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AUS- & WEITERBILDUNG

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BERLINER WIRTSCHAFT 03/17

gendberufsagentur muss mit den finan-

ziellen Mitteln für eine aufsuchende Be-

ratung ausgestattet werden, um die 85

Prozent der Jugendlichen, welche die

Nachvermittlungsangebote auf der Last-

MinuteBörse für Ausbildungsplätze nicht

nutzen, zur Not auch persönlich aufzu-

suchen.

4. Mutige Umsteuerung der Angebots-

struktur der Berliner OSZ

Die Leitidee muss sein: Vorfahrt für „be-

triebliche Ausbildung“, so dass kein Aus-

bildungsplatz unbesetzt bleibt. Die Pilo-

tierung eines „Berliner Ausbildungsmo-

dells“ (BAM) im Rahmen des Projektes

„Weiterentwicklung beruflicher Schulen

und OSZ“ der Senatsverwaltung für Bil-

dung, Jugend und Familie ist der richtige

Weg, umvollzeitschulische Bildungsgän-

ge wie die Berufsfachschulen auf einen

besseren Übergang in duale Ausbildung

hin auszurichten – Betriebe werden ein-

gebunden.

Berlin muss nun eine mutige Reform des

gesamten Berliner Übergangssystems

wagen. Neue betriebsintegrierte Aus-

bildungsangebote wie das BAM sollten

bestehende schulische Angebote kon-

sequent ersetzen. Die Angebotsstruktur

der Berliner Oberstufenzentren insge-

samt muss vom neuen Senat umgesteu-

ert werden. Ziel sollte sein, die von der

BerlinerWirtschaft bereit gestelltenAus-

bildungsplätze auch zu besetzen.

5. Strategien gegen den Fachlehrer-

mangel entwickeln und Hochschul-

verträge nutzen

Die Leitidee muss sein: Unterrichtsquali-

tät durch politische Strategien gegen den

Fachlehrermangel heben. Der an Berliner

Berufsschulen in einigen Fachbereichen

deutlich feststellbare und künftig noch

zunehmende Fachlehrermangel, bzw.

die hohe Stundenzahl an fachfremdem

Unterricht erfordern eine gemeinsame

Handlungsstrategie, um zukünftig eine

ausreichende personelle Ausstattung mit

engagierten und gut ausgebildeten Leh-

rern zu gewährleisten.

Grundsätzlich sind die Berliner

Hochschulverträge hier ein wichtiger

Baustein. Sie vereinbaren bisher schon

für die lehrerbildenden Hochschulen

die Stärkung der Ausbildungskapazitä-

ten und die Durchführung von Werbe-

maßnahmen zur Gewinnung Studieren-

der für die beruflichen Fachrichtungen.

Die Senatskanzlei sollte im Rahmen der

laufenden Neuverhandlungen der Hoch-

schulverträge 2018-2022 die Chance nut-

zen, um mit finanziellen Anreizen noch

stärkere Effekte für die Lehrerbildung an

beruflichen Schulen zu setzen.

6. Ausbildungsbegleitende Sprach-

förderung zur Integration Geflüchteter

ausbauen

Die Leitidee muss sein: Ausbildungsbe-

gleitender Spracherwerb für Geflüch-

tete am Lernort Berufsschule. Für ei-

nen erfolgreichen Ausbildungsabschluss

ist mindestens ein Sprachniveau B2 nö-

tig. Auch für die vollständige berufli-

che Handlungskompetenz ist die siche-

re Beherrschung der deutschen Sprache

in Wort und Schrift eine Voraussetzung.

Derzeit konzentriert sich Sprachför-

derung in der Regel auf den Zeitraumvor

Ausbildungsbeginn. Auszubildende kön-

nen bei nachgewiesenem Bedarf ausbil-

dungsbegleitende Hilfen als Einzelfallhil-

fen pro Teilnehmer beantragen. Angebo-

te der Volkshochschulen und des Bundes

können ausbildungsspezifische Aspekte

nicht berücksichtigen.

Der neue Senat sollte Geflüchteten

ein Sprachlernangebot an Berufsschulen

unterbreiten und so Unternehmen in ih-

ren Bemühungen unterstützen, Geflüch-

tete auszubilden. Der Vorteil: Kein drit-

ter Lernort, der derzeit Geflüchtete davon

abhält, eine Ausbildung zu beginnen oder

zu Ausbildungsabbrüchen führt.

FOTO: GETTY IMAGES/CULTURA RF

WEITERE INFORMATIONEN

Die Agenda zum Download unter

www.ihk-berlin.de,

Stichwort:

Bildungspolitische Agenda 2017