Berliner Wirtschaft Dezember 2021
ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Drittstaaten: Darunter fallen alle Staaten, die kein Mitglied der EU oder des Europäi- schen Wirtschaftsraums sind. Auch die Schweiz wird aufenthaltsrechtlich nicht als Drittstaat qualifiziert. Blaue Karte EU: Das Dokument ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Hochschul- absolventinnen und -absolventen aus den Drittstaaten, die in Deutschland eine der Qualifikation angemessene Beschäftigung aufnehmen wollen. Business Immigration Service (BIS): Der BIS ist ein besonderer Zusammenschluss aller relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung in Berlin, die für Visa- und Aufenthaltsfragen zuständig sind. Online unter: businesslocationcenter.de/bis Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 20 Fachkräfteeinwanderungsgesetz Maxim Kempe, Rechtsreferent Business Migration & Öffentliches Wirtschaftsrecht Tel.: 030 / 315 10-298 maxim.kempe@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Beim IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung erhalten Unternehmen wichtige Informationen. Das sind einige der Ansprechpartner: Anna Borodenko, Beraterin Gründung und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten Tel.: 030 / 315 10-522 anna.borodenko@ berlin.ihk.de Katja Schefe-Rasokat, Beraterin für die Aner- kennung ausländischer Berufsabschlüsse Tel.: 030 / 315 10-424 katja.schefe-rasokat@ berlin.ihk.de M ittwoch, 9.30 Uhr. Ich schaue mir die E-Mail eines Unternehmens an. Der erste Satz deutet sogleich auf die Dringlichkeit hin. „Wir möch- ten eine Stelle mit einem Software Developer aus den USA (asap!) in Berlin besetzen.“ Bereits die Einleitung der Anfrage lässt meine gedank- liche Prüfung starten. ImKopf werden passende Rechtsgrundlagen zum Sachverhalt gescreent, der so aussieht, dass Arbeitnehmer aus soge- nannten Drittstaaten in der Regel einen Aufent- haltstitel brauchen, der sie zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt. Aus der Fülle der aufenthaltsrechtlichen Vor- schriften kommen vorläufig fünf Normen in die engere Auswahl. Weiter lese ich, dass der Kan- didat „einen in Deutschland anerkannten Hoch- schulabschluss in Applied Computer Science“ habe und das „Gehalt bei über 60.000“ liege. „Passt“, sage ich erfreut vor mich hin. Die „Blaue Karte EU“ ist der geeignete Aufenthaltstitel. Fer- tig? Wohl kaum?! Der Aufenthaltstitel ist gefunden, nun folgen Überlegungen, wie die Fachkraft am schnellsten nach Deutschland kommen kann. Antragstellung über die Auslandsvertretung in den USA, der Weg des beschleunigten Fachkräfteverfahrens über den Arbeitgeber, visafreie Einreise des Arbeitneh- mers und eigene Antragstellung beimLandesamt für Einwanderung (LEA) oder doch die Antrag- stellung über das Unternehmen beim Business Immigration Service des LEA? Auch hier habe ich schon eine gute Idee, die weiterhelfen wird … IHK-Antwort von maxim kempe Unternehmerfrage „Wie können wir einen IT-Experten aus den USA einstellen?“ SERVICE | Beratung 58 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 12 | 2021
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUxMjI4