Berliner Wirtschaft Dezember 2023

IHK Berlin informiert am 15. und 18. Januar in ihrem „Zoll Update 2024“ über wichtige Änderungen im Außenwirtschaftsrecht von Florian Köhler Rechtssicher unterwegs Damit Auslandsgeschäfte reibungslos ablaufen, ist das Wissen über Änderungen im Zollrecht, im Zolltarif, im Ursprungsrecht und über restriktive Maßnahmen bei Einfuhr und Exportkontrolle für die praktische Abwicklung des internationalen Warenverkehrs im Alltag der Unternehmen von großer Bedeutung. Gerade in einem global angespannten Umfeld – bedingt durch die Folgen der Corona- Pandemie, den Ukraine-Krieg, die Spannungen in Nahost, gestörte Lieferketten sowie zunehmend restriktive Handelshemmnisse – sichern zoll- und ursprungsrechtliche Verfahrensvereinfachungen eine schnelle Reaktion auf die außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen, zumal die Verantwortung hierbei auf den Schultern der Unternehmen lastet. Neben den zolltariflichen Veränderungen werden im Zoll Update 2024 auch das weitere technische Upgrade zur Dual-Use-Verordnung sowie neue Allgemeine (Ausfuhr)-Genehmigungen und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer exportkontrollrechtlich relevanter Bescheide und Erklärungen beleuchtet. Ein Blick auf Sanktionen, Embargos und weitere exportkontrollrechtliche Vorschriften steht dabei ebenfalls auf dem Programm. Im Bereich der präferenziellen Ursprungsregelungen wird auf den neuen Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (APS) eingegangen, der voraussichtlich bis Ende 2027 verlängert wird und die Möglichkeiten der EU stärken soll, Handelspräferenzen auch zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu nutzen und zugleich flexibler auf Bedarfe und Herausforderungen der APS-Länder zu reagieren. Im Zollrecht bildet schließlich die geplante Reform des europäischen Zollrechts einen Schwerpunkt, da sie viele Änderungen für die nächsten Jahre mit sich bringen wird. Schließlich werden das neue CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) und die Aktualisierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit ihren Auswirkungen auf den internationalen Warenverkehr vorgestellt. Darüber hinaus werden weitere wichtige Änderungen in den Bereichen Zoll-, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht sowie nichtpräferenzielles Ursprungsrecht Thema des jährlichen IHK-Zoll-Updates sein. Unternehmen mit Auslandgeschäft können sich in der IHK-Veranstaltung „Zoll Update 2024“ über diese Entwicklungen informieren. Die kostenpflichtige Online-Veranstaltung findet am 15. und 18. Januar 2024 an. ■ Einfuhr und Export unterliegen strengen Regeln, die ständig erneuert werden – die sollte man kennen Rafaela Schmidt, IHK-Bereich Außenwirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-245 rafaela.schmidt@berlin.ihk.de Veranstaltungen Details zu den Terminen sind unter dem QR-Code zu finden FOTO: GETTY IMAGES/VISOOT UTHAIRAM Außenwirtschaft | 63

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk5NjE0NA==