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IHK AKTUELL & SERVICE

35

BERLINER WIRTSCHAFT 01/17

Verordnung (EU)

2016/1628

Verordnung zum

EEG-Ausgleichs-

mechanismus

(Ausgleichsmecha-

nismusverordnung

- AusglMechV)

Biomasseverordnung

- Verordnung über

die Erzeugung von

Strom aus Biomasse

(BiomasseV)

Erneuerbare-Ener-

gien-Gesetz - Gesetz

für den Vorrang Er-

neuerbarer Energien

(EEG)

1. Januar 2017

1. Januar 2017

1. Januar 2017

1. Januar 2017

Die Verordnung regelt die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schad-

stoffe und luftverunreinigende Partikel für Motoren sowie die dazugehö-

rigen verwaltungsmäßigen und technischen Anforderungen, die sich auf

die EU-Typgenehmigung beziehen. Anwendungsbereich sind Motoren,

die in mobile Maschinen und Geräte eingebaut werden sollen oder bereits

eingebaut sind, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind.

www.ihk-berlin.de/Service-und-Beratung

(Nr. 2408548)

Anpassung an neue Begriffe des EEG 2016, die neuen Paragrafennummern

sowie redaktionelle Folgeänderungen und Überführung einzelner Vorschrif-

ten aus anderen Verordnungen.

Vereinheitlichung des Meldedatums für Eigenversorgung und Letztver-

brauch.

www.ihk-berlin.de/Service-und-Beratung

(Nr. 49687)

Schwarzlauge gilt nicht mehr als Biomasse im Sinne dieser Verordnung.

Diese Änderung betrifft aus Gründen des Bestandsschutzes nicht den

Förderanspruch bestehender Schwarzlaugenanlagen.

www.erneuerbare-energien.de

Die Vergütung des erneuerbaren Stroms wird künftig über Ausschreibungen

geregelt. Damit wird die Höhe der Förderung vom Markt und nicht länger

staatlich festgelegt.

Zudem werden für jede Technologie - Windenergie an Land bzw. auf See,

Photovoltaik, Biomasse - bestimmte Ausbaumengen festgelegt, die auch den

verfügbaren Netzkapazitäten angepasst sind. Außerdem wird mit dem neu-

en EEG geregelt, dass der Ausbau der Windkraft an Land in Gebieten mit

Netzengpässen beschränkt wird. Ab 2017 wird eine Rechtsverordnung Gebie-

te festlegen, in denen der Ausbau derWindenergie auf 58 Prozent des durch-

schnittlichen Ausbaus in den letzten drei Jahren begrenzt wird.

www.ihk-berlin.de/Service-und-Beratung

(Nr. 49687)

Die Rechtsänderungen im Detail auf der IHK-Website unter:

www.ihk-berlin.de/rechtsaenderungen

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