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BERLINER WIRTSCHAFT 01/17

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IHK AKTUELL & SERVICE

ausgegangenwaren Ermittlungen der Po-

lizei im sogenannten Rockermilieu. Diese

führten über sichergestellte hochwertige

Fahrzeuge zu dem nun verurteilten Gü-

terhändler. Das Landeskriminalamt und

die Senatsverwaltung für Wirtschaft als

zuständige Aufsichtsbehörde durchsuch-

ten daraufhin die Geschäftsräume des

Gewerbetreibenden. Die Auswertung der

dort beschlagnahmten Unterlagenwaren

Grundlage für den Bußgeldbescheid über

50.000 Euro, den die Richter des Amtsge-

richts Tiergartenmit ihremUrteil nun be-

stätigten. Bei dem Urteil handelt es sich

um die zweithöchste jemals verhängte

Geldbuße bei Verstößen gegen das Geld-

wäschegesetz. Derzeit laufen in Berlin

weitere Ermittlungsverfahren gegen Gü-

terhändler und Immobilienmakler.

Um zu verhindern, dass aus Strafta-

ten erzielte Gewinne in denWirtschafts-

kreislauf eingeschleust werden, sieht das

Geldwäschegesetz vor, dass u.a. Güter-

händler, Immobilienmakler oder Versi-

cherungsvertreter ihre Kunden identi-

fizieren und diese Daten auf Verlangen

offenlegen. Verstöße gegen diese Ver-

pflichtungen können mit Bußgeldern

von bis zu 100.000 Euro geahndet wer-

den. Gewerbetreibende sollten sich daher

ausreichend informieren.

‹ GRIE

GELDWÄSCHEGESETZ

50.000 Euro Bußgeld

Banken, Versicherungen und Finanz-

dienstleister kennen es schon länger: Das

Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Für andere Gewerbetreibende ist es hin-

gegen nachwie vor ein eher unbekannter

Bereich. Dabei sollten alle Unternehmen,

die „gewerblich mit Gütern handeln“,

wie Autohändler, Spediteure, Juweliere,

Händler von teurer Unterhaltungselek-

tronik, Kunst- und Antiquitätenhänd-

ler, Immobilienmakler oder Inhaber ei-

ner Spielbank mit den Pflichten zur Ver-

IDEENWETTBEWERB

Digitale Lösungen im Gesundheitstourismus gesucht

Als einer der weltweit führenden Stand-

orte für Medizin und Forschung ist Ber-

lin für Patienten aus demAusland ausge-

sprochen attraktiv. Der Ideenwettbewerb

„getIT HealthTourism“ dient dem Ziel,

digitale Lösungen im Gesundheitstou-

rismus intensiver zu fördern und Berlin

in diesem Bereich weiter zu stärken. In

diesem Sinne fördert derWettbewerb als

Teil der Initiative „Health Excellence“ von

Berlin Partner für Wirtschaft und Tech-

nologie GmbH und VisitBerlin Ideen, die

die Aufenthaltsqualität für Patienten ver-

bessern und die Attraktivität Berlins als

Gesundheitsmetropole weiter erhöhen.

Dies kann durch Apps, eHealth-Lösun-

gen, Online-Plattformen oderweitere di-

gitale Anwendungen erreicht werden, die

beispielsweise den Behandlungsprozess

besser verständlich darstellen oder den

Zugang zu medizinischen Daten für die

Behandlung erleichtern.

Die besten Ideen werden mit 15.000

Euro für den ersten Platz und 5.000 Euro

für den zweiten Platz prämiert. Teilneh-

mer können sich bis zum 31. Januar über

www.get-it.berlin bewerben.

‹ BW

hinderung zur Geldwäsche vertraut sein.

Denn: Jedes Unternehmen kann ohne

sein Wissen zum „Waschen“ illegal er-

langter Gelder missbraucht werden.

Ein Berliner KfZ-Händler musste

diese Erfahrung machen. Er wurde En-

de Oktober vom Amtsgericht Tiergarten

zu einer Geldbuße von 50.000 Euro ver-

urteilt, weil er es über Jahre hinweg un-

terlassen hatte, seine Kunden, zu denen

auch Angehörige der organisierten Kri-

minalität zählten, zu identifizieren. Vor-

Wird ein Auto mit illegal erlangtem Geld gekauft, kann auch dem Händler eine Strafe drohen

FOTO: GETTY IMAGES/CULTURA

WEITERE INFORMATIONEN

Auf der Senatswebsite

www.berlin.de

unter dem

Stichwort Geldwäschegesetz