Berliner Wirtschaft April 2023

Chris Marc Phung, Rechtsreferent Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-763 chris.marc.phung@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Dafür stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung: Georgi Georgiev, Rechtsreferent Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-470 georgi.georgiev@ berlin.ihk.de IHK-Antwort von Chris Marc Phung Arbeitszeiterfassung: Die Arbeitszeit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die nicht auf Grundlage der Arbeitszeitrichtlinie abgewichen ist, muss erfasst werden. Delegation: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kann an die betroffenen Arbeitnehmenden delegiert werden. Die Erfassung sollte stichprobenartig überprüft werden. Betriebsratsrechte: Solange keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, können die Betriebsparteien Maßnahmen hinsichtlich der Ausgestaltung treffen. Dienstag Mittag: Als ich den Beginn meiner Pause in unser Zeiterfassungssystem eintragen möchte, klingelt das Telefon. Eine Unternehmerin erzählt, dass sie von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gelesen habe, nunmöchte sie wissen, ob sie zur Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeitenden verpflichtet sei. Ichweise sie zunächst auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hin, wonach sie als Arbeitgeberin zur Einrichtung eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems“ zur Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten verpflichtet ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) konkretisiert dies nun und leitet eine Pflicht zur tatsächlichen Erfassung aus demArbeitsschutzgesetz ab, sodass keine Übergangsfrist besteht. Überrascht fragt die Unternehmerin, wie die Zeiten zu erfassen seien. Ich erläutere, dass weder Gesetz noch Rechtsprechung die Formvorschreiben, diese also frei wählbar ist, solange die Arbeitszeiten nachweisbar dokumentiert sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werde zeitnah einen Vorschlag für die konkrete Ausgestaltung im Arbeitszeitgesetz machen. Da die Unternehmerin bisher keine Zeiten erfasst hat, befürchtet sie, dass ihr nun Bußgelder drohen. Ich erkläre, dies sei nur möglich, wenn eine Anordnung der Arbeitszeiterfassung durch die zuständige Behörde missachtet wird. Die Unternehmerin bedankt sich, und ich erfasse meine Pause im System. ■ Unternehmerfrage Muss die Arbeitszeit der Mitarbeitenden erfasst werden? Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 34 Arbeitszeiterfassung ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Beratung | 59 Berliner Wirtschaft 04 | 2023

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