S chaut man im Duden nach, was unter einer „Fachkraft“ zu verstehen ist, liest man dort: „Jemand, der innerhalb seines Berufs oder seines Fachgebiets über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt“. Als Synonym wird die „Könnerin“ oder der „Könner“ angeboten. Das spiegelt wider, wie viele Unternehmerinnen und Unternehmer nach neuen „Talenten“ suchen: Die Person soll etwas „vom Fach“ verstehen und souverän im Arbeitsgebiet handeln können. Neben der Berufserfahrung wird, um dies beurteilen zu können, bei deutschen Bewerberinnen und Bewerbern oft das Abschlusszertifikat des Ausbildungsberufs oder Studiums zugrunde gelegt. Internationale Berufs- und Bildungsbiografien sind da schon schwerer einzuordnen, besonders, weil in Deutschland die Möglichkeit, ein Arbeitsvisum zu beantragen, bis auf wenige Ausnahmen – zum Beispiel für IT-Spezialistinnen und -Spezialisten – direkt mit den erworbenen Abschlusszertifikaten aus dem jeweiligen Herkunftsland zusammenhängt. Das gilt auch für die Stellen vieler IHK-Mitgliedsunternehmen, bei denen eigentlich das Können im Vordergrund steht und nicht, wie zum Beispiel in der Medizin,. das „Dürfen“, also die berufliche Anerkennung des Abschlusses. Neue Optionen für Arbeitsvisa Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung glücklicherweise besonders für diese Fälle einige neue Optionen für Arbeitsvisa geschaffen. Mit der „Berufserfahrenen-Regelung“, der „Chancenkarte“ und dem Verzicht auf die Verbindung zwischen der Qualifikation und Beschäftigung werden Unternehmen und Arbeitssuchenden flexiblere Optionen angeboten. Das bedeutet, dass eine Person mit viel nachgewiesener Berufserfahrung ein Visum erhalten kann, auch wenn ihr Abschluss in einem anderen Fach erworben wurde, zum Beispiel an einer Sekundarschule mit beruflicher Ausrichtung. Voraussetzung ist ein staatlich anerkannter ausländischer Berufsabschluss mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren, der bei vorliegenden Dokumenten digital durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bestätigt und mit einem Echtheitssiegel versehen werden kann. So sind Unternehmen heute in der Lage, internationale Könnerinnen und Könner unabhängig vom Abschluss zu rekrutieren, denn auch Arbeits- und Hilfskräfte fehlen zunehmend in den Betrieben. Mit den passenden Weiterbildungsmaßnahmen können diese Mitarbeitenden im Anschluss gezielt zu Fachkräften weiterentwickelt werden. Das Qualifizierungschancengesetz bietet hierzu die richtigen Förderinstrumente und die IHK Berlin und ihre Partnerinnen und Partner mit weiterbildung.berlin das passende Beratungsangebot (s. rechts). Integrationsmaßnahmen implementieren Als „Fachkraft“ im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gilt, wer eine mindestens zweijährige, anerkannte Ausbildung oder ein mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbares Zertifikat besitzt. Mit der neuen „Chancenkarte“ können internationale Fachkräfte für ein Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, wenn sie entweder über einen anerkannten Abschluss verfügen oder gemäß den gesetzlichen Kriterien eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen (s. unten). Sie können dann auch zur Probe oder bis zu zwanzig Stunden im Nebenerwerb arbeiten. Neben internationalen Studierenden, die ebenfalls bis zu zwanzig Stunden arbeiten dürfen, bietet diese wachsende Gruppe von Bewerberinnen und Bewerbern ein großes Potenzial – besonders für Berliner Unternehmen, denn für viele ist die Hauptstadt die erste Station in Deutschland. Einmal aufgesetzt, ist die Investition in die Rekrutierung internationaler Talente eine nachhaltige Investition in die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Etablierte Integrationsmaßnahmen lassen sich auch für zukünftig frei werdende Stellen nutzen. Betriebe, die wissen möchten, ob sie bereit für den nächsten Schritt sind, wenden sich gern an das Team „Internationale Fachkräfte“ der IHK Berlin. ■ Dr. So Young Chang, IHK-Projektmanagerin Integration Tel.: 030 / 315 10-224 so-young.chang@ berlin.ihk.de Anlaufstellen für Unternehmen Das Infoportal der Bundesregierung Make it in Germany stellt Unternehmen umfassende und aktuelle Informationen zum internationalen Recruiting zur Verfügung: make-it-in-germany. com/de/unternehmen Der Business Immigration Service ist erste Anlaufstelle in Berlin für Unternehmen mit Fragen zum Visumverfahren: berlin.de/ einwanderung/service/ business-immigration- service Die kostenfreie Weiterbildungsberatung der IHK Berlin und ihrer Partnerinnen und Partner unterstützt bei allen Fragen rund um Planung und staatliche Förderung: weiterbildung.berlin ➜ Teilweise Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses ➜ Qualifikation in einem Mangelberuf ➜ Berufserfahrung bis ➜ Sprachkenntnisse bis ➜ Alter bis ➜ Deutschlandbezug ➜ Gemeinsame Anträge mit Partner oder Partnerin Aufenthalt mit Chancenkarte Interessierte können mit sechs Punkten für eine begrenzte Zeit einreisen. Die Verteilung: Weitere Infos: digital.diplo.de/chancenkarte FOTO: GETTY IMAGES/WESTEND61 Internationale Talente | 43 Berliner Wirtschaft 12 | 2025
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