Berliner Wirtschaft Dezember 2023

Das müssen Sie ab 2024 beachten – die wichtigsten Rechtsänderungen auf einen Blick Neue Vorschriften im neuen Jahr RECHTSQUELLE INHALT ANSPRECHPARTNER WEITERE INFOS umwelt / energie / nachhaltigkeit / produktrecht Einwegkunststofffondsgesetz / EWKFondsG gilt ab 1. Januar 2024 Bereits im Mai 2023 ist das Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft getreten, verpflichtend werden die Abgaben für Hersteller erst ab 1. Januar 2024. Vesna Mokorel Kalusa Gebäudeenergie- gesetz / GEG (Änderung) gilt ab 1. Januar 2024 Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (Neubau und Bestand, Wohnhäuser und Nichtwohngebäude) mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Vesna Mokorel Kalusa Energieeffizienz- gesetz / EnEfG gilt ab 1. Januar 2024 Mit dem neuen EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Des Weiteren beinhaltet das EnEfG Managementpflichten für Unternehmen sowie definierte Effizienzstandards für Rechenzentren und Abwärme-Verpflichtungen für bestimmte Unternehmen. Vesna Mokorel Kalusa Weitere Infos: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz / LkSG gilt ab 1. Januar 2024 Der Schwellenwert, ab dem das LkSG unmittelbar für Unternehmen gilt, wird von 3.000 auf 1.000 Arbeitnehmer abgesenkt. Florian Köhler Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung / CSRD gilt ab 1. Januar 2024 Die Anwendung der neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in drei Stufen vorgesehen, entsprechend ab dem • 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen. • 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen. • 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen. Vesna Mokorel Kalusa Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produkt- sicherheit / GPSR gilt ab 13. Dezember 2024 Die Verordnung findet ab 13. Dezember 2024 unmittelbare Anwendung. Davon erfasst sind grds. alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkte. Künftig müssen Hersteller beispielsweise eine Risikobewertung des Produkts vornehmen und eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen. Neu ist, dass nun auch Online-Marktplätze besondere Pflichten erfüllen müssen. Georgi Georgiev, Jan Lukas Rüsing, Yasemin Yildirim SERVICE | Rechtsänderungen | 58

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