BERLINER WIRTSCHAFT 11/16
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ERBSCHAFTSTEUERREFORM
Einigung im Erbschaftsteuerreformstreit
Ende September haben sich Bundesrat
und Bundestag imVermittlungsausschuss
über die vom Bundesverfassungsgericht
geforderten Neuregelungen bei der Erb-
schaft- und Schenkungsteuer verstän-
digt. Damit haben die Familienunterneh-
men jetzt Rechtssicherheit - nicht zuletzt
bei Investitionen und Einstellungen.
Zudem wurde auch die Bewertung
von Unternehmen etwas marktnäher und
damit realistischer gestaltet: Der Kapitali-
sierungsfaktor sinkt um rund vier Punk-
te von knapp 18 auf 13,75. Gut ist auch,
dass der sogenannte Vorab-Abschlag von
bis zu 30 Prozent beibehaltenwurde und
es bei der Abschmelzung des Verscho-
nungsabschlags bis 90 Mio. Euro begüns-
tigten Vermögens bleibt. Allerdings wird
die Übergabe auf die nächste Generation
für viele Unternehmen teurer und nicht
weniger aufwändig. Die Anwendung des
Gesetzes in der Praxis bleibt eine Heraus-
forderung, nicht zuletzt aufgrund vieler
noch nicht konkretisierter Rechtsbegrif-
fe und weil bei jeder Detailregelung auf
den genauen Bezugswert zu achten ist
(gemeiner Wert der Schulden, gemeiner
Wert des Betriebsvermögens, gemeiner
Wert des begünstigten Vermögens, Net-
to- oder Bruttoverwaltungsvermögen).
Der Vermittlungsausschuss hat u. a. fol-
gende Änderungen gegenüber dem vom
Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf
vorgenommen:
l
Konkretisierung bei den Vorausset-
zungen des Vorab-Abschlags: Im Gesell-
schaftsvertrag muss die Entnahme oder
Ausschüttung auf höchstens 37,5 Prozent
des umdie auf den Gewinnanteil oder die
Ausschüttungen aus der Gesellschaft ent-
fallenden Steuern vom Einkommen ge-
kürzten Betrages des steuerrechtlichen
Gewinns beschränkt sein. Bisherwar nur
eine qualitative Beschränkung vorgese-
hen. Es bleibt beim maximalen Abschlag
von 30 Prozent.
l
Einführung einer maximalen Verwal-
tungsvermögensquote von 20 Prozent
bei der Optionsverschonung (100 Pro-
zent-Abschlag): Der Anteil des Verwal-
tungsvermögens am gemeinen Wert
des Betriebs bestimmt sich dabei nach
dem Verhältnis der Summe der gemei-
nenWerte der Einzelwirtschaftsgüter des
Verwaltungsvermögens zum gemeinen
Wert des Betriebs.
l
Einschränkungen bei der zinslosen
Stundung: Die Stundung soll nur noch
für maximal sieben Jahre gewährt werden
und ist nur im ersten Jahr nach Festset-
zung der Steuer zinslos. Für die weiteren
zu entrichtenden Jahresbeträge werden
Zinsen nach der Abgabenordnung (aktu-
ell sechs Prozent!) ab dem zweiten Jahr
nach der Festsetzung der Steuer fällig.
l
Anwendungszeitpunkt der Neurege-
lungen: das neue ErbStG ist bereits für
Übertragungen nach dem 30. Juni 2016
anzuwenden. ‹
MAS
Arbeitgeber sind verpflichtet, nicht rau-
chende Arbeitnehmer insoweit vor den
Gesundheitsgefahren durch Passivrau-
chen zu schützen, als dies die Natur des
Betriebs und die Beschäftigung zulas-
sen. Im Einzelfall kann also die Belas-
tung durch Tabakrauch nicht ganz aus-
zuschließen sein. Das hat das Bundes-
arbeitsgericht im Fall eines Croupiers in
einer Spielbank in Hessen entschieden.
(10. Mai 2016; Az.: 9 AZR 347/15)
Der Arbeitgeber hatte einen größeren
Nichtraucherraum und einen kleineren
Raucherraum eingerichtet. Der Dienst-
ARBEITSRECHT
Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz – mit Ausnahmen
plan sah vor, dass alle Croupiers zeitwei-
se im Raucherraum eingesetzt werden.
Der Croupier verlangte den ausschließli-
chen Einsatz im Nichtraucherraum. Das
Gericht weist darauf hin, dass zwar ein
grundsätzlicher Anspruch auf Schutz vor
Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch
bestehe. Allerdings gelte das nur insoweit,
als die Natur des Betriebs dies zuließe.
Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz
lasse das Rauchen in Spielbanken zu. Da-
her gelte vorliegend eine Einschränkung,
weil die Tätigkeit zwingend den Kontakt
zu rauchendem Publikum bedinge.
‹ BS
13,75
Punkte
beträgt der Kapitalisierungsfaktor, das sind 4,25
Punkte weniger als vorher. Damit dürfte die Bewertung der
Unternehmen deutlich realistischer ausfallen. Gleichzeitig
wird der Vorab-Abschlag von bis zu 30 Prozent beibehalten
Im Spielcasino kann Rauch dazu gehören




