Berliner Wirtschaft 7 + 8 / 2020

Online-Shoppen ist nun auch für die Händler transparenter Vollversammlung Sitzung am 10. September Nach der Geschäftsordnung der Vollversammlung der IHK Berlin § 1 Absatz 3 werden die Termine für die IHK-Vollver- sammlung vorab veröffent- licht. Die nächste Sitzung fin- det am 10. September 2020 (Do., 16 bis 19 Uhr) statt. Die IHK Berlin weist darauf hin, dass die Vollversammlungs- sitzungen „mitglieder-öffent- lich“ sind. Mitglieder der IHK Berlin können sich als Gäste anmelden. Eine Teilnahme ist nur möglich, sofern es die räumlichen Gegebenheiten erlauben. bw Sprechstunde Fragen rund um den Datenschutz Ende Juni fand sie statt, die erste Sprechstunde zu allen Fragen rund um den Daten- schutz. In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwalts- verein konnten 15 Beratungs- termine angeboten werden – die innerhalb eines Tages ausgebucht waren. Auch von beratender Seite gab es positi- ves Feedback: „Es hat uns sehr viel Spaß gemacht, die enga- gierten Berliner Unterneh- merinnen und Unternehmer zu unterstützen“, resümierten die Datenschutz-Anwältinnen Katrin Kirchert und Karina Filusch, „wir freuen uns schon auf die nächsten Sprechstun- den zumThema Datenschutz.“ Wir informieren Sie rechtzei- tig, wie es nach diesem erfolg- reichen Start weitergeht. bs FOTOS: GETTY IMAGES/LARRY WASHBURN, GETTY IMAGES/ WESTEND61, DANIALA INCORONATO Gute Nachrichten für Online- Händler: Seit dem 12. Juli ver- pflichtet die P2B-Verordnung Online-Plattformen zu mehr Transparenz gegenüber ihren gewerblichen Nutzern. Eine Viel- zahl von Online-Händlern ist für einen erfolgreichen Handel auf Online-Plattformen angewie- sen. Die Verordnung zur Förde- rung von Fairness und Transpa- renz (kurz: P2B-Verordnung) soll dieses Abhängigkeitsverhältnis abmildern und die Rechtsposi- tion der Online-Händler stärken. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Accountsperrungen nicht ohne Weiteres vorgenom- men werden dürfen, sondern die Gründe dafür eindeutig, klar und verständlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Plattform benannt wer- den müssen. Änderungen der AGB dürfen grundsätzlich nicht ohne Vorankündigungen erfol- gen. Auch die Ranking-Kriterien für die Positionierung eines Pro- dukts, die häufig eine entschei- dende Rolle bei der Kaufentschei- dung der Kunden spielen, müssen in den AGB dargestellt werden. Kommt es zum Streitfall zwi- schen Händler und Plattform, sollen ein internes kostenfreies Beschwerdemanagementsystem und der Einsatz von Mediatoren die außergerichtliche Streitbeile- gung fördern. Erfasst sind von der Ver- ordnung Online-Marktplätze, Hotel- oder Flugbuchungspor- tale und Vergleichsplattformen. Auch soziale Netzwerke, in denen Waren angeboten werden kön- nen, und App-Stores fallen unter die neuen Regelungen. Online-Plattform-Betreiber sind gut beraten, ihre AGB ent- sprechend anzupassen, umwett- bewerbsrechtliche Abmahnun- gen zu vermeiden. bs Mehr Transparenz im E-Commerce P2B-Verordnung nimmt Plattformen stärker in die Pflicht und stärkt so Rechtsposition von Online-Händlern P2B-Verordnung Die IHK informiert dazu unter: ihk-berlin.de/anforde- rungen-onlineshops Beeke Schmidt, IHK-Expertin für Vertragsrecht Tel.: 030 / 315 10-281 beeke.schmidt@ berlin.ihk.de Datenschutz Die IHK informiert dazu unter: ihk-berlin.de/dsgvo Anmeldung VV Patricia Ackermann patricia.ackermann@ berlin.ihk.de SERVICE | Kompakt 62 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 07-08 | 2020

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