Berliner Wirtschaft 4/2020

Ausbildung Wann werden die Prüfungen nachgeholt, und muss man sich dafür anmelden? Der neue Termin wird abhängig von der weiteren Entwicklung der Ansteckungsgefahr festgelegt. Für abgesagte Prüfungen, die bis zum 24. April stattfinden sollten, ist keine neue Anmeldung erforderlich. Die IHK lädt die Betreffenden zum neuen Prüfungstermin ein. In der Ladung werden Prüfungstermin und Prüfungsort mitgeteilt. Entstehen dem Auszubildenden Nachteile, wenn die Prüfung verschoben wird? Grundsätzlich sollten den Prüflingen keine Nach- teile durch eine verschobene Prüfung entstehen. Der ausgefallene Termin wird selbstverständlich nicht als Prüfungsversuch gewertet. Auszubil- dende, deren Zwischenprüfung ersatzlos entfällt, können trotzdem zur Abschlussprüfung zugelas- sen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Verlängert sich die Ausbildungszeit, wenn die Prüfung verschoben wird? Die Ausbildungszeit verlängert sich nicht auto- matisch. Die IHK kann die Dauer aber verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungs- ziel zu erreichen. Dies kann bei einer längeren corona-bedingten Ausfallzeit durchaus der Fall sein. Die Entscheidung liegt bei der IHK, die den Auszubildenden dazu anhört. Finanzierungshilfen An welches Kreditinstitut kann sich ein Kleinunternehmer in der jetzigen Lage wenden, um das für ihn passende Hilfsangebot zu finden? Der Kleinunternehmer sollte in dieser Situation als Erstes mit seiner Hausbank sprechen. Außer- dem kann er über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbank (finanzierungsportal.ermoegli- cher.de) eine unbürokratische und einfache Finanzierungsanfrage stellen. Können nur diejenigen Soforthilfen bekommen, die dazu Hilfsprogramme des Bundes oder andere Hilfsprogramme in Anspruch genommen haben? Der Senat will mit dieser Bedingung verhindern, dass Unternehmen den Zuschuss beantragen, ohne „bedürftig“ zu sein. In jedem Fall hat das Bundesprogramm Vorrang vor dem Landespro- gramm. Und es muss zumindest erklärt werden, dass erst mal alle anderen zur Verfügung ste- henden Instrumente wie eben Grundsicherung und KUG beantragt werden/wurden (unabhängig davon, ob man sie erhält oder nicht). Müssen die 5.000 Euro Soforthilfe (aus Soforthilfepaket II) zurückgezahlt werden? Bei diesem Soforthilfeprogramm handelt es sich um Zuschüsse, die grundsätzlich nicht zurückge- zahlt werden müssen. Kontaktbeschränkungen Haben Mitarbeitende aufgrund der Maßnahmen-Verordnung des Landes Berlin einen Anspruch auf Homeoffice? Nein. Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht trotz der Regelungen nicht. Arbeitgeber sind aufgefordert, Homeoffice so weit wie möglich zu gestatten. Wie weisen sich Beschäftigte des Unter- nehmens auf dem Weg zur Arbeit aus? Beschäftigte müssen bei Kontrollen glaubhaft machen können, dass sie beruflichen Tätigkeiten nachgehen oder auf dem Weg zur Arbeit sind. Eine spezielle Ausweispflicht besteht nicht. Im Falle einer Kontrolle genügt ein Dienstausweis, Hausausweis o. Ä. Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber auch ein entsprechendes Schrift- stück formlos zur Verfügung stellen. 77% der Unternehmen im Berliner Tourismus werden mehr als die Hälfte ihres Umsatzes einbüßen. » Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin Berlin muss in diesen Zeiten unkonventio- nelle Wege gehen, um die größte wirtschaftliche Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg zu meistern. 11 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 04 | 2020 AGENDA | Corona-Krise

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