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IHK AKTUELL & SERVICE

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BERLINER WIRTSCHAFT 02/17

6.

allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag

oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuer-

messbetrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn

aus Gewerbebetrieb von über 400.000,00 Euro

bis 800.000,00 Euro

832,00 Euro

7.

allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag

oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuer-

messbetrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn aus

Gewerbebetrieb von über 800.000,00 Euro

bis 1.500.000,00 Euro

1.600,00 Euro

8. allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag

oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuer-

messbetrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn

aus Gewerbebetrieb von über 1.500.000,00 Euro

bis 3.000.000,00 Euro

3.200,00 Euro

9. allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag

oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuer-

messbetrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn

aus Gewerbebetrieb von über 3.000.000,00 Euro

bis 5.000.000,00 Euro

4.800,00 Euro

10. allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag

oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuer-

messbetrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn

aus Gewerbebetrieb von über 5.000.000,00 Euro

bis 10.000.000,00 Euro

6.400,00 Euro

11. allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag

oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuer-

messbetrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn

aus Gewerbebetrieb von über 10.000.000,00 Euro

9.600,00 Euro

12. allen IHK-Mitgliedern, die zwei der drei

nachfolgenden Kriterien erfüllen:

• mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme

• mehr als 40 Mio. Euro Umsatz

• mehr als 250 Arbeitnehmer

auch wenn sie sonst nach B. II. 1-11 zu

veranlagen wären

12.800,00 Euro

Auf diesen Grundbeitrag wird eine evtl. zu entrichtende

Umlage bis zum Betrag von 8.000,00 Euro angerechnet.

Übersteigt die Umlage 8.000,00 Euro werden diese Gewerbe-

treibenden entsprechend ihren Gewerbeerträgen in die

jeweilige Grundbeitragsstaffel eingeordnet.

13. Als Umlagen sind zu erheben 0,21% des Gewerbeertrages bzw., falls

für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festge-

setzt wird, des Gewinns aus Gewerbebetrieb.

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemes-

sungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von Euro 15.340,00 für

das Unternehmen zu kürzen.

III. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2017

1.

Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für

das Bemessungsjahr 2017 nicht bekannt ist, wird eine Vorauszah-

lung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des

letzten der IHK Berlin zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbe-

scheides vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbe-

betrieb erhoben. Die Regelung findet entsprechende Anwendung auf

den Umsatz, die Bilanzsumme und die Zahl der Arbeitnehmer.

2. Der Bescheid regelt die grundsätzliche Beitragspflicht abschließend

und nur die Höhe des Beitrags vorläufig. Sobald der Gewerbeer-

trag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das jeweilige Bemessungs-

jahr vorliegt, wird ein berichtigter Bescheid erlassen. Entsprechend

werden Beitragsanteile nachgefordert oder erstattet. Der korrigierte

Bescheid regelt nur die Korrektur der Höhe des jeweiligen Beitrags.

3. Soweit ein Nichtkaufmann die Anfrage der IHK Berlin nach der

Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht

beantwortet hat, wird eine vorläufige Veranlagung nur zum Grund-

beitrag gemäß B. II. 1.a) durchgeführt.

Ort: Berlin

Datum: 13. Januar 2017

IHK Berlin

Dr. Beatrice Kramm

Jan Eder

Präsidentin

Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Wirtschaftssatzung 2017 wird hiermit ausgefertigt

und im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.

Ort: Berlin

Datum: 13. Januar 2017

IHK Berlin

Dr. Beatrice Kramm

Jan Eder

Präsidentin

Hauptgeschäftsführer

1

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in

der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten berei­

nigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015

(BGBl. I S. 1474) geändert worden ist

2

Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin in der Fassung vom 19. Januar

1970 (ABl. S. 256), die zuletzt am 21. September 2016 (ABl. S. 3324) geändert worden ist

3

Beitragsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin in der Fassung vom 15.

Juni 2016 (ABl. S. 2280).