IHK AKTUELL & SERVICE
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BERLINER WIRTSCHAFT 03/17
VOLLVERSAMMLUNGSWAHL 2017
200 Bewerber für Kandidatur
Am 20. Februar endete die Bewerbungs-
frist für die Kandidatur zur kommenden
Vollversammlungswahl. Insgesamt wol-
len rund 200 Unternehmer für die 99 Sit-
ze in der kommenden Vollversammlung
kandidieren. Mit durchschnittlich zwei
Kandidaten pro Sitz haben die
290.000 Mitglieder der IHK
eine gute Wahlmöglichkeit,
die Vertreter ihrer Branche
zu ermitteln.
Die Bewerber unter-
teilen sich in 14 branchen-
bezogene Wahlgruppen, die
überwiegend in Unterwahlgrup-
pen mit festen Sitzen aus drei Clustern
untergliedert sind. Damit ist gewährleis-
tet, dass beispielsweise aus der Gesund-
heitswirtschaft einMix aus Dienstleistern
(z.B. Krankenhäuser), Händlern (z.B. Apo-
theken) und Industrieunternehmern (z.B.
IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLER
Alternative zur Sachkundeprüfung
Derzeit melden sich bei der IHK Berlin
viele Immobiliardarlehensvermittler, die
noch vor Ende der Übergangsfrist am 21.
März dieses Jahres (wie in der BW-Aus-
gabe 02/2017 berichtet) eine Sachkun-
deprüfung für Immobiliardarlehensver-
mittler ablegen und eine Erlaubnis nach
§ 34 i GewO beantragen wollen. Doch für
manchen lohnt es sich zu überprüfen, ob
er die Voraussetzungen für die Erlaub-
nis nicht vielleicht anderweitig erfüllen
kann, denn es gibt andere Berufsqualifi-
kationen, die den Sachkundeprüfungen
gemäß § 4 ImmVermV gleichgestellt sind,
das gilt zumBeispiel für die Immobilien-
kaufleute.
Anerkannt werden auch die Vorläu-
fer und Nachfolger der Berufsabschlüs-
se, in diesem Fall als Vorgängerabschluss
der Kaufmann für Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft. Auch der Versi-
cherungskaufmann, der bis August 2006
abgelegt werden konnte, berechtigt als
Vorgängerabschluss für die Kaufleute
für Versicherungen und Finanzen (Fach-
richtung Finanzberatung) zur Erlaubnis
§ 34 i GewO.
Bei einemerfolgreichenAbschluss ei-
nes mathematischen, wirtschafts- oder
rechtswissenschaftlichen Studiums wird
der Nachweis von mindestens drei Jah-
ren Berufserfahrung gefordert. Es muss
eine kontinuierliche Vermittlung nach-
gewiesen werden. Die Anerkennung der
Berufserfahrung ist in jedem Fall immer
eine Einzelfallentscheidung undwird von
der zuständigen Erlaubnisbehörde vorge-
nommen.
‹ KOEL
Arzneimittelhersteller) an der Ermittlung
des Brancheninteresses mitwirken kön-
nen. So kann in derVollversammlung das
Gesamtinteresse der Berliner Wirtschaft
auch ohne ergänzende Kooptationen zu-
verlässig ermittelt werden.
Nach Abschluss der forma-
len Prüfung der Bewerbun-
gen durch den Wahlaus-
schuss werden alle Kan-
didaten informiert und
können mit dem Wahl-
kampf in ihren Wahlgrup-
pen beginnen. Die IHK Ber-
lin unterstützt sie dabei, indem
Kommunikationsinstrumente wie
Wahl-Visitenkarten und E-Mail-Signa-
turen zurVerfügung gestellt werden. Dar-
über hinaus informiert die BerlinerWirt-
schaft über alle Kandidaten in einer Son-
derbeilage zur Wahl im Mai-Heft.
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