela Bechinie – iStockphoto.com | S. 26: ©Heiko119 – iStockphoto.com Impressum

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