Berliner Wirtschaft 4/2020

Fast alle Berliner Unternehmen sind von der Corona-Krise betroffen – es sind massive Maßnahmen notwendig WAS JETZT IN DER KRISE ZU TUN IST ie IHK Berlin berät ihre Mitglieds- unternehmen zu allen Themen der Corona-Krise. Zu erreichen ist sie per Mail unter corona@berlin.ihk.de und telefonisch montags bis donnerstags 8 bis 17 Uhr sowie freitags 8 bis 16 Uhr unter der Hotline 030 / 315 10-919. Online gibt es Informationen unter ihk-berlin.de/corona. Hier ein Auszug aus den häufigsten Fragen. (Stand: 25. März 2020) Arbeitsrecht Wie kann Kurzarbeitergeld helfen, und wer kann es wo beantragen? Kurzarbeitergeld ermöglicht Betrieben, Arbeit- nehmer zu halten und Arbeitsausfall zu über- brücken. Anspruch darauf haben Betriebe mit mindestens einem Arbeitnehmer, und es muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen. Die Kurzarbeit muss bei der Arbeits- agentur zur Prüfung angezeigt werden. Bei posi- tivem Ergebnis wird das Geld online beantragt. Wie erfolgt die Berechnung? Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauscha- lierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Netto-Entgelts. Können Unternehmen Sozialbeiträge wegen der Corona-Krise später zahlen? Der GKV-Spitzenverband hat Maßnahmen zur Unterstützung der vom Coronavirus betroffe- nen Arbeitgeber und Mitglieder bei der Zahlung der Beiträge veröffentlicht. Auf Antrag können Unternehmen Sozialbeiträge später zahlen, wenn sie wegen der Corona-Krise in Schwierig- keiten sind. FOTO: GETTY IMAGES/WWW.BERNHARDLANG.DE Jeder für sich: Social Distancing ist das Gebot der Stunde, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen 77% der Unternehmen in Berlin fordern in einer aktuellen IHK-Umfrage nicht rückzahlbare Zuschüsse. D 10 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 04 | 2020 agenda Corona-Krise

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