Berliner Wirtschaft Dezember 2024

» Rechtsquelle Inhalt Ansprechpartner Weitere Infos Wachstumschancengesetz / WCG gilt grds. ab 1. Januar 2025 Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Diese Anforderung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird mit verschiedenen Übergangsfristen bis 31.12.2027 eingeführt. Anwendungs-/Übergangsregelungen: • ab dem 01.01.2025: Empfangspflicht für alle Unternehmen • bis zum 31.12.2026: Ausstellung sonstiger Rechnungen für alle Unternehmen möglich, wenn Rechnungsempfänger zustimmt • bis zum 31.12.2027: Ausstellung sonstiger Rechnungen für KMU (Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers unter 800.000 Euro) möglich, bis 2028: EDI in bisheriger Form möglich. • Ab 2028: Ausstellungspflicht für alle Unternehmen, digitale Reportingpflicht auf Basis der E-Rechnung geplant. • Ausnahme von der E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer (§19 UStG) durch das JStG 2024 geplant. Antje Maschke Aktuelle Informationen der IHK Berlin: Jahressteuergesetz 2024 (Entwurf) / JStG 2024-E gilt grds. ab 1. Januar 2025 • Neuregelung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Inländische Umsätze von inländischen Kleinunternehmern sind steuerfrei. • Die Umsatzgrenzen werden von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (laufendes Kalenderjahr) auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben, sind zukünftig Nettogrenzen und mit Überschreiten der 100.000 Euro-Grenze ist ein unterjähriger Wegfall des Kleinunternehmerstatus verbunden. Es wird eine EU-Kleinunternehmerregelung eingeführt, wenn der EU-weite Jahresumsatz im Vorjahr 100.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalender nicht überschreitet („doppelte 100.000-EUR-Grenze“) und der Unternehmer eine insoweit gültige KU-IdNr. des Ansässigkeitsstaats besitzt; neu ist auch die Einführung eines besonderen elektronischen Meldeverfahren für EU-Kleinunternehmer beim BZSt und der verpflichtende Hinweis auf Steuerbefreiung des § 19 UStG, § 34a Nr. 5 UStDV. • Kleinunternehmen werden von der E-Rechnungspflicht ausgenommen (s.o.). • Der Besteuerungsort bei virtuellen Veranstaltungen wird neu geregelt: • bisher im BtoC-Bereich nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 lit. a UStG und im BtoB-Bereich nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG jew. am Veranstaltungsort, • ab 1.1.2025 gilt als Ort der virtuellen Veranstaltung/Tätigkeiten der Ort, an dem der Empfänger seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 3a Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 5 UStG. • Die Steuerbefreiung privater Bildungsleistungen, § 4 Nr. 21 UStG wird neu geregelt. Antje Maschke Aktuelle Informationen der IHK Berlin: Weitere Infos: Steuerfort- entwicklungsgesetz / SteFeG-E gilt grds. ab 1. Januar 2025 Folgende Maßnahmen sind im Gesetzentwurf enthalten, u.a.: • Anhebung der degressiven Abschreibung von 20% auf 25% und Verlängerung bis 2028. • Erhöhung der Grenzen der Poolabschreibung von 250 auf 800 Euro (Einstieg) und von 1.000 auf 5.000 Euro maximale Anschaffungskosten. • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrenze der Forschungszulage von 10 Mio. auf 12 Mio. Euro jährlich. • Meldepflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen. • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren. • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026. • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026. • Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer um 300 auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 auf 12.336 Euro. Antje Maschke Aktuelle Informationen der IHK Berlin: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifi- kationsnummern / WIdV gilt seit 1. November 2024 Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startete zum 1. November 2024 mit der initialen Vergabe der W-IdNr. Die Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Stufen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Antje Maschke Weitere Infos: Rechtsänderungen | 61 Berliner Wirtschaft 12 | 2024

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