Berliner Wirtschaft 3/2020

Insgesamt wurden zum Jahreswechsel mehr als 800 Änderungen in das Regelwerk Incoterms 2020 aufgenommen – ein Überblick von Florian Köhler Internationaler Handel neu geregelt A ls es um Neue- rungen beste- hender Regel- werke zum Jah- reswechsel ging, haben zahlreiche IHK-Mitglie- der auch bei den Inco- terms 2020 genauer hin- gehört und hingesehen. Im Sinne einer übersichtlichen Information fasst der vorliegende Beitrag die wesentlichen Neuerun- gen kurz und knapp zusammen. Die Incoterms sind internationale Ver- tragsklauseln, die von der Internationalen Han- delskammer (ICC) in Paris herausgegebenwerden und in gut 90 Prozent aller internationalen Han- delsgeschäfte verwendet werden. Kurz gesagt: Sie regeln zwischen Verkäufer und Käufer, wer die Ware bis wohin liefern beziehungsweise bezahlen muss („Kostenübergang“) und ab welchem Zeit- punkt Verkäufer oder Käufer für die Beschädi- gung oder Zerstörung der Ware haften („Gefahr- übergang“). Klauseln wie „ExWorks“ (EXW) oder „Delivered Duty Paid“ (DDP) werden somanchem aus seinem Geschäftsbereich bekannt sein. Aus gutem Grund erreichen die IHK bei- nahe täglich Anfragen zu den aktuellen Ände- rungen. Auch bei den Inco- terms gehört es zu den Grundvoraussetzungen erfolgreicher Geschäfte, auf dem neuesten Stand zu sein. Bei den Incoterms 2020 steckt der Teufel tat- sächlich im Detail. Während eine Lieferbedingung wegfällt und dafür eine neue geschaffen wurde – DAT wird zu DPU –, sind es vornehmlich Themen wie Mindest- deckungssummen bei Versicherungen im Seefrachtverkehr oder „On-Board“-Vermerke bei Konnessements („Seefrachtbrief“) unter der Klau- sel FCA, die neu sind. Insgesamt wurdenmehr als 800 Änderungen im Regelwerk aufgenommen. Auch wenn es niemandem erspart bleibt, sich über aktuelle Vorschriften und Regeln zu infor- mieren, hilft die IHK Berlin mit ersten Informa- tionen und Einschätzungen per E-Mail, Tele- fon oder über die Internetseite weiter. Und wer sich zum ersten Mal mit diesem Thema befas- sen will: Die IHK Berlin bietet einen passgenauen Zoll-Workshop „Internationale Lieferbedingun- gen Incoterms® 2020“ an, der Grundlagen und Neuerungen vermittelt (s. auch S. 58). Auch dazu können Interessierte die IHK kontaktieren. ■ FOTOS: GETTY IMAGES/JORG GREUEL, FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG/IHK BERLIN Internationaler Handel folgt den Incoterms Florian Köhler, IHK-Bereich Außenwirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-262 florian.koehler@ berlin.ihk.de SERVICE | Außenwirtschaft 56 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 03 | 2020

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1