Berliner Wirtschaft 2/2020

Betriebswirt Schad: „Wir haben fürs Login ent- sprechende Firmenkarten.“ Daniel Brauer, Geschäftsführer der Stadtmobil Berlin GmbH, bietet stationsbasiertes Carsharing. „Wir sind in vielen Teilen der Stadt vertreten, aber natürlich nicht flächendeckend.“ Für Unterneh- men kann diese Variante interessant sein, wenn die Wagen ein paar Gehminuten entfernt ste- hen. „Wir sind deshalb auch bereit“, ergänzt der 43-Jährige, „Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu positionieren.“ Die lassen sich dann problemlos auch überregional nutzen, müssen am Ende nur wieder auf dem Stellplatz geparkt werden. Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten ein Fahrzeug auch für Privatfahrten zur Verfügung stellen wollen, geht das ebenfalls in der Form des Carsharings. Dann logge sich der Interessierte, so Brauer, nicht über den geschäftlichen, sondern den privaten Account der Firma ein. Dadurch behalten Arbeitgeber die nötige Übersicht. ■ beiden geschäftsführenden Gesellschafter der BICICLI Holding beraten Betriebe bei passge- nauen Mobilitätskonzepten und bieten Lösun- gen für die firmeneigene Infrastruktur. Ihnen zufolge belegen Studien, wie uninteressant mitt- lerweile Dienstwagen für Beschäftigte in Groß- städten sind. Die seienmorgens und abends ange- sichts verstopfter Straßen zu langsam und dazu noch klima- und luftschädlich. Die üblichen Pendlerstrecken – zum Großteil zwischen drei und 20 Kilometern – lassen sich besser anders bewältigen: Der Wirtschaftswissenschaftlerin Wanat zufolge „insbesondere mit dem E-Bike – oder intermodal durch geschickt kombinierte Streckenabschnitte aus Auto-, Bus-, Bahn- und Radfahrten“. Dem steuerprivilegierten Dienstrad komme dabei eine besondere Rolle zu. Die Vorteile fasst ihr Kollege Jansen so zusam- men: „Bei der Brutto-Entgeltumwandlung sparen Arbeitgeber und -nehmer Steuer- wie auch Sozi- alabgaben.“ Diese Beträge könnten die Firmen etwa in Form einer Versicherung an interessierte Beschäftigte weitergeben. Der Ökonom rechnet vor: „Ein vollversichertes Rad imWert von 1.000 Euro kostet den Arbeitnehmer dann nur noch 16 Euro netto bei 36 Monaten Leasinglaufzeit.“ Auch die Arbeitgeber profitieren, so Jansen. Der Ökonomie-Professor verweist auf medizinische Studien, die bei bewegungsfreudigen Rad-Pend- lern von 25 Prozent weniger Krankenfehltagen ausgehen. Außerdem erinnert er an die in Innen- städten besonders bedeutenden Erschließungs- und Betriebskosten von Parkraum. Sein Argu- ment: „Auf einen Autostellplatz passen acht bis elf Fahrräder.“ Da ließe sich sparen. Firmenchef Schad rechnet damit, dass bald jeder Fünfte im Unternehmen ein Jobrad nutzt: „Wir bieten unseren Beschäftigten, wenn sie zumindest ein Jahr bei uns arbeiten, ein Hochleis- tungsrad oder E-Bike imRahmen der Gehaltsum- wandlung an.“ Schad zufolge gibt es auch viele Beschäftigte bei aveato, die den öffentlichen Nah- verkehr nutzen, wofür es ebenfalls finanzielle Unterstützung gibt. Dienstwagen hingegen, die etwa Führungskräften auch privat zur Verfügung stehen, gibt es bei ihm nicht. Auf demBetriebshof des als nachhaltig zerti- fizierten Unternehmens stehen eine Reihe elekt- risch betriebener Street-Scooter fürs Liefern der Ware bereit. Wenn ein Mitarbeiter aber beispiels- weise für eine Catering-Beratung zum Kunden fahren will, nutzt er Car2go, Sixt oder DriveNow. „Das funktioniert in Berlin fantastisch“, sagt Normale Fahrräder. Wenn Arbeitgeber einem Beschäftigten neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen weiteren Vorteil gewähren, indem sie ihm ein Dienstfahrrad auch für den privaten Gebrauch überlassen, so ist das für den Arbeitnehmer steuerfrei. Voraussetzung: Es handelt sich um kein Kraftfahrzeug. Schnelle E-Bikes. Sobald der Motor eines Elektrorades beim Treten auch Geschwindig- keiten von mehr als 25 Stundenkilometern unterstützt, gilt das Gefährt als Kraftfahrzeug. Die Folge: Für den begünstigten Arbeitnehmer erhöhen sich die Einkünfte aus nicht selbststän- diger Arbeit. Der Betroffene muss monatlich in der Regel 0,25 Prozent des Bruttoherstellerprei- ses als zusätzlichen Arbeitslohn versteuern. Bus- und Bahnfahrten. Betriebe können Beschäftigten steuerfrei ein ÖPNV-Firmenticket finanzieren, sofern der Zuschuss zusätzlich zum Lohn gewährt und auf die Aufwendungen des Arbeitgebers auf der Jahreslohnsteuerbeschei- nigung eingetragen und damit auf die Entfer- nungspauschale des Arbeitnehmers angerech- net wird (vbb.de/fahrpreise/firmenticket) . Mobile Optionen Die einzelnen Angebote für Beschäftigte werden steuerlich unterschiedlich behandelt Lidija Piasek, IHK-Referentin für Außenwirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-208 lidija.piasek@berlin.ihk.de 25% weniger Kranken­ fehltage weisen medizinische Studien für Arbeitnehmer aus, die mit dem Fahrrad zur Arbeit pendeln. FOTOS: GETTY IMAGES/ WESTEND61 / JO KIRCHHERR,FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG/IHK BERLIN 57 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 02 | 2020 SERVICE | Mobilität

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