Berliner Wirtschaft 2/2019

55 berliner wirtschaft 02 / 2019 service / Kompakt Zukünftig stellen die 79 IHKs in Deutschland den Gewerbeämtern alle Daten zu Sachkundeprüfungen und Unterrichtungen in der Bewa- chung in einer bundesweiten Da- tenbank zur Verfügung. Verwen- det werden sie für die Überprüfung der Qualifikation von Bewachungs- unternehmern und ihren Mitarbei- tern. Das Großprojekt der Kammer- organisation erfüllt eine Anforde- rung aus dem neu gefassten § 34 a der Gewerbeordnung. Zum 1. Juli 2019 wollen die Ge- werbeämter unter Federführung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dann mit einem bundesweiten Bewa- cherregister (BWR) folgen. Von dem Zeitpunkt an können Behörden bundesweit alle Daten zu Gewer- betreibenden und zumPersonal der Bewachungsbranche abrufen und beispielsweise für wirkungsvolle Kontrollen vor Ort oder bei Geneh- migungsverfahren für Gründer und neue Mitarbeiter einsetzen. Erlaub- nisverfahren sollen so schneller ab- gewickelt werden können. lsg Bessere Kontrollen durch nationales Bewacherregister Am 20.12.2018 ist die neue Ver- sicherungsvermittlungsverord- nung (VersVermV) in Kraft getre- ten, die Ausführungsvorschriften für das IDD-Umsetzungsgesetz enthält, das bereits seit Febru- ar vergangenen Jahres gilt. Dabei stehen insbesondere die neuen Ausführungsvorschriften für IDD-Umsetzungsgesetz Gewerbeordnung Für Versicherungsvermittler und -berater keine Meldepflichten der Weiterbildungsstunden an die IHK Im Bewachungsgewerbe kann die Qualifi- kation ab Juli besser überprüft werden FOTOS: GETTY IMAGES/HERO IMAGES, PA/KEYSTONE Weiterbildungsverpflichtungen für Versicherungsvermittler und -berater im Fokus. Diese, wie auch die Regelun- gen zu Form und Anforderun- gen in § 7 der Verordnung, wer- den konkretisiert. Es gibt keine Meldepflicht derWeiterbildungs- zeitstunden an die IHK– auch auf Betreiben der Kammerorganisa- tion. Versicherungsvermittler und -berater müssen Nachwei- se und Unterlagen fünf Jahre in ihren Geschäftsräumen für eine Überprüfung aufbewahren. Neu sind besondere Pflichten zur Ver- meidung von Interessenkonflik- ten und für die Vermittlung von Versicherungsanlageproduk- ten. Stark ausgeweitet wurde die Verpflichtung zum Beschwerde- management (§ 17 VersVermV). Es besteht nun eine Pflicht, gegebe- nenfalls an einem Schlichtungs- verfahren teilzunehmen. nue Versicherungsvermittler müssen keine Weiterbildungszeitstunden melden Versicherungs- vermittlungs- verordnung Download auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/ versicherungs- vermittler ANZEIGE INDUSTRIE- UND GEWERBEBAU RRR Stahlbau GmbH Büro Berlin • Kadettenweg 12 • 12205 Berlin T 030 8335381 • weinholz@rrr-bau.de www.rrr-bau.de SCHLÜSSELFERTIGER EFFIZIENZBAU RRR_Anzeige 113 x 77 mm_01.indd 1 29.11.18 13:43

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