Previous Page  31 / 68 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 31 / 68 Next Page
Page Background

IHK AKTUELL & SERVICE

31

BERLINER WIRTSCHAFT 03/17

FOTO: GETTY IMAGES/WESTEND61

Wer Gutes tut,

muss es auch sagen

Große Unternehmen sind laut EU-Beschluss seit Anfang des

Jahres verpflichtet, sogenannte Nachhaltigkeitsberichte zu

erstellen – KMU können mit betroffen sein

»

Von Daniel Hönow

T

ransparentere Nachhaltig-

keitsberichterstattung ist das

Ziel eines EU-Beschlusses aus

dem Jahr 2014. Große Unter-

nehmen sollenAuskünfte zu denAuswir-

kungen ihrer Geschäftstätigkeit erteilen.

Auch kleine und mittlere Unternehmen

sind betroffen, sofern sie Geschäftsbezie-

hungen zu Großunternehmen unterhal-

ten. Berichtsstandards sollen bei der Um-

setzung helfen.

Unternehmen mit mehr als 500 Mit-

arbeitern und einer Bilanzsumme von

mehr als 20 Mio. Euro beziehungsweise

Umsatzerlösen von mehr als 40 Mio. Eu-

ro müssen seit Januar 2017 über die nicht

finanziellen Aspekte ihrer Geschäftstä-

tigkeit Auskunft geben. Das können sie

in sogenannten C(S)R- oder Nachhaltig-

keitsberichten tun. Beschrieben werden

darin Umweltaspekte, soziale undArbeit-

nehmerbelange sowie die Aktivitäten bei

Themenwie Diversität oder Bekämpfung

von Korruption.

Der Mittelstand ist von der Berichts-

pflicht indirekt betroffen. Wenn große

Unternehmen ihre Wertschöpfungsket-

te beschreiben, fordern sie zukünftig von

ihren Zulieferern Informationen zu deren

Nachhaltigkeitsleistungen. Auch Kunden

und Verbraucher wollen wissen, ob Pro-

dukte oder Dienstleistungen nachhaltig

hergestellt werden und ob bei der Pro-

duktion ethische Grundsätze eingehal-

ten werden.

Immer mehr Unternehmen berich-

ten proaktiv über ihre Nachhaltigkeits-

leistungen. Doch Firmen, die sich bis-

her noch nicht mit den Anforderungen

auseinandergesetzt haben, stehen häufig

vor der Frage, wie sie das umsetzen sol-

len. Hilfreich sind Berichtsstandards. Sie

ermöglichen eine systematische Doku-

mentation und eignen sich als Einstieg in

ein Nachhaltigkeitsmanagement.

Einer dieser Standards ist der Deut-

sche Nachhaltigkeitskodex (DNK), der

im Auftrag der Bundesregierung konzi-

piert wurde. Anwender des DNK erstel-

len sogenannte „Entsprechenserklärun-

gen“. Darin beschreiben sie ihre Nach-

haltigkeitsleistungen in vier Bereichen

(Strategie, Prozessmanagement, Umwelt

und Gesellschaft) anhand von 20 Krite-

rien und Kennzahlen. Unternehmen je-

der Größe und Rechtsform können mit

dem DNK ihre Aktivitäten transparent

machen. Zugleich erfüllen sie die Anfor-

derungen der EU-Berichtspflicht.

Das DNK-Büro hilft bei Fragen zur

Nutzung der Datenbank oder zum Prüf-

prozess. Bundesweit werden Schulun-

gen angeboten. DNK-Mentoren berich-

ten von ihren Praxiserfahrungen. Auf

der DNK-Webseite finden sich Termi-

ne, Ansprechpartner und umfassendes

Informationsmaterial: www.deutscher-

nachhaltigkeitskodex.de

Für einen Nachhaltigkeitsbericht müssen die nicht finanziellen Aspekte systematisiert werden

DNK in Kürze

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex

gilt als bewährter Standard

INFO

• ist kostenfrei und einfach anwendbar

• legt den Fokus auf das Wesentliche und

reduziert Komplexität

• ist für Unternehmen jeder Größe, besonders

aber für KMU geeignet

• macht Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar

und vergleichbar

• verfügt über ein effizientes Schulungs-

und Beratungskonzept

• dient als Grundlage für systematisches

Nachhaltigkeitsmanagement

• erfüllt die EU-Berichtspflicht.