Berliner Wirtschaft Dezember 2025

Rechtsquelle Inhalt Ansprechpartner Weitere Infos Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien / EU-Batterieverordnung neue Regelungen ab 1. Januar 2026 Die EU-Batterieverordnung sieht einen EU-weit harmonisierten Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Regelungen gelten sukzessive und richten sich nach den jeweiligen Übergangsfristen. Mit der Verordnung sollen die Anforderungen an Batteriearten und damit verbundene Pflichten für die betroffenen Wirtschaftsakteure geregelt werden. Auch im Jahr 2026 gelten für Unternehmen neue Regelungen, so z. B. hinsichtlich der Erklärung zum CO2-Fußabdruck oder die Kennzeichnung von Batterien. Ab dem 18. August 2026 sind darüber hinaus weitere Kennzeichnungspflichten zu beachten. Vesna Mokorel Kalusa Weitere Infos: Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) und Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) voraussichtlich ab 1. Januar 2026 Folgende Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sind geplant: • Einführung von E-Learning und Online-Unterricht als zulässige Form der Weiterbildung (§§ 5, 6 BKrFQG /BKrFQV). • Erweiterung des Sprachenkatalogs (8 Sprachen) für die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation. • Datenschutzrechtliche Ergänzungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) zur Erfassung digitaler Unterrichtsformen. Ulrike Martinius Weitere Infos: Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen ab 1. Januar 2026 Im Gefahrgutrecht erfolgen die Änderungen in unterschiedlichen Regelwerken, im Einzelnen: • Der Begriff „Verlader“ bei freigestellten Gütern wird neu definiert (§ 2 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt / GGVSEB). • Änderungen in der Pflicht zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und deren Prüfungsinhalten (Gefahrgutbeauftragtenverordnung / GbV). • Anpassungen bei Verpackungsvorschriften, Kennzeichnung und Transportdokumentation sowie Einführung neuer UN-Nummern (ADR/RID/ADN). Ulrike Martinius Weitere Infos: Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) / Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze ab 1. Januar 2026 Folgende Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz sind geplant: • Abschaffung der nationalen Erlaubnis in § 3 GüKG. • Ausweitung der Lizenzpflicht auf Fahrzeuge ab 2,5 t. • Digitalisierung von Nachweisen und Dokumenten. • Zentrales Risikoeinstufungssystem. • Neuerungen im Mautsystem; Stärkung der Pflicht zur Prüfung von Ladungssicherung bei Straßenkontrollen. Ulrike Martinius Weitere Infos: Save the Date: Info-Veranstaltung In der Online-Veranstaltung „Rechtsänderungen 2026“ am 22. Januar 2026, 10 Uhr, informiert die IHK Berlin über die wirtschaftsrelevanten Gesetzesänderungen. Wie können praxisnahe Lösungsansätze im Umgang damit aussehen? Welche Chancen ergeben sich daraus? Wo drohen Bußgelder? Präsentiert werden die Rechtsänderungen von den Rechtsreferentinnen und Rechtsreferenten der IHK, anmelden können Sie sich unter dem QR-Code rechts. Weitere Veranstaltungen sind für den 2. Juli und den 8. Oktober geplant. IHK-Service Übersicht der Rechtsänderungen 2026 und Anmeldung zur Veranstaltung auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/rechtsaenderungen Rechtsänderungen | 59 Berliner Wirtschaft 12 | 2025

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