Berliner Wirtschaft März 2021

SERVICE | Gründerszene 54 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 03 | 2021 Cannabidiol-Produkte erleben einen Hype. Aber Vorsicht: Nicht alles ist mit der Rechtslage zu vereinbaren. Doch die Weichen sind gestellt – und die Perspektiven gut von Sarah Heuberger und Marta Orosz Alte Kulturpflanze mit viel Potenzial A ls Mundspray, in Badekugeln, im Hun- defutter – CBD-Produkte haben sich auf dem deutschen Markt etabliert. Die Ana- lysten des Marktforschungsinstituts Pro- hibition Partners halten Deutschland nach den USA und Kanada für den nächsten großen Can- nabis-Markt – ein Trend, der sich in der Grün- dung von zahlreichen Start-ups und Onlineshops widerspiegelt. Doch noch immer ist die Rechts- lage für viele dieser Produkte nicht abschließend geklärt. Während manche Firmen Probleme mit der Justiz bekommen, werben andere auf groß- flächigen Plakatwänden und in TV-Spots für ihre Produkte. In Gesprächenmit Juristen, Branchen- verbänden, Händlern, Banken und Zahlungsan- bietern konnten die wichtigsten Fragen dazu geklärt werden. CBD steht für Cannabidiol und ist einer der Hauptwirkstoffe in der Cannabis-Pflanze, der im Gegensatz zumWirkstoff THC nicht berauschend, sondern eher entspannend wirkt. CBD macht nicht süchtig und wird wegen seiner therapeu- tischen Wirkung erforscht. In Deutschland sind gemäß Betäubungsmittelgesetz alle CBD-Pro- dukte illegal, deren THC-Gehalt höher ist als 0,2 Prozent. Außerdem dürfen einige Produkte wie zum Beispiel CBD-Blüten oder bestimmte kalt- gepresste CBD-Öle laut aktueller Rechtslage nicht zum Konsum verkauft werden. Grünes Licht vom Europäischen Gerichtshof In der Frage, ob alle konsumierbaren Hanfpro- dukte illegal sind, hat der Europäische Gerichts- hof im November 2020 eine klare Entscheidung getroffen. „Hanfextrakte mit CBD sind keine Betäubungsmittel“ sagt der Paderborner Wirt- schaftsjurist Kai-Friedrich Niermann, der seit Jahren Cannabis-Unternehmen berät. Das heißt aber nicht, dass sie automatisch auch legal verkauft werden dürfen. Denn Lebensmittel mit CBD-Anteil unterlie- gen der sogenannten Novel-Food-Ver- ordnung. „Das heißt nicht, dass diese Produkte illegal wären“, sagt Nier- mann. Es bedeute nur, dass sie wegen der fehlenden Zulassung noch nicht gehandelt werden dürfen. Nicht nur berauschend: Die Cannabis-Pflanze taugt auch als Heilmittel

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