Berliner Wirtschaft November 2024

An die IHK Berlin hat sich eine Gründerin mit der Frage gewandt, welche Genehmigungen sie benötigt, um auf festgesetzten Märkten – beispielsweise auf einem Weihnachtsmarkt – dauerhaft Speisen und Alkohol anbieten zu können. Von Vesna Mokorel Kalusa Die Festsetzung von Märkten erfolgt auf Antrag des Marktbetreibers durch das zuständige Ordnungsamt. Aufgrund der behördlichen Festsetzung gelten für Teilnehmende auf derartigen Märkten die sogenannten „Marktprivilegien“. Das bedeutet, dass für die Teilnahme an einem festgesetzten Markt lediglich ein Antrag beim Marktbetreiber gestellt werden muss. Eine gesonderte Gewerbeanmeldung beziehungsweise eine Reisegewerbekarte sind in diesem Fall nicht erforderlich. Ein Steuerheft muss allerdings stets mitgeführt werden. Die Festsetzung kann ebenso zu weiteren Privilegien führen, zum Beispiel dürfte in diesem Fall grundsätzlich kein Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gelten. Sofern Marktteilnehmende auf einem festgesetzen Markt – beispielsweise einem Weihnachtsmarkt – Alkohol ausschenken möchten, wird in der Regel eine Gestattung aus besonderem Anlass erforderlich. Es handelt sich dabei um eine gesonderte Art der Gaststättenerlaubnis, die für die Zeit und den Ort der Veranstaltung erteilt wird. Die Gestattung aus besonderem Anlass wird beim zuständigen Ordnungsamt beantragt. Zu denken ist des Weiteren an die lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz sowie eine eventuelle Freigabe des Standes seitens der zuständigen Behörde. Und last but not least müssen bei derartigen Vorhaben auch die Vorschriften bezüglich des Lärmschutzes, des Jugendschutzes sowie des Nichtraucherschutzes beachtet werden. ■ Vesna Mokorel Kalusa, IHK-Rechtsreferentin Gewerberecht, Energie- und Umweltrecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Chris Marc Phung, IHK-Rechtsreferent Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Team Außenwirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-203 auwirecht@berlin.ihk.de FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Benötigt werden eine Anmeldung beim Marktbetreiber, ein Steuerheft und die Gestattung aus besonderem Anlass IHRE FRAGE UNSERE ANTWORT Was wird benötigt, um auf einem Weihnachtsmarkt Speisen und Alkohol anbieten zu können? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 50 IHK-Service Was bei der Durchführung und Teilnahme an unterschiedlichen Veranstaltungen zu beachten ist, steht auf der IHK-Website unter: ihk.de/berlin/faq- veranstaltungen SERVICE | Beratung | 62 Berliner Wirtschaft 11 | 2024

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