BERLINER WIRTSCHAFT 02/17
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IHK AKTUELL & SERVICE
I. Beitragsbefreiungen
1.
Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in
das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine,
wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischerWeise einge-
richteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag
freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz
oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag
nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz er-
mittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 Euro nicht übersteigt.
2. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die
ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den
letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder
selbständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft
mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt
waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebser-
öffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage
und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der
Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag oder, falls für das Bemes-
sungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr
Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt.
II. Als Grundbeiträge sind zu erheben von
1. Nichtkaufleuten
a) mit einem Gewerbeertrag oder, falls für das Bemessungs-
jahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird,
einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von über
5.200,00 Euro bis 15.000,00 Euro
32,00 Euro
b) mit einem Gewerbeertrag oder, falls für das Bemessungs-
jahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird,
einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von über
15.000,00 Euro bis 30.000,00 Euro
48,00 Euro
c) mit einem Gewerbeertrag oder, falls für das Bemessungs-
jahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird,
einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von über
30.000,00 Euro bis 50.000,00 Euro
80,00 Euro
soweit nicht die Befreiung nach B. I. eingreift.
2. Kaufleuten mit einemVerlust oder mit einem
Gewerbeertrag oder, falls für das Bemessungsjahr
ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird,
einem Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 50.000,00 Euro
80,00 Euro
3. allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag
oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuer-
messbetrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn
aus Gewerbebetrieb von über 50.000,00 Euro
bis 100.000,00 Euro
128,00 Euro
4. allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag oder,
falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermess-
betrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn aus Gewer-
bebetrieb von über 100.000,00 Euro bis 200.000,00 Euro 256,00 Euro
5. allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag oder,
falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermess-
betrag nicht festgesetzt wird, einem Gewinn aus
Gewerbebetrieb von über 200.000,00 Euro
bis 400.000,00 Euro
480,00 Euro
B. BEITRÄGE
DerWirtschaftsplan wird
1. im Erfolgsplan mit
Erträge in Höhe von
58.638.000,00 Euro
Aufwendungen in Höhe von
69.990.500,00 Euro
geplanten Vortrag in Höhe von
3.607.287,90 Euro
Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von
7.745.212,10 Euro
2. im Finanzplan mit
Investitionseinzahlungen in Höhe von
2.355.000,00 Euro
Investitionsauszahlungen in Höhe von
6.123.300,00 Euro
festgestellt.
A. WIRTSCHAFTSPLAN
Die Vollversammlung der IHK Berlin hat in ihrer Sitzung am 13. Januar 2017 gemäß § 3 Absatz 2, 3 und 7a und § 4 Satz 2 Ziffer 3 des Gesetzes zur vorläu-
figen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)
1
in Verbindung mit § 4 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe c) und d) der Satzung der IHK
Berlin
2
und § 1 Absatz 3 der Beitragsordnung der IHK Berlin
3
beschlossen:
Wirtschaftssatzung
der Industrie- und Handelskammer zu Berlin
für das Geschäftsjahr 2017