Berliner Wirtschaft Februar 2022

ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Verpackungsgesetz Ziel des Gesetzes sind der Schutz der Umwelt und ein fairer Wettbewerb. Natürliche Ressourcen sollen geschont werden, dafür müssen Abfälle vermieden und Rohstoffe im Kreislauf zugeführt werden. In der Verpflichtung stehen u.a. die Hersteller. Einwegkunststoffgetränkeflaschen Der Begriff bezeichnet Getränkeverpackungen in Flaschenform, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel, mit einem Füllvolumen von bis zu 3,0 Litern, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 22 Verpackungsgesetz Antigona Lesi, Rechtsreferentin Energie- und Umweltrecht Tel.: 030 / 315 10-305 antigona.lesi@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Dafür stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung: Antje Maschke, Rechtsreferentin Steuern Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de M ontag 8 Uhr, ich fahre meinen Laptop hoch und nehme einen Schluck Guten-Morgen-Tee. Mein E-Mail-Postfach öffnet sich langsam und lädt die aktuellen E-Mails. Da erspähe ich schon den ersten Betreff: „Änderungen im Ver- packungsgesetz“, und möchte erfahren, was die Frage ist. Der Vertreter eines Mitgliedsunternehmens möchte wissen, was zukünftig zu tun ist mit Ein- wegkunststoffflaschen, die bisher von der Pfand- pflicht befreit waren. Seine erste konkrete Frage lautet: „Ich habe im Dezember 2021 noch eine große Lieferung von verschiedenen Fruchtsäf- ten erhalten. Kann ich diese ohne Pfandsymbol nun nicht mehr verkaufen?“ Die E-Mail enthält noch eine weitere Frage: „Was ist mit meinen Milchflaschen?“ Tatsächlich verhält es sich so, dass laut Novelle des Verpackungsgesetzes seit dem 1. Januar die- ses Jahres Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Säfte oder Milcherzeugnisse enthalten, auch unter die Pfandpflicht fallen. Die Pfandpflicht wurde auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen ausgeweitet. „Da Sie Ihre Lieferung aber noch vor dem 1. Januar 2022 erhalten haben, können Sie Ihre Altbestände noch bis zum 1. Juli dieses Jah- res verkaufen. Für Einwegkunststoffgetränkefla- schen mit Milch beziehungsweise Milcherzeug- nissen läuft eine solche Übergangsfrist sogar bis zum 1. Januar 2024.“ Ich schließe die E-Mail ab und verschicke sie. Mal sehen, was noch für Fra- gen in meinem Postfach warten ... IHK-Antwort von Antigona Lesi Unternehmerfrage Was ändert sich durch die Ausweitung der Pfandpflicht für mich? SERVICE | Beratung 52 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 02 | 2022

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