Berliner Wirtschaft März 2024

Viele Einwegkunststoffprodukte landen als Ab- fall auf den Straßen. Mit dem neuen Einwegkunststofffondsgesetz sollte die Bekämpfung von Umweltverschmutzung und Sauberkeit im öffentlichen Raum gefördert sowie die Bewirtschaftung von Kunststoffen entlang der Wertschöpfungskette, etwa durch nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Werkstoffe, nachhaltiger werden. Am 15. Mai 2023 ist das Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft getreten, viele Pflichten für Unternehmen gelten seit dem 1. Januar 2024. Ein Welche Pflichten müssen nach dem Einwegkunststofffondsgesetz erfüllt werden? Ihre frage Von Vesna Mokorel Kalusa Unternehmen hat sich an die IHK Berlin mit der Frage gewandt, was es diesbezüglich beachten müsse. Das neue Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die in Deutschland bestimmte Einwegkunststoffprodukte (wie beispielsweise Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebecher, Feuchttücher oder Luftballons) auf dem Markt bereitstellen oder importieren, künftig eine Zahlung an einen neu eingerichteten Fonds beim Umweltbundesamt leisten müssen. „Anspruchsberechtigte“ (Städte oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) melden ebenso ihre Kosten für die Reinigung und Entsorgung der oben genannte Einwegkunststoffprodukte an den Fonds an und bekommen für diese Leistungen Mittel für die Kostenerstattung aufgrund eines Punktesystems ausgezahlt. Die betroffenen Unternehmen müssen sich beim Umweltbundesamt über eine digitale Plattform registrieren und eine jährliche Meldung bezüglich der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte abgeben. Diese Meldungen sollen künftig durch externe Wirtschaftsprüfer oder Sachverständige entsprechend geprüft beziehungsweise bestätigt werden. Für Produkte von nicht registrierten Unternehmen und nicht registrierte Produkte wird künftig ein Vertriebsverbot gelten. Ab dem kommenden Jahr wird aufgrund der erfolgten Mengenanmeldung für Unternehmen eine entsprechende Abgabe zu leisten sein. Die Abgabesätze enthält die sogenannte Einwegkunststofffondsverordnung, die ebenso am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. ■ Für Unternehmen gelten Registrierungs-, Mengen- anmeldungs- und Abgabepflichten. Unsere antwort Vesna Mokorel Kalusa, Rechtsreferentin Gewerberecht, Energie- und Umweltrecht Tel.: 030 / 315 10-249 vesna.mokorel-kalusa@ berlin.ihk.de Team Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@berlin. ihk.de Georgi Georgiev, Rechtsreferent Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-470 georgi georgiev@ berlin.ihk.de Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen Online-Services Weitere Informationen unter: umweltbundesamt. de/ewkf In Ergänzung zum Thema der vorangegangenen Ausgabe, Vermietung von Ferienwohnungen, gibt es zusätzliche Informationen auf der Website der IHK: ihk.de/berlin/ferienwohnung-recht Serie # 43 Tägliche Fälle aus der Praxis der Unternehmen FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG SERVICE | Beratung | 62 Berliner Wirtschaft 03 | 2024

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