Berliner Wirtschaft 1/2020

Die neuen Sachverständigen, flankiert von Jörg Bensmann und Bettina Schoenau (beide IHK Berlin): Dipl.-Ing. Johannes Becker, Dipl.-Ing. Jan Bredemeyer, Dr.-Ing. Thomas Schrepfer, Dincer Güney (v. l.) FOTOS: IHK BERLIN, GETTY IMAGES/JAKEOLIMB Im vergangenen Jahr hat die IHK Berlin insgesamt elf Sachverstän- dige öffentlich bestellt, vier davon allein im Dezember. Dabei ist die Nachfrage nach Gutachtern in den betreffenden Sachgebieten beson- ders hoch. Dincer Güney und Dipl.-Ing. Johannes Becker werden zukünf- tig als öffentlich bestellte Sachver- ständige für die Überprüfung von Geldspielgeräten tätig sein. Worum es bei diesem Sachgebiet geht? Als Maßnahme für eine effektive Überwachung der Geldspielgeräte wird durch die Spielverordnung eine in periodischen Abständen vorzunehmende Kontrolle vor- geschrieben, ob Nachbaugeräte weiterhin dem von der Physika- lisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüften Baumuster ent- sprechen. Das heißt ganz konkret: Aufgabe der Sachverständigen ist es, zu prüfen, ob das jeweilige – zum Beispiel in einer Spielhalle aufgestellte – Geldspielgerät mit der zugelassenen Bauart überein- stimmt und ob sich die nach Spiel- verordnung geforderten Bedien- funktionen und Informationen am Gerät in einem technisch ein- wandfreien Zustand befinden. Zwei weitere Sachverständige, Dr.-Ing. Thomas Schrepfer und Dipl.-Ing. Jan Bredemeyer, erhiel- ten zu ihren bisherigen Bestellun- gen – Schrepfer ist bereits bestellt für „Schäden an Gebäuden“, und Bredemeyer begutachtet bereits im Bereich „Wärme- und Feuch- teschutz, Abdichtungen“ – nun auch die öffentliche Bestellung für „Fenster aus Holz, Kunststoff, Metall und Glas“ (Bredemeyer) und „Fassaden, Wärmedämmverbund- systeme, Putze“ (Schrepfer). Sowohl zum Thema „Fenster“ als auch zum Thema „Fassaden“ besteht eine große Nachfrage aus der Wirtschaft nach Sachverstän- digenleistungen auf diesen Sach- gebieten. In der Kombination mit ihren bisherigen Bestellungsge- bieten sind die Ingenieure Tho- mas Schrepfer und Jan Bredemeyer damit besonders geeignet für sach- gebietsübergreifende Spezialfra- gen beziehungsweise -problema- tiken. ben Experten für besonders gefragte Sachgebiete Gleich vier neue Sachverständige wurden von der IHK Berlin im Dezember öffentlich bestellt Achtung bei Baustellen in Sachen Verkehrszeichenplan Verkehrszeichenplan Bei Baustellen auf öffentlichem Grund Pflicht Unternehmen, die Baumaß- nahmen auf öffentlichem Straßenland durchführen, müssen einen Verkehrszei- chenplan an der Baustelle aus- hängen. Diese Regelung gilt seit Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes am 18. Juli 2018. Darin heißt es: „Der für den jeweiligen Abschnitt rele- vante Verkehrszeichenplan ist vor Ort öffentlich einsehbar und barrierefrei zugänglich durch den Bauherrn oder den beauftragten Unternehmer (...) auszuhängen.“ (§ 39 Abs. 2). Da das Mobilitätsgesetz durch einen Abschnitt zum Fußverkehr fortgeschrie- ben wird, findet sich die Vor- schrift dann voraussichtlich in § 22 Abs. 7. Vorgaben für die Umsetzung finden Unter- nehmen künftig auf demHin- weisblatt, das Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anord- nung ist. Dazu gehört: Der Ver- kehrszeichenplan soll maxi- mal DIN-A2-Format haben und möglichst laminiert sein. Er soll sichtbar ausgehan- gen werden, sofern möglich im Fußgängerbereich. Auch die zuständige Behörde muss genannt werden. kna Jörg Bensmann, IHK-Bereich Weiter- bildung & Unterneh- menssicherung Tel.: 030 / 315 10-250 joerg.bensmann@ berlin.ihk.de Weitere Informationen Die Senatsverwaltung informiert dazu unter: berlin.de/ senuvk/verkehr/ mobilitaetsgesetz/ Julia Knack, IHK-Bereich Stadtentwicklung & Internationale Märkte Tel.: 030 / 315 10-846 julia.knack@berlin. ihk.de SERVICE | Kompakt 62 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 01 | 2020

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