Berliner Wirtschaft 4/2019

55 berliner wirtschaft 04 / 2019 service / Brexit hat die britische Regierung Ende vergangenen Jah- res einen Entwurf für die Trade Marks (Amend- ment etc.) (EU Exit) Regulations 2018 vorgelegt, der unabhängig von einem Austrittsabkommen gilt. Inhalt dieses Entwurfs sind Regelungen zum Umgang mit Unionsmarken nach demBrexit. Vor- gesehen ist, dass eingetragene Unionsmarken „ge- klont“ werden. Das heißt, sie werden ohne Sach- prüfung, mit gleicher Priorität, Seniorität und Sta- tus (d. h. Schutzablauf, Klassifikation) in GB als sogenannte „comparable trade marks (EU)“ über- nommen und erscheinen imMarkenregister. Die- ses Verfahren erfolgt automatisch und ist kosten- frei. Laufende gerichtliche Verfahren werden mit dem geklonten Recht weitergeführt, ebenso blei- ben Vereinbarungen und Lizenzen in GB gültig. So weit, so gut. Benutzungszwang für die Marke in GB Für Unternehmer bleibt jedoch einiges zu beach- ten. So sind Lizenzverträge, die räumlich die ge- samte EU erfassen, einer Vertragsauslegung zum Territorium der Lizenz und lizenzierten Rechten zu unterziehen. Zudem entsteht ein Benutzungs- zwang für die Marke in GB, der sie nach fünf Jah- ren Nichtbenutzung löschungsreif werden lässt. Daneben setzt sich zwar die Erschöpfung der Rechte aus Unionsmarken bei Importen nach GB fort, ob jedoch umgekehrt ein Inverkehrbringen in GB auch eine Erschöpfung in der EU bewirkt, ist bisher nicht Teil der Regelungen. Gleiches gilt nach den The Designs and International Trade Marks (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019 für internationale Registrierungen, die in GB zukünftig „comparable trade marks (IR)“ heißen, sowie für eingetragene Geschmacksmuster. Schützender Schirm? Geschäfte mit UK sind von vielen offenen Fragen begleitet IHK Berlin hilft bei Schutzrechten Die IHK Berlin bietet je- den letzten Dienstag im Monat eine kostenlose anwaltliche Beratung an. Während des halbstündi- gen Termins können In- teressenten ihren kon- kreten Sachverhalt einer ersten rechtlichen Ein- schätzung unterziehen. Informationen zur Exportkontrolle Der Brexit ohne Abkom- men führt in der Export- kontrolle zu Genehmi- gungspflichten bei Gü- tern mit doppeltem Verwendungszweck (Du- al-Use). Um EU-Unter- nehmen weiterhin die sofortige Ausfuhr die- ser Güter in das Verei- nigte Königreich (UK) zu ermöglichen, will das BAFA allgemeine Geneh- migungen für den Du- al-Use-Bereich einfüh- ren. Darüber hinaus soll UK nach einem Vor- schlag der EU-Kommis- sion in die begünstig- ten Bestimmungsziele der Allgemeinen Geneh- migung Nr. EU001 (nicht Patentamt bietet Unterstützung bei der Anmeldung Hilfe bei der Anmeldung gewerblicher Schutz- rechte und umfangrei- che Informationen da- zu sind beim Deutschen Patent- und Markenamt zu finden. 1 2 3 Informationen und Unterstützung Die IHK Berlin, aber auch andere Institutionen halten Service-Angebote für Unternehmen vor Kommentar des DIHK Der Präsident des DIHK, Dr. Eric Schweitzer, kommentiert die britische Politik und ihre Konsequen- zen für deutsche Unterneh- men. Der Beitrag unter dem Suchwort: Brexit www.dihk.de Juristische Beratung ihk-berlin.de/gewerb- liche-schutzrechte Infos beim BAFA bafa.de unter Außenwirtschaft Brexit bei der IHK Alle Informationen: ihk-berlin.de/brexit bei Gütern der Anhänge IIg und IV Dual-Use-VO) aufgenommen werden. Zur Fortgeltung bereits erteilter Genehmigungen hat das BAFA Informati- onen angekündigt. 4 Aktuelle Infos zu Brexit und Berlin Die IHK stellt nicht nur wirtschaftspolitische Konsequenzen des Bre- xits für Berlin dar, sie in- formiert auch umfassend über die Maßnahmen, die Unternehmen ergrei- fen müssen, u. a. beim Zoll oder bei Verträgen. Patente im Ausland dpma.de unter Patente

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1