Berliner Wirtschaft 4/2020

digenwesen (IfS) inKöln erfolgreich nachweisen und ist nun u. a. in Berlin im Einsatz. Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, wird dieses Sachgebiet von der Wirtschaft in erheblichemUmfang nachgefragt. Mit der Bestel- lung und kürzlichen Vereidigung von Dirk Jäger als Sachverständigemauf demGebiet „Überprü- fungvonVerdunstungskühlanlagen,Kühltürmen und Nassabscheidern“ (42. BImSchV) konnte die IHK Berlin den ersten Experten für diese The- matik in diesem Jahr gewinnen. Gleichzeitig ist Jäger eine der wenigen Personen aus der Region, die dieseÜberprüfung ab sofort anbietenkönnen. Aufgaben des Sachverständigen Um die Gesundheitsgefahren beim Betrieb von Kühlanlagen durch Legionellen zuminimieren, sieht die 42. BImSchV technische und organisa- torische Pflichten für die Anlagenbetreiber vor. Diese sind in einem umfassenden Pflichtenka- talog festgelegt: Dazu gehören z. B. die Führung eines Betriebstagebuchs, regelmäßige Laborun- tersuchungen des Nutzwassers sowie verpflich- tendeMaßnahmen, die imFalle vonAnstieg oder Überschreitung der Legionellenkonzentration zu ergreifen sind. Die Einhaltung dieses Pflichten- katalogs hat Dirk Jäger in Zukunft zu überwa- chen, dieErgebnissewerden ineinemPrüfbericht festgehalten. Die Sachverständigenprüfung bein- haltet neben der umfangreichen Dokumenten- prüfung beimBetreiber auch eine Ortsbegehung der jeweiligen Anlage. Hierzuwird er von Anla- genbetreibern beauftragt. Erheblich ist in diesem Zusammenhang die vermutete Zahl von über- prüfungspflichtigenAnlagen: Man geht deutsch- landweit von rund 30.000 Anlagen aus, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen könnten. Die Pflicht zur Überprüfung des Anla- genbetriebs durch öffentlich bestellte und verei- digte Sachverständige ist nach § 14 der Verord- nung geregelt und muss alle fünf Jahre erfolgen. Unzulässige Prüfungen unbedingt vermeiden Wie wichtig die IHK-Bestellung tatsächlich ist, zeigt sich in Folgendem: Derzeit werden ent- sprechende Prüfungen auch von Sachverstän- digen angeboten, die dafür nicht von einer IHK öffentlich bestellt wurden, was offensichtlich auf die erhebliche Nachfrage des Marktes zurück- zuführen ist. Diese Prüfungen sind nach Auf- fassung des DIHK und des Bundesumweltmini- steriums jedoch nicht zulässig und wurden von ersten Landesbehörden abgelehnt. Fehlerhafte Prüfungen sind nach § 19 der 42. BImSchV ord- nungswidrig. Sollte von entsprechendenAnlagen ein Unfall verursacht werden, sind strafrecht- liche Konsequenzen denkbar. Anlagenbetreiber sollten deshalb sicherstellen, dass sie ausschließ- lich für das Sachgebiet bestellte Sachverständige (oder Inspektionsstellen Typ A – bei der DAkks gelistet) beauftragen (IHK-Sachverständigenver- zeichnis siehe rechts). Folgende Quellen bieten Unternehmen weitergehende Informationen zum Thema ➜ Verordnungstext: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 47 (samt Anhängen für Untersu- chung, Anzeige und Betriebstagebuch) ➜ VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2: Sicherstel- lung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen ➜ VDMA-Einheitsblatt 24649: Betriebsempfeh- lungen für Verdunstungskühlanlagen ➜ Umweltbundesamt: Empfehlung zur Probe- nahme und zum Nachweis von Legionellen Risiken Kühlanlagen und Nassabscheider werden häufig als „offene“ Anlagen betrieben. Dies birgt das Risiko, dass unter bestimmten Umständen durch Verdunstung des Nutzwas- sers auch Legionellen an die Außenluft gelangen können. Legionellen können beim Einatmen zu schweren Erkrankungen bis hin zu Todesfällen führen. Neben dem Einsatz in der Industrie und Energiewirtschaft werden Kühlanlagen auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden genutzt. Pflichten Um einem möglichen Gesund- heitsrisiko durch Legionellen regulatorisch zu begegnen, hat der Gesetzgeber die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) erlassen, die rechtliche Anforderungen an Aufbau, Betrieb und Überwachung von offenen Kühlanlagen und Nassabscheidern festlegt. Die wichtigsten Pflichten für Anlagenbetreiber von Verduns- tungskühlanlagen und Nassabscheidern sind auf der Website der IHK Berlin in einem Merk- blatt zu finden. Kühlanlagen Gelangen Legionellen an die Außenluft, stellen sie ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar Merkblatt Alle Informationen zu diesem Thema hat die IHK auf ihrer Website zusammengefasst: ihk-berlin.de/verduns- tungskuehlanlagen Jörg Bensmann, IHK-Bereich Weiterbildung & Unter- nehmenssicherung Tel.: 030 / 315 10-250 joerg.bensmann@berlin. ihk.de Neuer Sachverstän- diger: Dirk Jäger ist Diplom-Ingenieur auf dem Gebiet der Klima- und Trocknungstechnik Verzeichnis aller Sachverständigen Bundesweite Übersicht öffentlich bestell- ter Sachverständiger unter: svv.ihk.de 59 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 04 | 2020 SERVICE | Sachverständige

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