BERLINER WIRTSCHAFT 01/17
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IHK AKTUELL & SERVICE
ausgegangenwaren Ermittlungen der Po-
lizei im sogenannten Rockermilieu. Diese
führten über sichergestellte hochwertige
Fahrzeuge zu dem nun verurteilten Gü-
terhändler. Das Landeskriminalamt und
die Senatsverwaltung für Wirtschaft als
zuständige Aufsichtsbehörde durchsuch-
ten daraufhin die Geschäftsräume des
Gewerbetreibenden. Die Auswertung der
dort beschlagnahmten Unterlagenwaren
Grundlage für den Bußgeldbescheid über
50.000 Euro, den die Richter des Amtsge-
richts Tiergartenmit ihremUrteil nun be-
stätigten. Bei dem Urteil handelt es sich
um die zweithöchste jemals verhängte
Geldbuße bei Verstößen gegen das Geld-
wäschegesetz. Derzeit laufen in Berlin
weitere Ermittlungsverfahren gegen Gü-
terhändler und Immobilienmakler.
Um zu verhindern, dass aus Strafta-
ten erzielte Gewinne in denWirtschafts-
kreislauf eingeschleust werden, sieht das
Geldwäschegesetz vor, dass u.a. Güter-
händler, Immobilienmakler oder Versi-
cherungsvertreter ihre Kunden identi-
fizieren und diese Daten auf Verlangen
offenlegen. Verstöße gegen diese Ver-
pflichtungen können mit Bußgeldern
von bis zu 100.000 Euro geahndet wer-
den. Gewerbetreibende sollten sich daher
ausreichend informieren.
‹ GRIE
GELDWÄSCHEGESETZ
50.000 Euro Bußgeld
Banken, Versicherungen und Finanz-
dienstleister kennen es schon länger: Das
Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Für andere Gewerbetreibende ist es hin-
gegen nachwie vor ein eher unbekannter
Bereich. Dabei sollten alle Unternehmen,
die „gewerblich mit Gütern handeln“,
wie Autohändler, Spediteure, Juweliere,
Händler von teurer Unterhaltungselek-
tronik, Kunst- und Antiquitätenhänd-
ler, Immobilienmakler oder Inhaber ei-
ner Spielbank mit den Pflichten zur Ver-
IDEENWETTBEWERB
Digitale Lösungen im Gesundheitstourismus gesucht
Als einer der weltweit führenden Stand-
orte für Medizin und Forschung ist Ber-
lin für Patienten aus demAusland ausge-
sprochen attraktiv. Der Ideenwettbewerb
„getIT HealthTourism“ dient dem Ziel,
digitale Lösungen im Gesundheitstou-
rismus intensiver zu fördern und Berlin
in diesem Bereich weiter zu stärken. In
diesem Sinne fördert derWettbewerb als
Teil der Initiative „Health Excellence“ von
Berlin Partner für Wirtschaft und Tech-
nologie GmbH und VisitBerlin Ideen, die
die Aufenthaltsqualität für Patienten ver-
bessern und die Attraktivität Berlins als
Gesundheitsmetropole weiter erhöhen.
Dies kann durch Apps, eHealth-Lösun-
gen, Online-Plattformen oderweitere di-
gitale Anwendungen erreicht werden, die
beispielsweise den Behandlungsprozess
besser verständlich darstellen oder den
Zugang zu medizinischen Daten für die
Behandlung erleichtern.
Die besten Ideen werden mit 15.000
Euro für den ersten Platz und 5.000 Euro
für den zweiten Platz prämiert. Teilneh-
mer können sich bis zum 31. Januar über
www.get-it.berlin bewerben.
‹ BW
hinderung zur Geldwäsche vertraut sein.
Denn: Jedes Unternehmen kann ohne
sein Wissen zum „Waschen“ illegal er-
langter Gelder missbraucht werden.
Ein Berliner KfZ-Händler musste
diese Erfahrung machen. Er wurde En-
de Oktober vom Amtsgericht Tiergarten
zu einer Geldbuße von 50.000 Euro ver-
urteilt, weil er es über Jahre hinweg un-
terlassen hatte, seine Kunden, zu denen
auch Angehörige der organisierten Kri-
minalität zählten, zu identifizieren. Vor-
Wird ein Auto mit illegal erlangtem Geld gekauft, kann auch dem Händler eine Strafe drohen
FOTO: GETTY IMAGES/CULTURA
WEITERE INFORMATIONEN
Auf der Senatswebsite
www.berlin.deunter dem
Stichwort Geldwäschegesetz




