Berliner Wirtschaft April 2024

ten werden, bis der Bewerter identifiziert ist, um zu überprüfen, ob tatsächlich eine Geschäftsbeziehung bestand. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber nicht die Offenlegung der Klarnamen erzwingen können. Der Unternehmer, der sich von der IHK zu dem Thema beraten lassen wollte, fragte mich, ob Datenschutzgründe dagegen sprechen könnten. Meine Antwort war, dass der Betreiber der Bewertungsplattform nicht argumentieren kann, dass er die Identität des Bewerters aus Datenschutzgründen nicht offenlegen könne. Datenschutzgesetze dürfen nicht dazu führen, dass fragwürdige Bewertungen öffentlich bleiben, solange der Betroffene nicht überprüfen kann, ob tatsächlich eine Geschäftsbeziehung bestand. Deshalb trägt der Verbreiter der Bewertung das Risiko, dass die Anonymität der Bewerter aufgehoben wird. Der Unternehmer zeigte Verständnis, wies jedoch darauf hin, dass möglicherweise weitere Informationen erforderlich seien, um die Beschwerde zu unterstützen. Ich erklärte, dass dies nicht unbedingt erforderlich ist. Das Gericht entschied, dass der Betreiber der Plattform klare Informationen benötigt, um eine Rechtsverletzung ohne detaillierte rechtliche oder tatsächliche Überprüfung zu erkennen. Wenn der Betroffene darauf hinweist, dass es keinen tatsächlichen Geschäftskontakt gab, reicht das in den meisten Fällen aus. ■ Gemäß einer aktuellen Gerichtsentscheidung kann man unter bestimmten Bedingungen die Entfernung kritischer Bewertungen verlangen. Es reicht aus, wenn man nachweisen kann, dass die Bewertung auf keinem tatsächlichen Erlebnis mit dem Produkt oder der Dienstleistung beruht. Diese Beschwerde kann so lange aufrechterhalKönnen Arbeitgebende negative Jobportal- Bewertungen entfernen lassen? Ihre frage Von Yasemin Yildirim Ja, Unternehmen können negative Bewertungen entfernen lassen. Unsere antwort Yasemin Yildirim, Rechtsreferentin Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-203 yasemin.yildirim@ berlin.ihk.de Esra Ertan, Rechtsreferentin Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-571 esra.ertan@berlin.ihk.de Georgi Georgiev Rechtsreferent Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-470 georgi georgiev@ berlin.ihk.de Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen Serie # 44 Tägliche Fälle aus der Praxis der Unternehmen FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG SERVICE | Beratung | 62 Berliner Wirtschaft 04 | 2024

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