Rechtsquelle Inhalt Ansprechpartner Weitere Infos Steuer Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland seit 19. Juli 2025 Mit dem Gesetz werden erste im Koalitionsvertrag vorgesehene steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen umgesetzt, u. a.: • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung in Höhe von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für Investitionen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 01. Januar 2028. • Ab 01. Januar 2028: Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils 1%-Punkt von 15% auf 10%. • Ab 2032: Absenkung der Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG von 28,25 % in drei Stufen auf 27 % (2028/2029), 26 % (2030/2031) und 25 % und Verbesserung des Optionsmodell nach § 1a KStG. • Ausweitung der Forschungszulage durch Einführung einer pauschalen Berücksichtigung der Gemeinkosten i. H. v. 20 % der förderfähigen Kosten und Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 10 auf 12 Mio. Euro. • Sonder-AfA für Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen mit Anschaffung nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 01. Januar 2028, beginnend mit 75 % im Jahr der Anschaffung, im 1. darauffolgenden Jahr mit 10 %, im 2. und 3. darauffolgenden Jahr mit jeweils 5 %, im 4. darauffolgenden Jahr mit 3 % und im 5. darauf- folgenden Jahr mit 2 %. • Dienstwagenbesteuerung: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Antje Maschke Weitere Infos: Steueränderungs- gesetz 2025 voraussichtlich ab 1. Januar 2026 Das Gesetz enthält klassische Elemente eines Jahressteuergesetzes, gepaart mit steuerpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, u. a.: • Ab dem 1. Januar 2026: Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) auf 7 Prozent, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UstG. • Ab dem VZ 2026: Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro • Ab dem VZ 2026: Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG) ab dem ersten Entfernungskilometer, bisher konnten erst ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent und bis zum 20. Entfernungskilometer nur 30 Cent angesetzt werden. • Gemeinnützigkeit: E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Satz 1 AO. • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO auf 100.000 Euro pro Jahr (bisher 45.000 Euro) Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO auf 50.000 Euro. Antje Maschke Weitere Infos: Produktrecht / Nachhaltigkeit / Umwelt / Energie / Verkehr Produktsicherheitsgesetz (ProdSG-E) / Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften voraussichtlich ab 1. Quartal 2026 Das nationale Produktsicherheitsrecht muss u. a. hinsichtlich der Verfahrensregelungen sowie der Straf- und Bußgeldvorschriften der Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988 – „GPSR“) angepasst werden. Diesem Zweck dient der am 14. August 2025 veröffentlichte Referentenentwurf. Sophie Eder, Esra Ertan, Georgi Georgiev, Jule Matzke Aktuelle Informationen der IHK Berlin: Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems / englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) neue Regelungen ab 1. Januar 2026 Der CBAM betrifft den Import von Waren aus dem Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956. Dieser wurde schrittweise ab dem 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 eingeführt. Nach Ablauf der Übergangsphase ab dem Jahr 2026 kommen weitergehende Verpflichtungen für die Einfuhr entsprechender Waren hinzu. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen bestimmte Waren nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern eingeführt werden. Unternehmen sollten frühzeitig einen Antrag auf Zulassung stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Mahshid Daryabegi Weitere Infos: Die Tabelle entspricht dem Stand zum Redaktionsschluss (05.11.2025). Die dargestellten Inhalte sind daher bis zur Verkündung der jeweiligen Gesetze nicht verbindlich und stellen generell nicht sämtliche Änderungen dar. FOTO: GETTY IMAGES/PHOTODISC/JORG GREUEL SERVICE | Rechtsänderungen | 58 Berliner Wirtschaft 12 | 2025
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