BERLINER WIRTSCHAFT 01/17
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IHK AKTUELL & SERVICE
STEUERN
UMWELT
Das Gesetz sieht die Erhöhung des jedem Steuerpflichtigen zustehenden
Grund- und des Kinderfreibetrags vor. Zudem sollen das Kindergeld und der
Kinderzuschlag erhöht werden.
Die Verordnung ändert den Anhang VI der CLP-Verordnung. Die neuen und
geänderten Legaleinstufungen gelten ab dem 1. Januar 2017, können aber
bereits auch früher angewendet werden.
www.reach-clp-biozid-helpdesk.deDie Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen, zwecks Anpassung an den technischen und wissen-
schaftlichen Fortschritt wurde geändert. Artikel 1, Absatz 2 gilt mit Wirkung
vom 1. Juni 2017. Abweichend von Absatz 2 dürfen Stoffe und Gemische be-
reits vor dem 1. März 2018 in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, ge-
kennzeichnet und verpackt werden.
www.reach-clp-biozid-helpdesk.deDer Entwurf eines Ge-
setzes zur Anhebung des
Kinderfreibetrages, des
Kindergeldes, des Kin-
derzuschlags, des Un-
terhaltshöchstbetrages
und zumAusgleich der
Kalten Progression
Verordnung (EU)
2015/1221
Verordnung (EU)
2016/1179
Voraussichtlich 2017
1. Januar 2017
1. März 2018
Artikel 1 Absatz 2
gilt mit Wirkung
vom 1. Juni 2017
Referentenentwurf
zur Sozialversiche-
rungs-Rechengrö-
ßenverordnung 2017,
vom 05.09.2016. Die
Verordnung bedarf
noch der Zustimmung
des Bundesrats.
Die Bezugsgröße erhöht sich auf 2.975 Euro/Monat.
Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.660 Euro/Monat
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
steigt auf 6.350 Euro/Monat und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf
5.700 Euro/Monat.
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 57.600 Euro.
Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das
Jahr 2017 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52.200 Euro jähr-
lich bzw. 4.350 Euro monatlich.
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