Berliner Wirtschaft Dezember 2025

Teil 1: Das müssen Sie vom ersten Quartal 2026 an beachten – aktuelle Rechtsänderungen auf einen Blick Teil 2: später in Kraft tretende Regelungen in der nächsten Ausgabe oder online (QR-Code S. 59) Neue Vorschriften im neuen Jahr Rechtsquelle Inhalt Ansprechpartner Weitere Infos Fachkräfte Aufenthaltsgesetz (AufenthG) / Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung gilt ab 1. Januar 2026 Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt eine neue Informationspflicht. Anwendungsbereich: • Diese Pflicht greift, wenn ein Unternehmen eine Person aus einem Drittstaat einstellt, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch im Ausland befindet und ihre Arbeitsleistung in Deutschland erbringen soll. Die Regelung betrifft also Fälle, in denen ausländische Arbeitskräfte direkt aus dem Ausland angeworben werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Einstellung über eine grenzüberschreitende Vermittlung im Sinne des § 299 SGB III erfolgt – etwa durch die Bundesagentur für Arbeit oder eine Vermittlungsagentur. Handlungspflicht für Unternehmen: • In den genannten Fällen sind Unternehmen verpflichtet, die ausländische Arbeitskraft spätestens am ersten Arbeitstag in Textform (z. B. E-Mail, Merkblatt o. Ä.) über die Möglichkeit einer Beratung nach § 45b Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG zu informieren. Dabei müssen mindestens die aktuellen Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle angegeben werden. Die genannten Beratungsangebote umfassen insbesondere Informationen zu arbeits- und sozialbezogenen Rechten und Pflichten sowie Unterstützung bei der gesellschaftlichen und beruflichen Integration. Maxim Kempe Weitere Infos: Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt ab 1. Januar 2026 Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung sieht folgende Mindestlohnerhöhungen vor: Anwendungsbereich: • Ab dem 1. Januar 2026 soll der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben werden. • Ab dem 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde geplant. Sophie Eder, Esra Ertan, Georgi Georgiev, Jule Matzke Weitere Infos: Aktivrentengesetz-E / Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter gilt voraussichtlich ab 1. Januar 2026 Zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter sowie zum Entgegenwirken des Fachkräftemangels: • Steuerbefreiung des Gehalts in Höhe von 2.000 Euro bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. • Beschränkung auf die Personen, die die Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung) überschritten haben. • Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob der/die Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Sozialversicherungspflicht bleibt hingegen bestehen. Antje Maschke Weitere Infos: Berliner Wirtschaft 12 | 2025 SERVICE | Rechtsänderungen | 56

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