BERLINER WIRTSCHAFT 06/17
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AUS- & WEITERBILDUNG
Die Anerkennung ausländischer Berufs-
abschlüsse unterstützt die Integration
und generiert zudem Fachkräfte. Nun
zieht die zentrale Behörde zur Prüfung
der IHK-Berufe IHK FOSA (Foreign Skills
Approval) eine positive Bilanz: Insge-
samt gingen in den vergangen fünf Jah-
ren knapp 17.000Anträge ein, 12.000 neue
Fachkräftewurden für den deutschenAr-
beitsmarkt gewonnen.
Als wichtigste Gruppe kristallisier-
ten sich kaufmännische Berufe heraus,
ANERKENNUNG
Fachkräfte für Deutschland
vor den Metall- und Elektroberufen. In
rund 159 Aus- und Fortbildungsberufen
wurde die Gleichwertigkeit geprüft. Zu 65
Prozent endeten die Verfahren mit einer
vollen, zu 35 Prozent mit einer teilwei-
sen Anerkennung. Wie IHK-FOSA-Ge-
schäftsführerin Heike Klembt-Kriegel
sagt, habe „das Interesse am Anerken-
nungsgesetz nicht nur bei Antragstel-
lenden, sondern auch bei Unternehmern
spürbar zugenommen“. Eine Auflistung
der beruflichen Kompetenzen liefere zu-
demwertvolle Informationen für die Per-
sonalverantwortlichen in Unternehmen.
Auch wenn die Gleichwertigkeits-
feststellung zentral über Nürnberg gere-
gelt wird, stehen die IHKs als kompeten-
te Ansprechpartner vor Ort beratend zur
Verfügung und bieten Hilfestellung, u. a.
bei der Zusammenstellung der erforder-
lichen Unterlagen. So hat Nürnberg im
Frühjahr vermeldet, dass der 1.000ste An-
trag aus Berlin über den Tisch ging.
Wird eine Berufsausbildung nur teil-
weise als gleichwertig anerkannt, können
sich Antragsteller an die Anerkennungs-
berater der IHKs wenden, die gern über
mögliche Anpassungsqualifizierungen
informieren.
‹ SCHNO
Zu den ständigen Begleitern der
Ausbildungszeit gehören die Aus-
bildungsnachweise, das sogenann-
te Berichtsheft. Darin beschreiben
Azubis, was sie während ihrer Aus-
bildung lernen. So behalten der Aus-
zubildende, der Betrieb und die IHK
einen Überblick, ob die Ausbildung
planmäßig verläuft. Ohne Berichts-
heft gibt es keinen Abschluss – es ist
Zulassungsvoraussetzung für die Ab-
schlussprüfung.
Anders als bisher ist nun jeder
Auszubildende, unabhängig vom er-
lernten Beruf, dazu verpflichtet, die
Ausbildungsnachweise zu führen.
Zu diesem Punkt wurde im Mai das
Berufsbildungsgesetz geändert. Die
Neuerungen betreffen alle Ausbil-
dungsverhältnisse, die ab dem 1. Ok-
tober 2017 abgeschlossen werden.
Digital führen möglich
Neu ist auch, dass die Berichtshefte
zukünftig nicht nur schriftlich, son-
dern auch elektronisch geführt wer-
den können. Im Ausbildungsvertrag
muss festgehaltenwerden, auf welche
Form sich verständigt wurde. Die IHK
Berlin plant, den Ausbildungsbetrie-
ben ein eigenes digitales Berichtsheft
zur Verfügung zu stellen. Ein weite-
rer Punkt, der oft zu Missverständnis-
sen imAusbildungsverhältnis geführt
hat, wird nun gesetzlich klargestellt:
Die Auszubildenden sollen ihre Aus-
bildungsnachweise am Arbeitsplatz
führen können.
Die Zulassung zur Abschlussprü-
fung ist weiterhin an das Berichtsheft
geknüpft. Noch strenger als bisher
muss darauf geachtet werden, dass
die Nachweise von Ausbilder und
Auszubildendem abgezeichnet und
bei der IHK vorgelegt werden.
‹ LOH
GESETZ
Führen eines
Berichtshefts für
Azubis Pflicht
Berufliche Anerkennung: eine Chance für ausländische Fachkräfte und Betriebe
FOTO: SVEN HOPPE
Der Weg zur
Anerkennung
Wichtiges Förderinstrument: der
Anerkennungszuschuss
INFO
Die anfallenden Gebühren
stellen gerade für
Personen mit niedrigem Einkommen eine
nicht zu unterschätzende Hürde dar. Deswe-
gen gewährt das Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung unter Erfüllung gewisser
Auflagen einen Anerkennungszuschuss von
bis zu 600 Euro. Dazu berät die IHK Berlin.
Gunda Schnock
Tel.: 315 10-424
E-Mail:
gunda.schnock@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de/anerkennung