IHK AKTUELL & SERVICE
31
BERLINER WIRTSCHAFT 03/17
FOTO: GETTY IMAGES/WESTEND61
Wer Gutes tut,
muss es auch sagen
Große Unternehmen sind laut EU-Beschluss seit Anfang des
Jahres verpflichtet, sogenannte Nachhaltigkeitsberichte zu
erstellen – KMU können mit betroffen sein
»
Von Daniel Hönow
T
ransparentere Nachhaltig-
keitsberichterstattung ist das
Ziel eines EU-Beschlusses aus
dem Jahr 2014. Große Unter-
nehmen sollenAuskünfte zu denAuswir-
kungen ihrer Geschäftstätigkeit erteilen.
Auch kleine und mittlere Unternehmen
sind betroffen, sofern sie Geschäftsbezie-
hungen zu Großunternehmen unterhal-
ten. Berichtsstandards sollen bei der Um-
setzung helfen.
Unternehmen mit mehr als 500 Mit-
arbeitern und einer Bilanzsumme von
mehr als 20 Mio. Euro beziehungsweise
Umsatzerlösen von mehr als 40 Mio. Eu-
ro müssen seit Januar 2017 über die nicht
finanziellen Aspekte ihrer Geschäftstä-
tigkeit Auskunft geben. Das können sie
in sogenannten C(S)R- oder Nachhaltig-
keitsberichten tun. Beschrieben werden
darin Umweltaspekte, soziale undArbeit-
nehmerbelange sowie die Aktivitäten bei
Themenwie Diversität oder Bekämpfung
von Korruption.
Der Mittelstand ist von der Berichts-
pflicht indirekt betroffen. Wenn große
Unternehmen ihre Wertschöpfungsket-
te beschreiben, fordern sie zukünftig von
ihren Zulieferern Informationen zu deren
Nachhaltigkeitsleistungen. Auch Kunden
und Verbraucher wollen wissen, ob Pro-
dukte oder Dienstleistungen nachhaltig
hergestellt werden und ob bei der Pro-
duktion ethische Grundsätze eingehal-
ten werden.
Immer mehr Unternehmen berich-
ten proaktiv über ihre Nachhaltigkeits-
leistungen. Doch Firmen, die sich bis-
her noch nicht mit den Anforderungen
auseinandergesetzt haben, stehen häufig
vor der Frage, wie sie das umsetzen sol-
len. Hilfreich sind Berichtsstandards. Sie
ermöglichen eine systematische Doku-
mentation und eignen sich als Einstieg in
ein Nachhaltigkeitsmanagement.
Einer dieser Standards ist der Deut-
sche Nachhaltigkeitskodex (DNK), der
im Auftrag der Bundesregierung konzi-
piert wurde. Anwender des DNK erstel-
len sogenannte „Entsprechenserklärun-
gen“. Darin beschreiben sie ihre Nach-
haltigkeitsleistungen in vier Bereichen
(Strategie, Prozessmanagement, Umwelt
und Gesellschaft) anhand von 20 Krite-
rien und Kennzahlen. Unternehmen je-
der Größe und Rechtsform können mit
dem DNK ihre Aktivitäten transparent
machen. Zugleich erfüllen sie die Anfor-
derungen der EU-Berichtspflicht.
Das DNK-Büro hilft bei Fragen zur
Nutzung der Datenbank oder zum Prüf-
prozess. Bundesweit werden Schulun-
gen angeboten. DNK-Mentoren berich-
ten von ihren Praxiserfahrungen. Auf
der DNK-Webseite finden sich Termi-
ne, Ansprechpartner und umfassendes
Informationsmaterial: www.deutscher-
nachhaltigkeitskodex.deFür einen Nachhaltigkeitsbericht müssen die nicht finanziellen Aspekte systematisiert werden
DNK in Kürze
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex
gilt als bewährter Standard
INFO
• ist kostenfrei und einfach anwendbar
• legt den Fokus auf das Wesentliche und
reduziert Komplexität
• ist für Unternehmen jeder Größe, besonders
aber für KMU geeignet
• macht Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar
und vergleichbar
• verfügt über ein effizientes Schulungs-
und Beratungskonzept
• dient als Grundlage für systematisches
Nachhaltigkeitsmanagement
• erfüllt die EU-Berichtspflicht.




