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BERLINER WIRTSCHAFT 02/17

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IHK AKTUELL & SERVICE

Vermittler von Verbraucher-Immobili-

ardarlehen, die am 21. März 2016 bereits

für diese Tätigkeit eine Gewerbeerlaub-

nis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO)

hatten und die diese Darlehensverträge

auch weiterhin vermitteln wollen, müs-

sen bis zum 21. März 2017 eine Erlaub-

nis als Immobiliardarlehensvermittler

(IDV) nach § 34 i GewO erworben haben

und sich selbst sowie die Personen, die

bei ihnen bei der Vermittlung oder Bera-

tung mitwirken oder in leitender Positi-

on für diese Tätigkeit verantwortlich sind,

im Vermittlerregister registrieren lassen

(www.vermittlerregister.info

). An den

Ablauf dieser Frist sei an dieser Stelle

noch einmal erinnert.

Mit Ablauf der Übergangsfrist erlö-

schen die „alten“ § 34 c GewO-Erlaubnis-

se für den Bereich der Verbraucher-Im-

mobiliardarlehensvermittlung.

Wird der § 34 i GewO-Erlaubnisan-

trag unter Vorlage der § 34 c GewO-Er-

laubnisurkunde gestellt, erfolgt durch die

Erlaubnisbehörde keine Prüfung der ge-

IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLER

Gewerbeerlaubnis: Frist

läuft im März ab

werberechtlichen Zuverlässigkeit und der

Vermögensverhältnisse des Antragstel-

lers, d.h. lediglich der Nachweis von Ver-

mögensschadenhaftpflichtversicherung

und Sachkunde sind erforderlich. Auch

in diesem vereinfachten Verfahren ste-

hen den IDV alle Sachkundenachweis-

möglichkeiten nach den §§ 1, 4, 20 Im-

mobiliardarlehensvermittlungsverord-

nung (ImmVermV) und nach der in § 160

GewO geregelten Alte-Hasen-Regelung

offen. Auch die o.g. Beschäftigten der

IDV müssen bis zum 21. März 2017 einen

Sachkundenachweis führen.

Berliner IDV müssen den Erlaub-

nis- und Registrierungsantrag bei ihrem

Berliner Ordnungsamt stellen. Nach Er-

teilung der § 34 i GewO-Erlaubnis leitet

das Berliner Ordnungsamt den Regis-

trierungsantrag mit einer Kopie der § 34 i

GewO-Erlaubnisurkunde an die IHK

Berlin zwecks Registrierung im Vermitt-

lerregister weiter. Weitere Informatio-

nen gibt es auf der Webseite der IHK:

www.ihk-berlin.de/idv

<

NUE

Das Berliner Landeskriminalamt bit-

tet den Fachhandel um Beachtung

folgender Hinweise zum Verkauf

von Chemikalien: Laut EU-Verord-

nung Nr. 98/2013 sind Transaktio-

nen mit Grundstoffen, die zur ille-

galen Herstellung von Sprengstoffen

genutzt werden können, bei der

Polizei zu melden. Dazu zählenWas-

serstoffperoxid, Nitromethan, Salpe-

tersäure, Kalkammonsalpeter, Ka-

liumnitrat, Natriumnitrat, Calci-

umnitrat, Schwefelsäure, Hexamin,

Aceton, Ammoniumnitrat, Natri-

umchlorat, Kaliumchlorat, Natrium-

perchlorat und Kaliumperchlorat.

Entsprechende Hinweise sind dem

Landeskriminalamt unter folgen-

der Telefonnummer zu übermitteln:

030 / 4664 9501 30

‹ HART

POLIZEIAUFRUF

Chemikalien:

Verkauf melden!

Vermittler von Immobiliardarlehen: Alte Erlaubnisse erlöschen bald

Die aktuelle Umfrage des DIHK zur

Unternehmensnachfolge zeichnet

ein verhalten optimistisches Bild der

Lage. „Bei der Unternehmensnach-

folge im Mittelstand sehen wir ers-

te Lichtblicke“, kommentierte

DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer

die Ergebnisse.

Die IHKs hätten, so Schweitzer,

2015 rund 20 Prozent häufiger Bera-

tungsgespräche zur Übernahme eines

Unternehmens geführt als 2014, be-

richtete er. „Das ist der erste Anstieg

seit sieben Jahren. Besonders erfreu-

lich: Es gibt immer mehr weibliche

Interessenten.“ Demografiebedingt

sei aber auch die Zahl der Alt-Inha-

ber auf Nachfolgersuche erneut ge-

stiegen, die IHKs registrieren ein Plus

von knapp neun Prozent.

‹ DIHK/EV

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Gemischtes Bild

FOTO: GETTY IMAGES/PHOTOALTO