Berliner Wirtschaft März 2022

ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Info-Veranstaltung Interessierte IHK-Mit- glieder können sich zur Online-Veranstal- tung am 5. April, 10–12 Uhr, anmelden unter: ihk-berlin.de/neue-grundsteuer Grundsteuer FAQs der Finanzverwaltung gibt es auf der offiziellen Berlin-Seite berlin. de unter dem Suchbegriff „Grundsteuer“. Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 23 Grundsteuer Antje Maschke, Rechtsreferentin für Steuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Dafür stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung: Antigona Lesi, Rechtsreferentin Energie & Umwelt Tel.: 030 / 315 10-305 antigona.lesi@ berlin.ihk.de E s ist Freitag Nachmittag. Zwei offene Unternehmeranfragen imMail-Post- fach warten noch auf Antwort – da erreicht mich ein aufgeregter Anrufer mit folgendem Anliegen: Er sei Unternehmer in Berlin-Adlershof und habe dort eine Werkhalle. Nun habe er von einem Geschäftspartner gehört, dass es in Berlin für alle Grundstücke eine neue Grundsteuer geben solle und er dafür eine Erklärung für sein Grundstück abgeben müsse. Ich nicke virtuell und öffne meinen „Bera- tungskoffer“, letztlich ist das nicht die erste Anfrage zu diesem Thema. Ich erkläre kurz die Hintergründe der bundesweiten Reformund dass die neue Grundsteuer zwar erst 2025 zu zahlen sei, aber dass im ersten Schritt alle rund 850.000 Grundstückseinheiten in Berlinmit Stichtag zum 1. Januar 2022 neu zu bewerten seien. Hierzu müsse für jedes Wohn-/Nichtwohngrundstück vomEigentümer eine Erklärung zur Festsetzung des Grundstückwerts imZeitraum zwischen Juli bis spätestens Ende Oktober 2022 elektronisch abgegeben werden. In der Erklärung an das Finanzamt sind neben den allgemeinen Angaben zum Grund- stück wie Steuernummer, Lage des Grundstücks, Grundbuchblattnummer und Flurstücksnummer auch Angaben zur Grundstücksart, Grundstücks- fläche, Bodenrichtwert, Baujahr, Gebäudeart und Bruttogrundfläche zu machen. Für weitere Fra- gen zur elektronischen Übermittlung per ELSTER online und zur Berechnung der Grundsteuer kann ich auf die sehr guten FAQs der Senatsver- waltung für Finanzen in Berlin und vor allem auf die Info-Veranstaltung „Die neue Grundsteuer – Wichtige Änderungen ab 2022 für Grundstücks- eigentümer“ am 5. April verweisen (s. rechts). Der Fahrplan für den Unternehmer ist nun klar, und wir verabschieden uns ins Wochenende. IHK-Antwort von Antje maschke Unternehmerfrage Welche Pflichten kommen ab Juli 2022 auf Grundstückseigentümer zu? Mahshid Daryabegi, Referentin für Außenwirtschaft Tel.: 030 / 315 10-304 mahshid.daryabegi@ berlin.ihk.de SERVICE | Beratung 62 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 03 | 2022

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