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BERLINER WIRTSCHAFT 06/17

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AUS- & WEITERBILDUNG

Die Anerkennung ausländischer Berufs-

abschlüsse unterstützt die Integration

und generiert zudem Fachkräfte. Nun

zieht die zentrale Behörde zur Prüfung

der IHK-Berufe IHK FOSA (Foreign Skills

Approval) eine positive Bilanz: Insge-

samt gingen in den vergangen fünf Jah-

ren knapp 17.000Anträge ein, 12.000 neue

Fachkräftewurden für den deutschenAr-

beitsmarkt gewonnen.

Als wichtigste Gruppe kristallisier-

ten sich kaufmännische Berufe heraus,

ANERKENNUNG

Fachkräfte für Deutschland

vor den Metall- und Elektroberufen. In

rund 159 Aus- und Fortbildungsberufen

wurde die Gleichwertigkeit geprüft. Zu 65

Prozent endeten die Verfahren mit einer

vollen, zu 35 Prozent mit einer teilwei-

sen Anerkennung. Wie IHK-FOSA-Ge-

schäftsführerin Heike Klembt-Kriegel

sagt, habe „das Interesse am Anerken-

nungsgesetz nicht nur bei Antragstel-

lenden, sondern auch bei Unternehmern

spürbar zugenommen“. Eine Auflistung

der beruflichen Kompetenzen liefere zu-

demwertvolle Informationen für die Per-

sonalverantwortlichen in Unternehmen.

Auch wenn die Gleichwertigkeits-

feststellung zentral über Nürnberg gere-

gelt wird, stehen die IHKs als kompeten-

te Ansprechpartner vor Ort beratend zur

Verfügung und bieten Hilfestellung, u. a.

bei der Zusammenstellung der erforder-

lichen Unterlagen. So hat Nürnberg im

Frühjahr vermeldet, dass der 1.000ste An-

trag aus Berlin über den Tisch ging.

Wird eine Berufsausbildung nur teil-

weise als gleichwertig anerkannt, können

sich Antragsteller an die Anerkennungs-

berater der IHKs wenden, die gern über

mögliche Anpassungsqualifizierungen

informieren.

‹ SCHNO

Zu den ständigen Begleitern der

Ausbildungszeit gehören die Aus-

bildungsnachweise, das sogenann-

te Berichtsheft. Darin beschreiben

Azubis, was sie während ihrer Aus-

bildung lernen. So behalten der Aus-

zubildende, der Betrieb und die IHK

einen Überblick, ob die Ausbildung

planmäßig verläuft. Ohne Berichts-

heft gibt es keinen Abschluss – es ist

Zulassungsvoraussetzung für die Ab-

schlussprüfung.

Anders als bisher ist nun jeder

Auszubildende, unabhängig vom er-

lernten Beruf, dazu verpflichtet, die

Ausbildungsnachweise zu führen.

Zu diesem Punkt wurde im Mai das

Berufsbildungsgesetz geändert. Die

Neuerungen betreffen alle Ausbil-

dungsverhältnisse, die ab dem 1. Ok-

tober 2017 abgeschlossen werden.

Digital führen möglich

Neu ist auch, dass die Berichtshefte

zukünftig nicht nur schriftlich, son-

dern auch elektronisch geführt wer-

den können. Im Ausbildungsvertrag

muss festgehaltenwerden, auf welche

Form sich verständigt wurde. Die IHK

Berlin plant, den Ausbildungsbetrie-

ben ein eigenes digitales Berichtsheft

zur Verfügung zu stellen. Ein weite-

rer Punkt, der oft zu Missverständnis-

sen imAusbildungsverhältnis geführt

hat, wird nun gesetzlich klargestellt:

Die Auszubildenden sollen ihre Aus-

bildungsnachweise am Arbeitsplatz

führen können.

Die Zulassung zur Abschlussprü-

fung ist weiterhin an das Berichtsheft

geknüpft. Noch strenger als bisher

muss darauf geachtet werden, dass

die Nachweise von Ausbilder und

Auszubildendem abgezeichnet und

bei der IHK vorgelegt werden.

‹ LOH

GESETZ

Führen eines

Berichtshefts für

Azubis Pflicht

Berufliche Anerkennung: eine Chance für ausländische Fachkräfte und Betriebe

FOTO: SVEN HOPPE

Der Weg zur

Anerkennung

Wichtiges Förderinstrument: der

Anerkennungszuschuss

INFO

Die anfallenden Gebühren

stellen gerade für

Personen mit niedrigem Einkommen eine

nicht zu unterschätzende Hürde dar. Deswe-

gen gewährt das Bundesministerium für Bil-

dung und Forschung unter Erfüllung gewisser

Auflagen einen Anerkennungszuschuss von

bis zu 600 Euro. Dazu berät die IHK Berlin.

Gunda Schnock

Tel.: 315 10-424

E-Mail:

gunda.schnock@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de/anerkennung