Berliner Wirtschaft 10/2020

gesellschaften sind in Deutschland in der Mehr- heit und könnten damit steuerlich bessergestellt werden, insbesondere wenn sie aus Regionen mit einemhohen Gewerbesteuer-Hebesatz kom- men. Allerdings müssen dafür noch viele kniff- lige steuerrechtliche Fragen gelöst werden. Die Wirtschaft wartet mit Spannung auf einen ers- ten Gesetzentwurf. ImRahmen einer damit verbundenen Unter- nehmensteuerreform– so die Anregung aus dem DIHK – sollte auch die Thesaurierungsrücklage für Personengesellschaften verbessert werden. Das eigentlich gut gedachte Instrument, um Gewinne im Unternehmen für spätere Investi- tionen und Innovationen zu halten, ist nämlich noch zu kompliziert und wird daher zu selten angewandt. Weitere Reformpunkte könnten Ver- besserungen bei der Verlustverrechnung und zeit- gemäße Abschreibungsregeln sein, erläutert Steu- er-Experte Kambeck. Als ein weiteres großes Reformvorhaben wird auf internationalemParkett die Digitalsteuer dis- kutiert. Damit sollen digitale Unternehmen stär- ker in den Ländern besteuert werden, in denen sie mit ihren Produkten und Dienstleistungen hohe Gewinne erzielen. Klingt in der Theorie logisch, könnte in der Praxis aber andere Verwerfungen nach sich ziehen – auch zumNachteil der export- starken deutschenWirtschaft. Nicht zuletzt, weil Deutschland derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, wird die Bundesregierung hier gefor- dert sein. Auch weniger Bürokratie würde helfen Gleichzeitig stellt sich in der Corona-Krise die Frage, wie stark Unternehmen derzeit durch steuerpolitische Maßnahmen beansprucht wer- den dürfen – etwa durch die elektronische Regis- trierkassenpflicht. Dabei bedeutet das „Kassen- gesetz“ viel mehr als die viel diskutierte Bon- pflicht. So müssen aktuell auch Tausende in ihrer Existenz bedrohte Betriebe neue Kassensysteme einführen. Wenn es nach dem DIHK geht, bietet die gegenwärtige Pandemie auch die Chance, Unter- nehmen im Gegenzug für erforderliche Hygie- neauflagen an anderer Stelle von nicht mehr zeitgemäßer Bürokratie zu entlasten: Ein nahe- liegendes Beispiel sind verkürzte Aufbewah- rungsfristen. Wenn Unternehmen ihre Unterla- gen nur noch fünf statt zehn Jahre archivieren müssten, wäre das für viele Betriebe ein echter Befreiungsschlag. ■ Ansprechpartnerin: Antje Maschke, IHK-Bereich Außen- wirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de des Bruttoinlands- produkts beträgt die Staatsschulden- quote, die durch Hilfsprogramme und Steuerausfälle um 20 Prozentpunkte gestiegen ist. 80% SERVICE | Steuergesetz 59 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 10 | 2020

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