Berliner Wirtschaft Dezember 2024

Die Adventszeit hat begonnen, und mit ihr erstrahlt Berlin in festlichem Glanz. Inmitten der Weihnachtsmärkte liegt die Vorfreude auf die Feiertage in der Luft. Um von dieser magischen Atmosphäre zu profitieren, wandte sich eine Mitgliedsunternehmerin mit der Frage an uns, ob sie ihr Geschäft auch an den Adventssonntagen öffnen darf. Ich erklärte ihr, dass nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) Verkaufsstellen, zu denen auch ihr Geschäft gehöre, zwar Von Chris Marc Phung grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen, jedoch auch Ausnahmen hiervon vorgesehen sind. So hat die zuständige Senatsverwaltung die Möglichkeit, im öffentlichen Interesse ausnahmsweise die Sonn- und Feiertagsöffnung von Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr durch Allgemeinverfügung festzulegen. Es wurden unter anderem anlässlich der Adventszeit für das Jahr 2024 der 8. und der 22. Dezember ausgewählt. Die Termine werden im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht; auch für das Jahr 2025 stehen diese schon fest. Erleichtert, dass ihr Geschäft von zusätzlichen Verkaufschancen profitieren kann, fragte die Unternehmerin, ob auch an den anderen Adventssonntagen die Öffnung möglich sei. Ich entgegnete, dass dies zwar aus Anlass besonderer Ereignisse wie Firmenjubiläen oder Straßenfesten erlaubt sei, sofern dies dem zuständigen Bezirks- amt unter Angabe des Anlasses zwei Wochen vorher in Textform angezeigt würde. Allerdings dürfe die Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertage pro Monat zwei nicht übersteigen. Neben Öffnungen an den festgelegten Adventssonntagen bestehe demnach kein Raum für weitere Sonn- oder Feiertagsöffnungen. Die Adventszeit zählt zu den umsatzstärksten Phasen im Jahr, sodass zusätzliche Öffnungen nicht nur die Kassen füllen, sondern auch den Kundenstrom anziehen und Vorteile gegenüber Konkurrenten verschaffen können. Ein Blick in das Amtsblatt für Berlin ist daher empfehlenswert, um sich rechtzeitig auf die sonn- und feiertägliche Öffnung vorbereiten zu können. ■ Ja, an den festgelegten Sonn- beziehungsweise Feiertagen oder bei besonderen Anlässen. IHRE FRAGE UNSERE ANTWORT Darf ich mein Geschäft in der Vorweihnachtszeit sonntags beziehungsweise feiertags öffnen? Chris Marc Phung, IHK-Rechtsreferent Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen bieten hier Unterstützung SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 51 IHK-Service Was bei der Durchführung von und der Teilnahme an Veranstaltungen zu beachten ist, unter: ihk.de/berlin/ faq-veranstaltungen Infos zu Ladenöffnungen Details, insbesondere zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen, unter folgendem QR-Code: Vesna Mokorel Kalusa, IHK-Rechtsreferentin Gewerberecht, Energie- und Umweltrecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Beratung | 59 Berliner Wirtschaft 12 | 2024

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