VERLAGSSONDERVERÖFFENTLICHUNG
E
ine der Grundsatzfragen betrifft die un-
ternehmerische Unabhängigkeit: Will
man allein bestimmen oder möchte
man Risiko wie Gewinn teilen? Auch Kapital
und Know-how potenzieller Partner sollten
bei den Überlegungen eine Rolle spielen. Für
diejenigen, die trotzdem lieber alles selbst
entscheiden möchten, bieten sich Einzelun-
ternehmen, Ein-Personen-GmbH sowie die
UG (haftungsbeschränkt) an.
Sehr verschieden sind auch die Forma-
litäten. Zur Frage des Handlings gehört etwa
der Transfer zwischen Privat- und Betriebs-
vermögen. Nur ein Einzelunternehmer kann
ohne Absprache Geld entnehmen – was im
Sinne der Finanzdisziplin aber auch schlecht
sein kann. Diemeisten Formalitäten gibt es bei
der AG, amwenigsten ausgeprägt sind sie bei
Einzelunternehmen, GbR, GmbH und UG (haf-
tungsbeschränkt). BeimSchadensersatz wie-
derum gibt eine Kapitalgesellschaft demUn-
tätspflichtige Unternehmen müssen ihre Bi-
lanz und – je nach Größe – nochmehr auf den
Tisch legen, das gilt für GmbH, UG (haftungs-
beschränkt), AGundGmbH&Co. KG. Für einige
Gesellschaften gilt eine Prüfpflicht. Sie müs-
sen ihre Buchführung und Jahresabschlüsse
jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer prü-
fen lassen, was mit Kosten verbunden ist.
Die Prüfpflicht gilt für mittelgroße und große
GmbH, GmbH&Co. KG, AG; die genaue Festle-
gung erfolgt nach Handelsgesetzbuch.
Geht es um das Mindestkapital für ei-
ne Gründung, ist die Summe lediglich für die
GmbH (25.000 Euro), die UG (haftungsbe-
schränkt, ein Euro) und die AG (50.000 Euro)
gesetzlich vorgeschrieben. Die Gründungsko-
sten für Anwalt und Notar orientieren sich in
der Regel an der Höhe des Stammkapitals. Sie
können sich erhöhen, wenn eine Rechtsform
den Bedürfnissen der Gründer angepasst wer-
den muss. Möglich ist dies bei GbR, OHG, KG,
PartG, GmbH und UG (haftungsbeschränkt).
Die Frage der Kapitalbeschaffung durch
Investoren stellt sich vielen Unternehmen
erst im Laufe ihrer Entwicklung. Kann eine
Geschäftsidee nur mit viel Geld realisiert
werden, ist zu beachten, dass die Rechtsform
die Mitsprache- und Kontrollrechte der Inve-
storen festlegt – und die Bedingungen, unter
denen sie ihr Geldwieder abziehen können.
Weitere Informationen unter:
www.existenzgruender.deDer
rechtlicheRahmen
für
dieUnternehmensidee
GbR, GmbH oder UG: Vor dieser Entscheidung sollten sich
Existenzgründer über einige wichtige Punkte im Klaren sein,
empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium
ternehmer mehr Sicherheit, denn die Gesell-
schafter haften nur mit ihrer Einlage und die
Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschafts-
vermögens. Auch die Besteuerung eines Un-
ternehmens hängt von seiner Rechtsform
ab – Gründer müssen nachrechnen, welche
Rechtsformbei welcher Ertragslage für sie die
günstigste ist.
Bei der Wahl der Rechtsform sollte man
sich auch bewusst machen, dass sie ein Teil
der Selbstdarstellung des Unternehmens ist.
Sie prägt das Bild mit, das potenzielle Ge-
schäftspartner gewinnen. Ist es von Vorteil
zu signalisieren, dass manmit seinemganzen
Vermögen für die eigene Leistung einsteht?
Die Wirkung der Rechtsform sollte in jedem
Fall mitbedacht werden.
Ein unangenehmes Kapitel kann die Pu-
blizitätspflicht sein. Manche Unternehmen
fürchten Nachteile imKonkurrenzkampf oder
bei der Preisgestaltung. Dennoch: Publizi-
GRÜNDERBERATUNG
Die Wahl der
Rechtsform
hat für junge
Gründer viele
Auswirkungen
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