Berliner Wirtschaft 12/2020

Wissenschaftliche Studien belegen, dass geteilte Fahrzeugflotten Parkdruck, Emissionen und Verkehrsaufkommen in urbanen Räumen reduzieren. Damit sind innovative Mobilitätsangebote wie das Carsharing fundamentale Bestandteile auf demWeg zu einer Pkw-armen, klima- freundlichen Stadt. Carsharing-Fahr- zeuge unterliegen der Parkgebühren- pflicht und sind somit bereits reguliert. Im Vergleich zu Privatbesitzern bezah- len Carsharing-Anbieter in Berlin um ein Vielfaches höhere Parkgebühren. Somit entrichtet allein SHARE NOW im Monat einen sechsstelligen Betrag für die Nut- zung des öffentlichen Raums. Ziel sollte es sein, nachhaltige Mobilität nicht durch weitere Gebühren und Auflagen zu erschweren, sondern langfristig attrak- tiver zu gestalten. Gemeinsame Projekte wie etwa „Deine Flotte 2020“ leisten hier- bei einen wesentlichen Beitrag, da sie die mobile Vielfalt für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar machen. pro Özgür Mergün Geschäftsführer Starksoft Deutschland GmbH Olivier Reppert CEO von SHARE NOW contra Stimmen Sie ab! Sollten Sharing-Anbieter Nutzungsgebühren zahlen? Ihre Meinung ist gefragt! berliner-wirtschaft.de/meinung/sharing Sollten Sharing-Anbieter Nutzungsgebühren zahlen? Lange nachdem eine Welle von Leihrädern und -rollern über die Wege der Berliner City geschwappt ist, arbeitet die Verkehrs- verwaltung an neuen Regeln für die Anbieter von Sharing-Flotten. In der Diskussion sind Geneh- migungsverfahren und auch Gebühren für alle sharebaren Autos, Roller, Räder und Scooter Carsharing fördert nachhaltige Mobilität. Das sollte man nicht durch Zusatzgebühren verhindern. Für die Optimierung des Verkehrssystems müssen alle Teile sinnvoll reguliert werden, auch mit Gebühren für Sharing-Flotten. FOTOS: STARKSOFT DEUTSCHLAND GMBH, SHARE NOW Die Reglementierung aller Verkehrs- teilnehmer ist notwendig, um die Leis- tungsfähigkeit des Berliner Verkehrssys- tems in seiner Gesamtheit zu verbessern. Dabei sollten wir Altbewährtes verbin- den mit ganz neuen Technologien – im Dienste nachhaltiger Mobilität und einer modernen Gesellschaft. Vermeintlich „neue Beförderungsformen“ wie Scooter, Sharing oder Uber dürfen aber nicht alles andere verdrängen. Im Interesse aller muss ein verlässliches Beförderungs- angebot mit Taxis erhalten werden, mit begrenzter Konzessionszahl und tech- nologisch modernisiert. So schützen wir Verbraucher mit einheitlichen Tarifen, garantieren soziale Mindeststandards für Arbeitnehmer und gewährleistenmittels „Ridepooling“ einen umweltfreundliche- ren Personennahverkehr. Dafür muss im Berliner Mobilitätsgesetz auch das Ange- bot von Carsharing-Betreibern reguliert werden. Sondernutzungsgebühren sind hier ein erster Ansatz. 17 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 12 | 2020 AGENDA | Pro & Contra

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