Businessplan Pragmatische Stadtentwicklung

22 23 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Förderprogramm für selbstgenutztes Wohneigentum auflegen“ Operationalisierung 1. Parlamentarische Initiative für ein Wohneigentums-Förderungs- Programm bis Anfang 2023 2. Identifizierung von geeigneten landeseigenen Grundstücken für den Verkauf/die Vergabe in Erbbaupacht an Baugruppen bis Mitte 2023 3. Änderung der Grunderwerbssteuer bis Ende 2024 4. Die IBB entwickelt bis Ende 2024 ein Programm für eigenkapital- ersetzende Darlehen 5. Ab 2024 werden landeseigene Wohnungen den interessierten Mieterinnen und Mietern zum üblichen Marktpreis zum Kauf angeboten Produktbeschreibung Die Eigentumsquote in Berlin ist im europäischen Vergleich einzigartig niedrig. Dabei bietet selbstgenutztes Eigentum im Vergleich zum Mietverhältnis viele Vorteile. Selbstgenutztes Wohneigentum schützt vor Verdrängung, trägt zum nachhaltigen Erhaltungszustand der Gebäudesubstanz bei – und ist ein effektiver Bestandteil der Altersvorsorge; leistet somit einen Beitrag für die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme. Mit Hilfe eines mehrstufigen Förderprogramms können in Zukunft mehr Berlinerinnen und Berliner befähigt werden, zu Wohnungseigentümern zu werden. Bestandteile dieses Programms sind u.a. die Abschaffung der Grunderwerbssteuer für Selbstnutzer, die Bereitstellung von Bauland (Kauf und Erbbau) durch Land und Bund. Großes Potenzial liegt in dem Verkauf landeseigener Wohnungen an die eigenen Mieterinnen und Mietern. Dieser Teil des Programms befähigt einerseits Mieterinnen und Mieter zur Eigentumsbildung, und trägt andererseits zur Entlastung der landeseigenen Wohnungsunternehmen bei. Komplettiert wird dieses Programm durch eigenkapitalersetzende Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB), um möglichst vielen Teilen der Bevölkerung eine Kauf-Perspektive zu ermöglichen. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Bis Mitte 2023 sind landeseigene Poten- zialflächen für den Bau von 5.000 Wohnungen durch Baugruppen identifiziert worden ¡ Bis 2030 hat sich die Berliner Eigentumsquote von heute rund 15 Prozent auf dann rund 30 Prozent verdoppelt (Bundesdurchschnitt aktuell: 40 Prozent) Stakeholder & Partner ¡ Landespolitik (Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Senatsverwaltung für Finanzen; Senatsverwaltung für Justiz): Herbeiführen der grundsätzlichen Entscheidung zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, Aufsetzen des Berliner Förderprogramms ¡ Investitionsbank Berlin (IBB): Mitwirkung an der Ausgestaltung des Förderprogramms, insbesondere hinsichtlich des Darlehensangebots ¡ Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften: Mitwirkung bei der Umsetzung des Förderprogramms (Ansprache der Mieterinnen und Mieter, Verkauf der entsprechenden Wohnungen, Investition der dadurch entstehenden Einnahmen) ¡ Immobilienverbände, IHK Berlin: Einbringen von Know-how, Mitwirkung an der Ausgestaltung des Förderprogramms Ressourcen ¡ Durch den Verkauf von 150.000 der rund 300.000 landeseigenen Wohnungen (das sind 7,5 Prozent des gesamten Berliner Wohnungsbestands von 2 Mio. Wohnungen) an die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen werden Einnahmen in Höhe von 60 Mrd. € generiert. (Durchschnittlicher Wohnungspreis: rd. 400.000 €, bei einem durchschnittlichen Angebotspreis von 5.400 €/qm und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 73 qm. Quelle: IBB-Wohnungsmarkt- bericht 2021) ¡ Dem gegenüber steht der (anfängliche) Einsatz von 12 Mrd. € für das eigenkapitalersetzende Darlehen der IBB (bei 20 Prozent der durchschnittlichen Kaufsumme) ¡ Zurverfügungstellung landeseigener Grundstücke an Baugruppen ¡ Durch den Verzicht der Grunderwerbssteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum sind – abhängig von der Anzahl der verkauften Wohnungen – Mindereinnahmen für den Fiskus zu berücksichtigen (bis zu rd. 7 Mrd. € bei vollständiger Verdopplung der heutigen Eigentumsquote)

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