Berliner Wirtschaft Dezember 2023

RECHTSQUELLE INHALT ANSPRECHPARTNER WEITERE INFOS Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes / ArbZG gilt voraussichtlich ab 2. Hälfte 2024 * Bereits vor Inkrafttreten einer etwaigen gesetzlichen Regelung zur Arbeitszeiterfassung sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen (siehe Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21). Das geplante Gesetz soll u.a. Neuregelungen zu folgenden Sachverhalten umfassen: • Umfang der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. • (tägliche) Elektronische Arbeitszeiterfassung. • Ausnahmen von der Erfassungspflicht, abhängig von der Mitarbeiterzahl. • Arbeitszeiterfassungspflicht auch bei Jugendlichen. Georgi Georgiev, Jan Lukas Rüsing, Yasemin Yildirim Weitere Infos: Mindestlohngesetz / MiLoG (Änderung) gilt ab 1. Januar 2024 * Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2024 und 2025 jeweils um 41 Cent. Damit einhergehend verschiebt sich die Geringfügigkeitsgrenze hins. Mini- und Midijobs (Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV)). Georgi Georgiev, Jan Lukas Rüsing, Yasemin Yildirim Berufsbildungs- gesetz / BBiG gilt ab 1. Januar 2024 Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung für Auszubildende wird zum 1. Januar 2024 fortgeschrieben. Kristin Lohmar Weitere Infos: Unfallversicherungs-Anzeige- verordnung / UVAV (Änderung) gilt ab 1. Januar 2024 Die novellierte UVAV sieht u.a. die Möglichkeit für Unternehmerinnen und Unternehmer vor, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an die zuständigen Stellen zu melden. Verpflichtend ist die digitale Meldung erst ab 1. Januar 2028. Die bisherigen Musterformulare wurden zum 1. Oktober 2023 um Angaben zum Geschlecht und Unfallort ergänzt. Georgi Georgiev, Jan Lukas Rüsing, Yasemin Yildirim Weitere Infos: Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung / DEÜV (Änderung) gilt ab 1. Januar 2024 Ab dem 1. Januar 2024 ist der Beginn und das Ende einer Elternzeit für gesetzlich krankenversicherte Personen, zusätzlich zu der „normalen“ Unterbrechungsmeldung, meldepflichtig. Georgi Georgiev, Jan Lukas Rüsing, Yasemin Yildirim SozialversicherungsRechengrößenverordnung 2024 / SVBezGrV 2024 gilt ab 1. Januar 2024 Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Georgi Georgiev, Jan Lukas Rüsing, Yasemin Yildirim Weitere Infos: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts gilt ab 1. Januar 2024 Die Ausgleichsabgabesätze für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz nach §§ 154, 160 SGB IX werden für Unternehmerinnen und Unternehmer (mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen) fortgeschrieben. Für sog. Null-Beschäftiger wird die Ausgleichsabgabe auf 720 € angehoben. Georgi Georgiev, Jan Lukas Rüsing, Yasemin Yildirim Familienstartzeitgesetz gilt voraussichtlich ab 1. Quartal 2024 * Im Jahr 2024 soll es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Geburt eines Kindes möglich sein, zehn Tage lang bezahlte Freistellung zu nehmen, ohne dabei Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Dafür gibt es Lohnersatz in Höhe des Krankengeldes. Georgi Georgiev, Jan Lukas Rüsing, Yasemin Yildirim SERVICE | Rechtsänderungen | 60

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