AUS- & WEITERBILDUNG
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BERLINER WIRTSCHAFT 03/17
gendberufsagentur muss mit den finan-
ziellen Mitteln für eine aufsuchende Be-
ratung ausgestattet werden, um die 85
Prozent der Jugendlichen, welche die
Nachvermittlungsangebote auf der Last-
MinuteBörse für Ausbildungsplätze nicht
nutzen, zur Not auch persönlich aufzu-
suchen.
4. Mutige Umsteuerung der Angebots-
struktur der Berliner OSZ
Die Leitidee muss sein: Vorfahrt für „be-
triebliche Ausbildung“, so dass kein Aus-
bildungsplatz unbesetzt bleibt. Die Pilo-
tierung eines „Berliner Ausbildungsmo-
dells“ (BAM) im Rahmen des Projektes
„Weiterentwicklung beruflicher Schulen
und OSZ“ der Senatsverwaltung für Bil-
dung, Jugend und Familie ist der richtige
Weg, umvollzeitschulische Bildungsgän-
ge wie die Berufsfachschulen auf einen
besseren Übergang in duale Ausbildung
hin auszurichten – Betriebe werden ein-
gebunden.
Berlin muss nun eine mutige Reform des
gesamten Berliner Übergangssystems
wagen. Neue betriebsintegrierte Aus-
bildungsangebote wie das BAM sollten
bestehende schulische Angebote kon-
sequent ersetzen. Die Angebotsstruktur
der Berliner Oberstufenzentren insge-
samt muss vom neuen Senat umgesteu-
ert werden. Ziel sollte sein, die von der
BerlinerWirtschaft bereit gestelltenAus-
bildungsplätze auch zu besetzen.
5. Strategien gegen den Fachlehrer-
mangel entwickeln und Hochschul-
verträge nutzen
Die Leitidee muss sein: Unterrichtsquali-
tät durch politische Strategien gegen den
Fachlehrermangel heben. Der an Berliner
Berufsschulen in einigen Fachbereichen
deutlich feststellbare und künftig noch
zunehmende Fachlehrermangel, bzw.
die hohe Stundenzahl an fachfremdem
Unterricht erfordern eine gemeinsame
Handlungsstrategie, um zukünftig eine
ausreichende personelle Ausstattung mit
engagierten und gut ausgebildeten Leh-
rern zu gewährleisten.
Grundsätzlich sind die Berliner
Hochschulverträge hier ein wichtiger
Baustein. Sie vereinbaren bisher schon
für die lehrerbildenden Hochschulen
die Stärkung der Ausbildungskapazitä-
ten und die Durchführung von Werbe-
maßnahmen zur Gewinnung Studieren-
der für die beruflichen Fachrichtungen.
Die Senatskanzlei sollte im Rahmen der
laufenden Neuverhandlungen der Hoch-
schulverträge 2018-2022 die Chance nut-
zen, um mit finanziellen Anreizen noch
stärkere Effekte für die Lehrerbildung an
beruflichen Schulen zu setzen.
6. Ausbildungsbegleitende Sprach-
förderung zur Integration Geflüchteter
ausbauen
Die Leitidee muss sein: Ausbildungsbe-
gleitender Spracherwerb für Geflüch-
tete am Lernort Berufsschule. Für ei-
nen erfolgreichen Ausbildungsabschluss
ist mindestens ein Sprachniveau B2 nö-
tig. Auch für die vollständige berufli-
che Handlungskompetenz ist die siche-
re Beherrschung der deutschen Sprache
in Wort und Schrift eine Voraussetzung.
Derzeit konzentriert sich Sprachför-
derung in der Regel auf den Zeitraumvor
Ausbildungsbeginn. Auszubildende kön-
nen bei nachgewiesenem Bedarf ausbil-
dungsbegleitende Hilfen als Einzelfallhil-
fen pro Teilnehmer beantragen. Angebo-
te der Volkshochschulen und des Bundes
können ausbildungsspezifische Aspekte
nicht berücksichtigen.
Der neue Senat sollte Geflüchteten
ein Sprachlernangebot an Berufsschulen
unterbreiten und so Unternehmen in ih-
ren Bemühungen unterstützen, Geflüch-
tete auszubilden. Der Vorteil: Kein drit-
ter Lernort, der derzeit Geflüchtete davon
abhält, eine Ausbildung zu beginnen oder
zu Ausbildungsabbrüchen führt.
FOTO: GETTY IMAGES/CULTURA RF
WEITERE INFORMATIONEN
Die Agenda zum Download unter
www.ihk-berlin.de,Stichwort:
Bildungspolitische Agenda 2017




