Berliner Wirtschaft Mai 2024

Im Rahmen des Telefonats ergibt sich folgender Sachverhalt. Die anfragende Firma ist schon länger am Markt und vertreibt und installiert Photovoltaikanlagen deutschlandweit. Da sie zunehmend Anfragen aus anderen EU-Staaten bekommt, stellt sich für den Mitarbeiter die Frage, wie korrekt bei den einzelnen Aufträgen fakturiert werden muss. Der Mitarbeiter ist neu in der Wie sieht die korrekte Rechnung bei Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen in der EU aus? Ihre frage Von Antje Maschke Firma, die Prozesse zur Nachweisführung sind nach dem Weggang eines „alten Hasen“ in der Buchhaltung unklar. Im Verlaufe des Gesprächs zeigt sich schnell, dass der Mitarbeiter bisher wenige Berührungspunkte mit der Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften hatte. Er bekommt daher einen „Crashkurs“ zur Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. Wichtig ist primär eine korrekte Differenzierung je nach Kundenauftrag: Es muss nach reinen Lieferungen von Photovoltaikelementen und der Erbringung von sogenannten sonstigen Leistungen in Form von Werkleistungen unterschieden werden. Werklieferungen von Photovoltaikanlagen, die auf oder an einem Gebäude oder Bauwerk installiert werden (etwa dachintegrierte Anlagen, Auf-Dach-Anlagen oder Fassadenmontagen) oder mit dem Grund und Boden auf Dauer fest verbunden werden (Freiland-Photovoltaikanlagen), sind Bauleistungen und führen dazu, dass im jeweiligen Land, wo die Anlage installiert wird, eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung geprüft werden muss. Zudem hängt der Ausweis der Umsatzsteuer davon ab, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder ein Nichtunternehmer, also klassischerweise eine Privatperson, ist. Je nach Sachverhalt wird die korrekte umsatzsteuerrechtliche Behandlung aufgezeigt, letztlich für eine verbindliche Auskunft auf die Analyse durch einen Steuerberater verwiesen. Zum Schluss fragt der Anrufer, ob die IHK Berlin zu dem Thema ein Seminar anbietet. Hier verweise ich auf das Seminar „Umsatzsteuer im internationalen Geschäftsverkehr“ und sende wunschgemäß den Link (s. links). ■ Werklieferungen von Anlagen, die auf oder an einem Gebäude installiert werden, sind Bauleistungen. Dadurch ist eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung in den jeweiligen EU-Staaten zu prüfen. Unsere antwort Antje Maschke, Rechtsreferentin für Steuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de Chris Marc Phung, Rechtsreferent für Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-763 chris.marc.phung@ berlin.ihk.de Florian Köhler, Rechtsreferent für Außenwirtschaftsrecht/ Internationales Vertragsrecht Tel.: 030 / 315 10-262 florian.koehler@ berlin.ihk.de Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen IHK-Seminar „Umsatzsteuer im internationalen Geschäftsverkehr“ auf der IHK-Website unter: ihk.de/berlin/ zoll-workshops Serie # 45 FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Tägliche Fälle aus der Praxis der Unternehmen SERVICE | Beratung | 58 Berliner Wirtschaft 05 | 2024

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