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VERLAGSSONDERVERÖFFENTLICHUNG

E

ine der Grundsatzfragen betrifft die un-

ternehmerische Unabhängigkeit: Will

man allein bestimmen oder möchte

man Risiko wie Gewinn teilen? Auch Kapital

und Know-how potenzieller Partner sollten

bei den Überlegungen eine Rolle spielen. Für

diejenigen, die trotzdem lieber alles selbst

entscheiden möchten, bieten sich Einzelun-

ternehmen, Ein-Personen-GmbH sowie die

UG (haftungsbeschränkt) an.

Sehr verschieden sind auch die Forma-

litäten. Zur Frage des Handlings gehört etwa

der Transfer zwischen Privat- und Betriebs-

vermögen. Nur ein Einzelunternehmer kann

ohne Absprache Geld entnehmen – was im

Sinne der Finanzdisziplin aber auch schlecht

sein kann. Diemeisten Formalitäten gibt es bei

der AG, amwenigsten ausgeprägt sind sie bei

Einzelunternehmen, GbR, GmbH und UG (haf-

tungsbeschränkt). BeimSchadensersatz wie-

derum gibt eine Kapitalgesellschaft demUn-

tätspflichtige Unternehmen müssen ihre Bi-

lanz und – je nach Größe – nochmehr auf den

Tisch legen, das gilt für GmbH, UG (haftungs-

beschränkt), AGundGmbH&Co. KG. Für einige

Gesellschaften gilt eine Prüfpflicht. Sie müs-

sen ihre Buchführung und Jahresabschlüsse

jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer prü-

fen lassen, was mit Kosten verbunden ist.

Die Prüfpflicht gilt für mittelgroße und große

GmbH, GmbH&Co. KG, AG; die genaue Festle-

gung erfolgt nach Handelsgesetzbuch.

Geht es um das Mindestkapital für ei-

ne Gründung, ist die Summe lediglich für die

GmbH (25.000 Euro), die UG (haftungsbe-

schränkt, ein Euro) und die AG (50.000 Euro)

gesetzlich vorgeschrieben. Die Gründungsko-

sten für Anwalt und Notar orientieren sich in

der Regel an der Höhe des Stammkapitals. Sie

können sich erhöhen, wenn eine Rechtsform

den Bedürfnissen der Gründer angepasst wer-

den muss. Möglich ist dies bei GbR, OHG, KG,

PartG, GmbH und UG (haftungsbeschränkt).

Die Frage der Kapitalbeschaffung durch

Investoren stellt sich vielen Unternehmen

erst im Laufe ihrer Entwicklung. Kann eine

Geschäftsidee nur mit viel Geld realisiert

werden, ist zu beachten, dass die Rechtsform

die Mitsprache- und Kontrollrechte der Inve-

storen festlegt – und die Bedingungen, unter

denen sie ihr Geldwieder abziehen können.

Weitere Informationen unter:

www.existenzgruender.de

Der

rechtlicheRahmen

für

dieUnternehmensidee

GbR, GmbH oder UG: Vor dieser Entscheidung sollten sich

Existenzgründer über einige wichtige Punkte im Klaren sein,

empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium

ternehmer mehr Sicherheit, denn die Gesell-

schafter haften nur mit ihrer Einlage und die

Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschafts-

vermögens. Auch die Besteuerung eines Un-

ternehmens hängt von seiner Rechtsform

ab – Gründer müssen nachrechnen, welche

Rechtsformbei welcher Ertragslage für sie die

günstigste ist.

Bei der Wahl der Rechtsform sollte man

sich auch bewusst machen, dass sie ein Teil

der Selbstdarstellung des Unternehmens ist.

Sie prägt das Bild mit, das potenzielle Ge-

schäftspartner gewinnen. Ist es von Vorteil

zu signalisieren, dass manmit seinemganzen

Vermögen für die eigene Leistung einsteht?

Die Wirkung der Rechtsform sollte in jedem

Fall mitbedacht werden.

Ein unangenehmes Kapitel kann die Pu-

blizitätspflicht sein. Manche Unternehmen

fürchten Nachteile imKonkurrenzkampf oder

bei der Preisgestaltung. Dennoch: Publizi-

GRÜNDERBERATUNG

Die Wahl der

Rechtsform

hat für junge

Gründer viele

Auswirkungen

FOTO: GETTY/HERO IMAGES