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BERLINER WIRTSCHAFT 05/17

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IHK AKTUELL & SERVICE

Berlins Regierender Bürgermeister, Mi-

chael Müller, besucht voraussichtlich im

Oktober Los Angeles. Interessenten für

die IHK-Wirtschaftsdelegation können

sich ab sofort dafür vormerken lassen.

Protektionistische Aussagen und

Unsicherheit: Der neue Präsident hat

die US-Innen- und Außenpolitik turbu-

lent gestaltet. Um die guten Beziehungen

der Berliner Unternehmen mit den USA

zu stärken, lohnt es sich, sich selbst ein

Bild von der Lage vor Ort zu machen.

Denn nachwie vor ist das Land derwich-

tigste Handelspartner für Berliner Unter-

nehmen.

Mit Los Angeles verbindet Berlin zu-

dem eine Städtepartnerschaft, die in die-

sem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum feiert.

Michael Müller wird voraussichtlich im

Oktober für einige Tage nach Los Ange-

les reisen, um die Verbindung zu unse-

rer Partnerstadt aufleben zu lassen. Ei-

ne Wirtschaftsdelegation der IHK Ber-

DELEGATIONSREISE

Unbegrenzte Möglichkeiten:

USA-Besuch geplant

lin wird ebenfalls vor Ort sein, um ihre

wirtschaftlichen Beziehungen zu stär-

ken. Vom 2. bis zum 7. Oktober dieses

Jahres haben Berliner Unternehmer die

Möglichkeit, nach San Francisco und Los

Angeles zu reisen. B2B-Termine, die auf

die Teilnehmer abgestimmt sind, eine

IHK-Wirtschaftskonferenz und ein Ber-

lin-Abend unter Federführung des Me-

dienboards Berlin-Brandenburg sind nur

einige Highlights des Programms, die be-

reits jetzt fest geplant sind.

Berliner Unternehmen, die sich den

Branchen Kreativwirtschaft, Start-up/IT

oder Green Economy/nachhaltige Ge-

schäftsmodelle zugehörig fühlen, können

ab jetzt ihr Interesse an der Delegations-

reise bekunden. Details zum Planungs-

stand erhalten Interessenten in den fol-

genden Monaten laufend. Die Auswahl

der Unternehmen behält sich die IHK

vor. Interessenten melden sich bitte un-

ter

www.ihk-berlin.de/usareise

‹ KNA

Im ersten Quartal 2017 gab es einen

Run auf das Vermittlerregister. Grund

war der Ablauf der Übergangsfrist für

Immobiliardarlehensvermittler mit

einer 34c-Erlaubnis. Diese konnten

sich bis 21. März im vereinfachten

Verfahren die neue Erlaubnis nach

§ 34i der Gewerbeordnung (GewO)

holen. Die Eintragung im Register

(www.vermittlerregister.info

) musste

ebenfalls bis zu diesem Tag erfolgen.

Dies führte dazu, dass die IHK Berlin

allein im März knapp 400 Immobili-

ardarlehensvermittler registriert hat

– mehr als im gesamten Jahr 2016.

Für gewerblich tätige Immobili-

ardarlehensvermittler mit einer Er-

laubnis nach § 34i GewO und Finanz-

anlagenvermittler/Honorar-Finanz-

anlagenberater mit einer Erlaubnis

nach § 34f/h GewO besteht eine ge-

setzliche Registrierungspflicht. Die

Registrierungspflicht besteht auch

für die unmittelbar bei der Beratung

und Vermittlung mitwirkenden Per-

sonen. Immobiliardarlehensvermitt-

ler haben zusätzlich die in leitender

Position für diese Tätigkeit verant-

wortlichen Personen in das Vermitt-

lerregister eintragen zu lassen. Wer

die Eintragung nicht vornehmen lässt,

handelt ordnungswidrig, und es dro-

hen ihm Geldbußen von bis zu 5.000

Euro. Die Erlaubnisinhaber müssen

auch sicherstellen, dass die einzu-

tragenden Mitarbeiter die geforder-

te Sachkunde und Zuverlässigkeit be-

sitzen. Auchmüssen Änderungen der

im Vermittlerregister gespeicherten

Angaben der IHK unverzüglich mit-

geteilt werden.

Die IHK stellt Formulare für die

erforderlichen Mitteilungen zur Ver-

fügung unter

www.ihk-berlin.de/idv

und

www.ihk-berlin.de/fav

‹ JAEH

IMMOBILIARDARLEHEN

Registrierung

bei angestellten

Vermittlern

San Francisco ist eines der Ziele der IHK-Wirtschaftsdelegation im Oktober dieses Jahres

FOTO: PA/AP IMAGES