BERLINER WIRTSCHAFT 02/17
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IHK AKTUELL & SERVICE
Vermittler von Verbraucher-Immobili-
ardarlehen, die am 21. März 2016 bereits
für diese Tätigkeit eine Gewerbeerlaub-
nis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
hatten und die diese Darlehensverträge
auch weiterhin vermitteln wollen, müs-
sen bis zum 21. März 2017 eine Erlaub-
nis als Immobiliardarlehensvermittler
(IDV) nach § 34 i GewO erworben haben
und sich selbst sowie die Personen, die
bei ihnen bei der Vermittlung oder Bera-
tung mitwirken oder in leitender Positi-
on für diese Tätigkeit verantwortlich sind,
im Vermittlerregister registrieren lassen
(www.vermittlerregister.info). An den
Ablauf dieser Frist sei an dieser Stelle
noch einmal erinnert.
Mit Ablauf der Übergangsfrist erlö-
schen die „alten“ § 34 c GewO-Erlaubnis-
se für den Bereich der Verbraucher-Im-
mobiliardarlehensvermittlung.
Wird der § 34 i GewO-Erlaubnisan-
trag unter Vorlage der § 34 c GewO-Er-
laubnisurkunde gestellt, erfolgt durch die
Erlaubnisbehörde keine Prüfung der ge-
IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLER
Gewerbeerlaubnis: Frist
läuft im März ab
werberechtlichen Zuverlässigkeit und der
Vermögensverhältnisse des Antragstel-
lers, d.h. lediglich der Nachweis von Ver-
mögensschadenhaftpflichtversicherung
und Sachkunde sind erforderlich. Auch
in diesem vereinfachten Verfahren ste-
hen den IDV alle Sachkundenachweis-
möglichkeiten nach den §§ 1, 4, 20 Im-
mobiliardarlehensvermittlungsverord-
nung (ImmVermV) und nach der in § 160
GewO geregelten Alte-Hasen-Regelung
offen. Auch die o.g. Beschäftigten der
IDV müssen bis zum 21. März 2017 einen
Sachkundenachweis führen.
Berliner IDV müssen den Erlaub-
nis- und Registrierungsantrag bei ihrem
Berliner Ordnungsamt stellen. Nach Er-
teilung der § 34 i GewO-Erlaubnis leitet
das Berliner Ordnungsamt den Regis-
trierungsantrag mit einer Kopie der § 34 i
GewO-Erlaubnisurkunde an die IHK
Berlin zwecks Registrierung im Vermitt-
lerregister weiter. Weitere Informatio-
nen gibt es auf der Webseite der IHK:
www.ihk-berlin.de/idv<
NUE
Das Berliner Landeskriminalamt bit-
tet den Fachhandel um Beachtung
folgender Hinweise zum Verkauf
von Chemikalien: Laut EU-Verord-
nung Nr. 98/2013 sind Transaktio-
nen mit Grundstoffen, die zur ille-
galen Herstellung von Sprengstoffen
genutzt werden können, bei der
Polizei zu melden. Dazu zählenWas-
serstoffperoxid, Nitromethan, Salpe-
tersäure, Kalkammonsalpeter, Ka-
liumnitrat, Natriumnitrat, Calci-
umnitrat, Schwefelsäure, Hexamin,
Aceton, Ammoniumnitrat, Natri-
umchlorat, Kaliumchlorat, Natrium-
perchlorat und Kaliumperchlorat.
Entsprechende Hinweise sind dem
Landeskriminalamt unter folgen-
der Telefonnummer zu übermitteln:
030 / 4664 9501 30
‹ HART
POLIZEIAUFRUF
Chemikalien:
Verkauf melden!
Vermittler von Immobiliardarlehen: Alte Erlaubnisse erlöschen bald
Die aktuelle Umfrage des DIHK zur
Unternehmensnachfolge zeichnet
ein verhalten optimistisches Bild der
Lage. „Bei der Unternehmensnach-
folge im Mittelstand sehen wir ers-
te Lichtblicke“, kommentierte
DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer
die Ergebnisse.
Die IHKs hätten, so Schweitzer,
2015 rund 20 Prozent häufiger Bera-
tungsgespräche zur Übernahme eines
Unternehmens geführt als 2014, be-
richtete er. „Das ist der erste Anstieg
seit sieben Jahren. Besonders erfreu-
lich: Es gibt immer mehr weibliche
Interessenten.“ Demografiebedingt
sei aber auch die Zahl der Alt-Inha-
ber auf Nachfolgersuche erneut ge-
stiegen, die IHKs registrieren ein Plus
von knapp neun Prozent.
‹ DIHK/EV
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Gemischtes Bild
FOTO: GETTY IMAGES/PHOTOALTO




