Service-Angebote für Unternehmen Ein kostenloser Service der Digitalagentur Berlin ist die Cyberhotline Berlin. Sie bietet Berliner Unternehmen und Selbstständigen in IT-Notfällen schnelle Hilfe und Kontakt zu IT-Dienstleistern. Erreichbar ist sie unter Tel.: 0800 / 360 30 60. Die ZAC – Zentrale Ansprechstelle Cybercrime im LKA Berlin ist von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, von 8 bis 20 Uhr telefonisch erreichbar unter Tel.: 030 / 46 64 97 29 72. Informationen und Ansprechpartner rund um Cybersicherheit stellt die IHK Berlin zur Verfügung: ihk.de/berlin/ cybersicherheit-bw Cyberkriminalität | 27 mehrfachen Preis, wenn die eigene IT zur Einfallspforte für Ransomware und Datendiebstahl wird“, mahnt Kehrer. Das kann auch rechtliche Auswirkungen haben, warnt Karsten U. Bartels, Rechtsanwalt für IT-Sicherheitsrecht und Partner bei der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte, schließlich sind Unternehmen in der Pflicht, sich und ihre Daten vor dem Zugriff durch Fremde zu schützen. Und die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen werden aufgrund der stetig wachsenden Bedrohung weiter ansteigen. Mit der Richtlinie NIS2 hat die Europäische Union die Standards für die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen nochmals verschärft. „NIS2 verpflichtet Unternehmen, umfassende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT zu ergreifen und dabei den Stand der Technik zu berücksichtigen“, erklärt Bartels. Zudem müssen sie Cybersicherheitsvorfälle unverzüglich melden und Krisenmanagementprozesse etablieren. CNIS2 betrifft nicht mehr nur Unternehmen der kritischen Infrastruktur, für die bereits Sicherheitsanforderungen existieren, sondern auch zahlreiche Kleinunternehmen und Mittelständler, Dienstleister und Zulieferer. Rund 30.000 Unternehmen werden direkt und deutlich mehr mittelbar vom NIS2-Umsetzungsgesetz betroffen sein, sobald die Richtlinie in nationales Recht überführt wird, schätzt der Jurist. Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommt, riskiert im Fall eines Angriffs erhebliche Bußgelder und eine Haftung für entstandene Schäden: „Unternehmen dürfen Cybersicherheit nicht länger als Kür betrachten, es ist Pflichtprogramm und Grundvoraussetzung für den Fortbestand aller Geschäftsmodelle im digitalen Zeitalter.“ ■ Manja Schreiner Hauptgeschäftsführerin IHK Berlin IT-Sicherheit muss von der Geschäftsführung vorgelebt und von allen Mitarbeitenden mitgetragen werden. Jetzt QR-Code scannen und mehr erfahren! Schneller produktiv. Industrie- und Produktionshallen so schnell, konkret und individuell wie nie. Dank modellgeführter Bedarfsanalyse mit voller Gestaltungsfreiheit und bewährten Köster-Lösungen. Jetzt Kontakt aufnehmen! (030) 7 00 94 27-52 thomas.wuerke@koester-bau.de
RkJQdWJsaXNoZXIy MTk5NjE0NA==