BERLINER WIRTSCHAFT 05/17
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IHK AKTUELL & SERVICE
Berlins Regierender Bürgermeister, Mi-
chael Müller, besucht voraussichtlich im
Oktober Los Angeles. Interessenten für
die IHK-Wirtschaftsdelegation können
sich ab sofort dafür vormerken lassen.
Protektionistische Aussagen und
Unsicherheit: Der neue Präsident hat
die US-Innen- und Außenpolitik turbu-
lent gestaltet. Um die guten Beziehungen
der Berliner Unternehmen mit den USA
zu stärken, lohnt es sich, sich selbst ein
Bild von der Lage vor Ort zu machen.
Denn nachwie vor ist das Land derwich-
tigste Handelspartner für Berliner Unter-
nehmen.
Mit Los Angeles verbindet Berlin zu-
dem eine Städtepartnerschaft, die in die-
sem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum feiert.
Michael Müller wird voraussichtlich im
Oktober für einige Tage nach Los Ange-
les reisen, um die Verbindung zu unse-
rer Partnerstadt aufleben zu lassen. Ei-
ne Wirtschaftsdelegation der IHK Ber-
DELEGATIONSREISE
Unbegrenzte Möglichkeiten:
USA-Besuch geplant
lin wird ebenfalls vor Ort sein, um ihre
wirtschaftlichen Beziehungen zu stär-
ken. Vom 2. bis zum 7. Oktober dieses
Jahres haben Berliner Unternehmer die
Möglichkeit, nach San Francisco und Los
Angeles zu reisen. B2B-Termine, die auf
die Teilnehmer abgestimmt sind, eine
IHK-Wirtschaftskonferenz und ein Ber-
lin-Abend unter Federführung des Me-
dienboards Berlin-Brandenburg sind nur
einige Highlights des Programms, die be-
reits jetzt fest geplant sind.
Berliner Unternehmen, die sich den
Branchen Kreativwirtschaft, Start-up/IT
oder Green Economy/nachhaltige Ge-
schäftsmodelle zugehörig fühlen, können
ab jetzt ihr Interesse an der Delegations-
reise bekunden. Details zum Planungs-
stand erhalten Interessenten in den fol-
genden Monaten laufend. Die Auswahl
der Unternehmen behält sich die IHK
vor. Interessenten melden sich bitte un-
ter
www.ihk-berlin.de/usareise‹ KNA
Im ersten Quartal 2017 gab es einen
Run auf das Vermittlerregister. Grund
war der Ablauf der Übergangsfrist für
Immobiliardarlehensvermittler mit
einer 34c-Erlaubnis. Diese konnten
sich bis 21. März im vereinfachten
Verfahren die neue Erlaubnis nach
§ 34i der Gewerbeordnung (GewO)
holen. Die Eintragung im Register
(www.vermittlerregister.info) musste
ebenfalls bis zu diesem Tag erfolgen.
Dies führte dazu, dass die IHK Berlin
allein im März knapp 400 Immobili-
ardarlehensvermittler registriert hat
– mehr als im gesamten Jahr 2016.
Für gewerblich tätige Immobili-
ardarlehensvermittler mit einer Er-
laubnis nach § 34i GewO und Finanz-
anlagenvermittler/Honorar-Finanz-
anlagenberater mit einer Erlaubnis
nach § 34f/h GewO besteht eine ge-
setzliche Registrierungspflicht. Die
Registrierungspflicht besteht auch
für die unmittelbar bei der Beratung
und Vermittlung mitwirkenden Per-
sonen. Immobiliardarlehensvermitt-
ler haben zusätzlich die in leitender
Position für diese Tätigkeit verant-
wortlichen Personen in das Vermitt-
lerregister eintragen zu lassen. Wer
die Eintragung nicht vornehmen lässt,
handelt ordnungswidrig, und es dro-
hen ihm Geldbußen von bis zu 5.000
Euro. Die Erlaubnisinhaber müssen
auch sicherstellen, dass die einzu-
tragenden Mitarbeiter die geforder-
te Sachkunde und Zuverlässigkeit be-
sitzen. Auchmüssen Änderungen der
im Vermittlerregister gespeicherten
Angaben der IHK unverzüglich mit-
geteilt werden.
Die IHK stellt Formulare für die
erforderlichen Mitteilungen zur Ver-
fügung unter
www.ihk-berlin.de/idvund
www.ihk-berlin.de/fav‹ JAEH
IMMOBILIARDARLEHEN
Registrierung
bei angestellten
Vermittlern
San Francisco ist eines der Ziele der IHK-Wirtschaftsdelegation im Oktober dieses Jahres
FOTO: PA/AP IMAGES