Berliner Wirtschaft März 2021

Brexit und Zoll Details zu den Folgen des Brexits und zum Handelsabkommen EU-VK unter: ihk-berlin.de/brexit-zoll SERVICE | Beratung 52 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 03 | 2021 Wettbewerbsfragen, Arbeitsrecht, Umsatzsteuer, Zoll – das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung unterstützt die Unternehmen auf vielen Gebieten. Im zwölften Teil der Serie geht es um den Brexit und die Folgen von Mahshid Daryabegi Wieso? Weshalb? Warum? Wer die IHK nicht fragt … Mahshid Daryabegi, Außenwirtschafts- beratung, Referentin Zoll-Workshops Tel.: 030 / 315 10-304 mahshid.daryabegi@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Das sind einige der Ansprechpartner: N un ist es endlich passiert: Der Brexit ist da! Nach langjährigen zähen Verhandlungen haben sich die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich (VK) auf ein Handelsabkommen geeinigt, und der harte Brexit blieb aus. Den- noch ist das VK jetzt kein Mit- glied der EU mehr und als Drittland zu behandeln. Nach Abschluss des Abkommens erhält die IHK Berlin täglich Anfragen von Unterneh- men zu den Folgen des Brexits und der Verein- barung. Seit dem 1. Januar dieses Jahres bedeutet der neue Status für Exporteure und Importeure Zollformali- täten. Besonders umstellen müs- sen sich Unternehmen, die bislang aus- schließlich im EU-Binnenmarkt tätig waren. Für diese stehen nun folgende neue Pflichten an: Bei der Ausfuhr aus der EU in das Vereinigte Königreich fallen an: eine Ausfuhranmeldung (elektronische Abwicklung), die Registrierung beim Zoll mit EORI-Nummer, Ausfuhrgenehmi- gungen werden gegebenenfalls für sensible Güter benötigt, steuerfreie Ausfuhrlieferung, und imVK erfolgt eine Einfuhrabfertigung. Die Höhe der Zölle richtet sich nach demZolltarif des Vereinig- ten Königreichs. Je nach gewählter Lieferbedin- gung („frei Haus“ oder DDP) muss der EU-Expor- teur auch den Import imVK regeln und sich eine VK-EORI beschaffen sowie eine umsatzsteuerli- che Registrierung. Für die Einfuhr in die EU aus Großbritannien hat die Vereinbarung folgende Konsequenzen: eine Ausfuhrabferti- gung im VK, eine Einfuhranmel- dung in der EU, die Registrie- rung beim Zoll (EORI) sowie EU-Zölle (Einfuhrumsatz- steuer, gegebenenfalls Verbrauchsteuer) werden fällig. Je nach Warenart sind außerdem zusätz- liche Lizenzen, Nach- weise oder Zertifikate erforderlich. Das bedeutet für Liefe- rungen zwischen der EU und Nordirland: keine Zollanmel- dungen, normale umsatzsteuerli- che Handhabung (Umsatzsteuer-Iden- tifikationsnummer) und Intrastatmeldungen. In der Praxis ergeben sich bestimmt viele weitere Fragen. Wenden Sie sich gerne an uns. Außenwirtschaft: Zu den Themen Brexit und Zoll informieren auch die Zoll-Workshops der IHK. Informationen unter: ihk-berlin.de/zoll-workshops Internationales Vertragsrecht und Incoterms: IHK-Experte Florian Köhler erläutert das Thema auch im Podcast der ICC Germany unter: incoterms2020.de/artikel ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 12 Brexit Antje Maschke, Steuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de Martina von Mesterhazy, Außenwirtschafts- beratung, Referentin Zoll-Workshops Tel.: 030 / 315 10-242 martina.von.mesterhazy@ berlin.ihk.de Florian Köhler, Internationales Vertragsrecht, Incoterms, Referent Zoll-Workshops Tel.: 030 / 315 10-262 florian.koehler@ berlin.ihk.de

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