Berliner Wirtschaft Juli/August 2021
imRahmen der Baunutzungsverordnung gleich- gestellt mit Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordellen und als Vergnügungsstätten eingestuft. Mit der Einschränkung, dass sie aus stadtplaneri- scher Sicht ausschließlich in Misch- und Kernge- bieten, in urbanen Gebieten nur ausnahmsweise und in Wohngebieten nicht zulässig sind. Aus- grenzung also statt Integration einer Branche, der Berlin viel zu verdanken hat: kulturell, touristisch und wirtschaftlich. Oder anders gesagt: Endlich wird eine Szene von der Politik so wahrgenom- men, wie sie es eigentlich schon lange verdient hat, als ein kulturelles Biotop nämlich mit kre- ativwirtschaftlicher Ausrichtung: bunt, schrill und provokativ. Ein Ort der Freiheit, wo man sein kann, wie man will, ohne sich gesellschaftlichen Zwängen anpassen zu müssen. Position bei Standortplanung gestärkt Mit dem jetzt getroffenen Beschluss stehen Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug auf einer Stufe mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern. Das bedeu- tet, dass die Position der Clubs bei der Planung neuer Gebiete in den Innenstädten und auch in ländlichen Gebieten gestärkt ist. Orte, die bei der Stadtplanung bisher der sogenannten Hochkul- tur vorbehalten waren, können so auch als Club- standorte genutzt werden. Auch im Rahmen der Stadtentwicklung hat sich die Situation von Clubs und Livespielstät- ten durch die Novellierung der Baunutzungsver- ordnung verbessert. Früher als Vergnügungsstät- ten nicht besonders schützenswert, mussten sie häufig der Bebauung weichen. Ohne Alternativen blieb, wenn überhaupt, nur der Rückzug an den Stadtrand übrig. Durch das kulturelle Upgrade sind diese Zeiten vorbei, denn ein etablierter Kulturort ist schwerer zu verdrängen als eine Vergnügungsstätte. Für Clubbesitzerin Pamela Schobeß sind es endlich mal wieder gute Nachrichten für eine durch Corona wirtschaftlich stillgelegte Szene, die bei einemhoffentlich baldigen Neustart unter verbesserten Rahmenbedingungen öffnen kann: „Musikclubs sind kulturelle Einrichtungen, die als integraler Bestandteil des kulturellen Lebens die Identität von Stadtteilen prägen“, so Scho- beß. „Nun ist ein veraltetes Gesetz an die Reali- tät angepasst worden. Das hilft, Städte und Quar- tiere lebendig und lebenswert zu erhalten und kulturelle Orte vor Verdrängung zu schützen.“ Oder anders gesagt: Endlich geschafft! ■ BRANCHEN | Kultur 37 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 07-08 | 2021 Der Standort für Technologieunternehmen im Flughafenumfeld Bereits 70 Unternehmen aus den Bereichen Mobilität, Digita- lisierung, Green Tech sowie Life Science haben sich für den Standort in unmittelbarer Nähe der TH Wildau, des Fraunhofer IAP, des Zentrums für Künstliche Intelligenz in der Public- Health-Forschung am Robert-Koch-Institut (ZKI-PH) sowie des DESY Zeuthen entschieden - mit direktem S-Bahn- und Autobahnanschluss sowie in 10-minütiger Fahrzeit zum Flughafen BER. 30.000 m² attraktive Büro- und Hallenfläche in vier Objekten: • Zentrum für Luft- & Raumfahrt (ZLR) I • Zentrum für Luft- & Raumfahrt (ZLR) III • Zentrum für Zukunftstechnologien (ZFZ) • Technologie- und Gründerzentrum Wildau (TGZ) Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH Freiheitstraße 120 B | 15745 Wildau Tel.: +49 3375 5238-0 E-Mail: info@wfg-lds.de Internet: www.wfg-lds.de www.zlur.de www.zentrum-fuer-zukunftstechnologien.de www.tgz-wildau.de ZENTRUM FÜR ZUKUNFTSTECHNOLOGIEN
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