Businessplan Pragmatische Stadtentwicklung

10 11 Businessplan „Pragmatische Stadtentwicklung“ „Senatsstelle für praxistaugliches BID-Gesetz schaffen“ Operationalisierung 1. Schaffung einer Abteilung für BID-Direktion mit mindestens drei Personalstellen auf Senatsebene durch die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bis 2024 2. Beginn der Arbeit der BID-Direktion durch Ausweitung der Infor- mationsarbeit in den Bezirken und bei den Eigentümern und Standortkooperationen ab 2025 3. Anpassung des BID-Gesetzes in Richtung einer Kombination mit Anschub-Förderung 4. Einführung eines leicht anwendbaren, attraktiven BID-Modells ab 2025 5. Parallel: Ausgestaltung und Einführung der Anschub-Förder- möglichkeiten in Zusammenarbeit mit der IBB 6. Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung der BID- Projekte durch die BID-Direktion Produktbeschreibung BIDs (Business Improvement Districts) sind ein gut geeignetes Instrument zur eigenverantwortlichen Umsetzung von vielfältigen Ideen und Projekten zur Standortaufwertung. Um ein BID auf den Weg zu bringen, sind allerdings Information, anfängliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Anschubfinanzierung notwendig. Durch die Einführung einer zentralen BID-Direktion, die mit ausreichend Manpower, Beratung und konkreter Unterstützung den Eigentümern und Initiativen in den Zentren zur Seite steht, können mehr BID-Projekte initiiert und durchgeführt werden. Eine anfängliche finanzielle Unterstützung erleichtert die Startphase der Projekte. Key Performance Indicators (KPIs) ¡ Die Bekanntheit des Instruments BID hat sich von 2022 bis 2024 verdoppelt ¡ Mindestens 10 BID-Projekte bis 2030 (durchschnittliches Projektvolumen: 2 Mio. €) ¡ Mindestens 15 Mio. € an privaten Investitionen sind in BID-Projekte geflossen Stakeholder & Partner ¡ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Federführung, Sitz der BID-Direktion, Ausgestaltung des Informations- und Förderangebots ¡ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe: Unterstützung bei Abstimmung zwischen Bezirken und lokalen Akteuren ¡ Bezirke: Kooperation mit BID-Direktion, Bindegliedfunktion ¡ Senatsverwaltung für Finanzen: Ausgestaltung der Anschubfinanzierung, Abstimmung mit dem Finanzamt (BID-Abgabe) ¡ Investitionsbank Berlin (IBB): Mitwirkung bei der Anschubfinanzierung ¡ Eigentümerinnen und Eigentümer: Ideengeber, Initiatoren und Umsetzer der BID-Projekte ¡ Eigentümerverbände, Standortkooperationen, lokale Gewerbetreibende: Impulsgeber für BID-Ideen ¡ IHK Berlin: Schnittstelle zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern, Gewerbetreibenden Standortkooperation und BID-Direktion, Mitwirkung in den Beiräten einzelner BID-Projekte Ressourcen ¡ 3 Personalstellen in der BID-Direktion ¡ 6 Mio. € Förderung für stufenweise Anschubfinanzierungen der ersten zehn Projekte (bei durchschnittlich 2 Mio. € Projektvolumen) (1. Jahr: 100 Prozent, 2. Jahr: 50 Prozent, 3.-5. Jahr: komplette Eigen- finanzierung)

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