Berliner Wirtschaft Juli/August 2021

Der Beruf des Brauers und Mäl- zers hat lange Tradition. Bereits seit 1934 ist er im Verzeichnis der Gewerbe eingetragen. Mit mehr als 1.400 Brauereien liegt Deutsch- land international auf dem vier- ten Platz der Bierbraunationen. Die gute Ausbildung in Deutsch- land ist international begehrt. So erlernen nicht nur Deutsche den Beruf des Brauers und Mälzers, sondern auch junge Menschen aus ganz Europa, den USA und Asien. Jetzt wurden die Ausbildungsin- halte und die Prüfungen aktua- lisiert. Die neue Ausbildungsord- nung tritt am 1. August in Kraft. Die IHK Berlin informiert dazu in einer digitalen Veranstaltung am 21. September. fal Mit kultureller Vielfalt zu mehr Fachkräften Das Projekt „Unternehmensberatung Diversity“ bietet kostenfreie Schulungen und Workshops an Wie Divsersity funktioniert, können KMU jetzt kostenfrei lernen Ein wichtiger Teil der Fachkräf- tesicherung ist es, kulturelle Vielfalt zu fördern. Dieser Pro- zess sollte jedoch fundiert sein. Während große Unternehmen häufig ganze Stellen oder Pro- gramme dafür bereithalten, kön- nen kleinere Unternehmen dies meist nicht leisten. Deshalb bietet das Projekt „Unternehmensbera- tung Diversity“ kostenfreie indi- viduelle Beratungen, Schulungen und Workshops an. Ob bereits Mitarbeitende aus anderen Kul- turkreisen beschäftigt sind oder dies beabsichtigt wird – das Pro- jekt leistet konkrete Unterstüt- zung, eine offene Unternehmens- und Organisationskultur zu ent- wickeln, die Vielfalt als Chance sowie Erfolgsfaktor für nachhal- tige Integration sieht und damit das Unternehmensprofil und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. due Ausbildungsordnung Brauer und Mälzer Schlichtung Probleme durch Zusatzvertrag Die Schlichtungsstelle der IHK Berlin ermöglicht Aus- zubildenden und Ausbilden- den, etwaige Streitigkeiten in neutraler Atmosphäre und auf Augenhöhe zu klären. Ein Gespräch bietet die Chance auf schnelle Problemlösung. In diesemFall wandte sich ein Auszubildender an die Schlichtungsstelle, weil sein Ausbildungsbetrieb die Aus- bildungsvergütung gekürzt hatte. Dazu kam, dass es kurz nach dem Abschluss des Aus- bildungsvertrages eine ver- tragliche Vereinbarung über die Rückzahlung von Geld bei vorzeitigem Ende sowie eine Bindung an das Unternehmen als Arbeitnehmer nach dem Ausbildungsverhältnis gege- ben hatte. Maßnahmen wie diese fallen durch das Berufs- bildungsgesetz in § 12 jedoch unter „Nichtige Vereinbarun- gen“. Eine Vertragsvereinba- rung über ein anschließendes Arbeitsverhältnis ist frühes- tens sechs Monate vor Aus- bildungsende möglich, und Vertragsstrafen oder Entschä- digungen benachteiligen Azu- bis. Der durch diese Gemen- gelage entstandene Konflikt zwischen Azubi und Betrieb war intern nicht zu lösen. Im Schlichtungsgespräch einigten sich beide Seiten sehr schnell auf die Nachzahlung der Vergütung und beteuer- ten gegenseitig, dass eineWei- terbeschäftigung durchaus gewünscht sei. Der leistungs- starke Azubi stand kurz vor Ausbildungsabschluss und ist als zukünftige Fachkraft im Betrieb willkommen. du FOTOS: GETTY IMAGES/MARKO GEBER, GETTY IMAGES/STEPHEN SIMPSON SCHLICHTUNG IN DER AUSBILDUNG Katrin Dummer, IHK-Ausbildungs- beratung Tel.: 030 / 315 10-361 katrin.dummer@ berlin.ihk.de ihk-berlin.de/ausbil- dung-schlichten Katja Falkenberg, IHK-Ausbildungs- beratung Tel.: 030 / 315 10-472 katja.falkenberg@ berlin.ihk.de FACHKRÄFTE | Kompakt 52 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 07-08 | 2021 FAW Unternehmens- service diversity-berlin@ faw.de Tel.: 030 / 568 26 79-0 deberatung-faw.de/ diversity

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