Berliner Wirtschaft Dezember 2021

Grundsteuerreform Die Änderungen werfen ihre Schatten voraus Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, die Grund- steuer verfassungskonform neu zu gestalten, wurde Ende 2019 das Grundsteuer-Re- formgesetz verabschiedet. Danach müssen in einem ers- ten Schritt zum 1. Januar 2022 alle Grundstücke im gesam- ten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu bewer- tet werden. In einer Presse- mitteilung vom 29. Oktober dieses Jahres, „Grundsteuerre- form: Wichtige Informationen zu den Änderungen ab 2022“, informierte die Senatsfinanz- verwaltung über die Ände- rungen, das weitere Verfah- ren und die Pflichten für die Grundstückseigentümer. Diese müssen für jedes Grundstück – ob selbst genutzt oder vermietet – auf den Stichtag 1. Januar 2022 eine Erklärung zur Feststel- lung des Grundsteuerwerts via die Steuer-Onlineplatt- form ELSTER abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung wird imMärz 2022 durch öffentliche Bekanntma- chung, also ohne Einzelauffor- derung, erfolgen. Das Zeitfens- ter zur Abgabe der Erklärung vom 1. Juli bis zum 31. Okto- ber 2022 ist kurz bemessen. Das Finanzamt setzt danach auf Grundlage der Erklärun- gen die neuen Grundsteu- erwerte fest, die die bishe- rigen Einheitswerte, die auf Wertverhältnissen von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) beru- hen, ablösen. mas Damit die Auslandsgeschäfte rei- bungslos ablaufen, ist das Wissen über Änderungen im Zollrecht, im Zolltarif, im Ursprungsrecht, zu neuen restriktiven Maßnah- men bei Einfuhr und Export- kontrolle für die Abwicklung des internationalen Warenver- kehrs für Unternehmen von gro- ßer Bedeutung, Neben den Ände- rungen des Harmonisierten Sys- tems zum Jahreswechsel werden im Zoll Update 2022 aber auch die neue Statistik zur Warenstromer- fassung – die European Business Statistics –, neue Codierungen und die Behandlung von Post- und Kuriersendungen beleuchtet. Auch die neue Dual-Use-Ver- ordnung (EU) 2021/821 wird neben Embargos, Dokumenta- tionspflichten bei Exportkon- trollprüfungen und dem Blick auf Kontrollregime in den USA und in China einen Schwerpunkt bilden. Ebenfalls auf dem Pro- gramm stehen Erfahrungen nach dem Ende der Übergangsphase des Brexits mit der Zollabwick- lung und praktische Herausfor- derungen im Warenverkehr zwi- schen der Europäischen Union und Großbritannien. Schließlich werden anste- hende Änderungen im präferen- tiellen Ursprungsrecht und das neue Lieferkettengesetz mit sei- nen Auswirkungen auf den inter- nationalen Warenverkehr vorge- stellt. Darüber hinaus werden weitere wichtige Änderungen in den Bereichen Zoll-, Außen- wirtschafts- und Umsatzsteuer- recht sowie nichtpräferentielles Ursprungsrecht Thema des jähr- lichen IHK-Zoll Update sein. fkl Aktuelle Entwicklungen im Auslandsgeschäft Anfang des neuen Jahres informiert die IHK in ihrem jährlichen Zoll Update über wichtige Änderungen zum Außenhandel Antje Maschke, IHK-Rechtsreferentin Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de Weitere Informatio- nen: ihk-berlin.de/ grundsteuer FOTO: GETTY IMAGES/ANUCHA SIRIVISANSUWAN Die Außenwirt­ schaft ist nicht immer in leichtem Fahr­ wasser unterwegs. Zumindest über die administra­ tiven Neuerungen aber besteht Klarheit Rafaela Schmidt, IHK-Bereich Außen- wirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-245 rafaela.schmidt@ berlin.ihk.de Zoll Update Die kostenpflichtige IHK-Veranstaltung findet am 10. und am 13. Januar jeweils online statt. Details dazu unter: ihk-ber- lin.de/zoll-update SERVICE | Kompakt 62 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 12 | 2021

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